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LG München I, 11.06.2007 - 17 HK O 5135/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 11.06.2007 - 17 HK O 5135/07
- OLG München, 13.09.2007 - 6 W 2296/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG München I, 28.11.2007 - 1 HKO 5136/07
Auszug aus LG München I, 11.06.2007 - 17 HKO 5135/07
Ein weiteres Indiz hierfür ist, dass dieselbe Rechtsanwaltskanzlei wegen desselben Internetauftritts des abgemahnten Klägers einen weiteren Hartz-IV-Empfänger vertritt und auch in dessen Namen den Kläger abgemahnt hat (AZ. 1 HK O 5136/07 des Landgericht München I).
- LG München I, 28.11.2007 - 1 HKO 5136/07
Abmahnung als Retourkutsche ist rechtsmissbräuchlich
Mit den Parteien wurde in der mündlichen Verhandlung auch die Problematik eines möglichen Rechtsmissbrauchs nach § 8 IV UWG bei den Abmahnungen des Beklagtenvertreters besprochen, wie sie den Parteien bereits aus dem Parallelverfahren 17HK O 5135/07 bekannt war.Die Kammer schließt sich nach eingehender Beratung der Rechtsauffassung der Parallelkammer im Verfahren 17HK O 5135/07 an.
- LG München I, 16.01.2008 - 1 HKO 8475/07
Wettbewerbsverstoß: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung; irreführende …
Die Gegenabmahnung stellt sich vielmehr als klassische "Retourkutsche" in Reaktion auf die vorangegangene Abmahnung des Beklagten dar, was nach der Rechtsprechung der Handelskammern des Landgerichts München I stets ein gewichtiges Indiz für rechtsmissbräuchliches Handeln i.S.v. § 8 Abs. 4 UWF bildet (vgl. Beschluss vom 11.06.2007, Az. 17HK O 5135/07, in vollem Umfang bestätigt vom OLG München durch Beschluss vom 13.09.2007, Az. 6 W 2296/07; Urteil vom 28.11.2007, Az. 1HK O 5136/07). - OLG München, 13.09.2007 - 6 W 2296/07 Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 11.6.2007 - Az.: 17 HKO 5135/07 - wird als unbegründet zurückgewiesen.