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   VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21   

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VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21 (https://dejure.org/2022,9470)
VG Hannover, Entscheidung vom 28.04.2022 - 18 A 3735/21 (https://dejure.org/2022,9470)
VG Hannover, Entscheidung vom 28. April 2022 - 18 A 3735/21 (https://dejure.org/2022,9470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs 1 BeamStG; § 33 Abs 2 BeamStG; § 34 S 3 BeamStG; § 47 Abs 1 BeamtStG; § 169 GVG; § 171 Nr 1b GVG; § 172 Nr 1a GVG; § 11 DG ND; § 14 Abs 1 DG ND
    Ausschluss der Öffentlichkeit; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Öffentlichkeit; Polizist; Querdenker; Reichsbürger; Verschwörungstheorien; Verunglimpfung des Staates

  • IWW

    § 33 Abs 1 BeamStG, § 33 Abs 2 BeamStG, § 34 S 3 BeamStG, § 47 Abs 1 BeamtStG, § 169 GVG, § 171 Nr 1b GVG, § 172 Nr 1a GVG, § 11 DG ND, § 14 Abs 1 DG ND
    BeamStG, GVG, DG ND

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Polizeihauptkommissar wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Reichsbürger als Polizeihauptkommissar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Disziplinarklage statt: Hauptkommissar mit "Reichsbürger"-Nähe kein Beamter mehr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Polizeihauptkommissar wird wegen Nähe zur Reichbürgerszene aus dem Beamtenverhältnis ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizeihauptkommissar wegen Verbreitung von Verschwörungstheorien und Angehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung aus dem Beamtenverhältnis entfernt - Disziplinarkammer gibt der Polizeidirektion Hannover recht

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Entfernung eines Kriminalhauptkommissars aus dem Polizeidienst - Disziplinarklage wegen Zugehörigkeit eines Beamten zur Reichsbürgerbewegung und Querdenkerszene

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21
    Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse und die damit verbundenen Eingriffsrechte des Staates sind durch Art. 33 Abs. 4 GG einem Personenkreis vorbehalten, dessen Rechtsstellung in besonderer Weise Gewähr für Verlässlichkeit und Rechtsstaatlichkeit bietet (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 15).

    Beamte realisieren die "Machtstellung" des Staates (BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 -, juris Rn. 65), sie haben als "Repräsentanten der Rechtsstaatsidee" (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - BVerwG 2 C 51.13 -, juris Rn. 26) dem ganzen Volk zu dienen und ihre Aufgaben im Interesse des Wohls der Allgemeinheit unparteiisch und gerecht zu erfüllen (Urteil vom 17. November 2017, a. a. O., Rn. 15).

    Aufgrund dieser Treuepflicht gehört es jedenfalls zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, dass sich der Beamte zu der Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, bekennt und für sie eintritt (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017, a. a. O., Rn. 15).

    Der Staat ist darauf angewiesen, dass seine Beamten für ihn einstehen und Partei für ihn ergreifen (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017, a. a. O., Rn. 16).

    Diesen Personen fehlt die Eignung für die Ausübung eines öffentlichen Amtes (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017, a. a. O., Rn. 18); ihnen kann von den Bürgern nicht das zur Wahrnehmung des öffentlichen Amtes berufserforderliche Vertrauen entgegengebracht werden (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017, a. a. O., Rn. 18).

    Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975, a. a. O., Rn. 45; Beschluss vom 6. Mai 008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017, a. a. O., Rn. 21), die entsprechende politische Überzeugung also bewusst und erkennbar nach außen betätigt.

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik

    Auszug aus VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21
    Eine Auslegungsspielraum, woraus sich die jeweils abgefragte des Staates bezieht, ließen die Formulare nicht zu (vgl. BVerwG, Urt. vom 2. Dezember 2021, 2 A 7/21, juris Rn. 38).

    In den Verhalten des Beklagten liegt zudem ein Verstoß gegen die Mäßigungspflicht des § 33 Abs. 2 BeamtStG sowie gegen die Wohlverhaltenspflicht des § 34 Satz 3 BeamtStG a.F. (vgl. BVerwG, Urt. vom 1. Dezember 2021 - 2 A 7/21- juris, Rn 24 ff, das in einem ähnlich gelagerten Fall ebenfalls einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht und gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten festgestellt hat).

    Vielmehr ist auch das außerdienstliche Verhalten mit der Folge erfasst, dass bei einem pflichtwidrigen Verhalten im Zusammenhang mit der Treuepflicht wegen der Dienstbezogenheit insoweit auch stets ein innerdienstliches Dienstvergehen gegeben ist (BVerwG, Urt. vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7/21 - juris, Rdr. 26).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - DokBer 2012, 260 Rn. 72 m.w.N.; (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7/21 -, Rn. 47, juris).

    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums beendet werden (BVerwG, Urteile vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - DokBer 2012, 260 Rn. 73 m.w.N. und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 12 ff.; BVerwG, Urteil vom 02. Dezember 2021 - 2 A 7/21 -, Rn. 48, juris).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21
    Mit dieser Vorgabe hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, von einem Beamten unterhalb dieser "Erheblichkeitsschwelle" kein wesentlich anderes Sozialverhalten zu erwarten als von jedem anderen Bürger (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 14 m. w. Nw.; Urteil vom 24.Oktober 2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 11).

    Dabei kommt vorsätzlichen Straftaten eine besondere Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 24; Urteil vom 18. Juni 2015, a. a. O., Rn. 15; Urteil vom 24. Oktober 2019, a. a. O., Rn. 12); maßgeblich ist auch, ob der Pflichtenverstoß des Beamten einen Bezug zu seinem Amt aufweist (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015, a. a. O., Rn. 15).

    Dabei ist in der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf das konkret-funktionelle Amt des Beamten - also seinen Dienstposten - abgestellt worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 D 20.00 -, juris Rn. 25); in seiner jüngeren Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht hieran jedoch nicht mehr festgehalten und sieht seither das dem Beamten verliehene Amt im statusrechtlichen Sinne als Bezugspunkt des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG an (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015, a. a. O., Rn. 16ff.; Urteil vom 24. Oktober 2019, a. a. O., Rn. 13).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens eines Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, welches sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015, a. a. O., Rn. 20; Urteil vom 24. Oktober 2019, a. a. O., Rn. 13).

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21
    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - DokBer 2012, 260 Rn. 72 m.w.N.; (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7/21 -, Rn. 47, juris).

    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums beendet werden (BVerwG, Urteile vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - DokBer 2012, 260 Rn. 73 m.w.N. und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 12 ff.; BVerwG, Urteil vom 02. Dezember 2021 - 2 A 7/21 -, Rn. 48, juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 3 LD 1/20

    Recht auf Beweisteilnahme; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Auszug aus VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21
    Der Beklagte hat damit den Anschein erweckt, vom Fortbestehen des Staates/Königreichs Preußen auszugehen und damit die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und seiner föderalen Gliederungen in Abrede zu stellen, wie dies - bei allen Unterschieden im öffentlichen Agieren dieses Personenkreises - gemeinsames Charakteristikum der "Reichsbürger" ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2021 - 3 LD 1/20 - (juris Rn. 87 - 107).

    Das OVG Lüneburg hat in seinem Urteil vom 20. April 2021 - 3 LD 1/20 - (juris Rn. 87 - 107) in einem vergleichbaren Fall ausgeführt:.

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21
    Beamte realisieren die "Machtstellung" des Staates (BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 -, juris Rn. 65), sie haben als "Repräsentanten der Rechtsstaatsidee" (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - BVerwG 2 C 51.13 -, juris Rn. 26) dem ganzen Volk zu dienen und ihre Aufgaben im Interesse des Wohls der Allgemeinheit unparteiisch und gerecht zu erfüllen (Urteil vom 17. November 2017, a. a. O., Rn. 15).

    Der Beamte, der "sozusagen als Staat Befehle geben kann" (BVerfG, Urteil vom 27. April 1959, a. a. O., Rn. 65), muss sich mit den Prinzipien der verfassungsmäßigen Ordnung ohne innere Distanz identifizieren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 3d B 296/17

    Anordnung der Durchsuchung wegen des dringenden Verdachts eines Verstoßes des

    Auszug aus VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21
    Nach der auf der Website des Bundesamtes für Verfassungsschutz enthaltenen Definition (www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder unter: "Was sind 'Reichsbürger' und 'Selbstverwalter'?") sind "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen - unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht - die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren (diese Definition zugrunde legend auch BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - BVerwG 2 WDB 5, 19 -, juris Rn. 11; Sächs. OVG, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 3 B 379/18 -, juris Rn. 15; in diesem Sinne der Ablehnung der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bundesländer bzw. der Negierung der Existenz der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und damit der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsordnung auch OVG NRW, Beschluss vom 22. März 2017 - 3d B 296/17.O -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 4, 12; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 4 B 1090/18 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 33f.; Bay. VGH, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 24 ZB 20.418 -, juris Rn. 9).

    Dementsprechend verstößt ein Beamter, welcher der "Reichsbürgerszene" angehört, gegen seine Treuepflicht aus § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. März 2017, a. a. O., Rn. 7), also gegen seine Pflicht, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhalt einzutreten.".

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21
    Der Staat ist darauf angewiesen, dass seine Beamten für ihn einstehen und Partei für ihn ergreifen (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017, a. a. O., Rn. 16).

    Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975, a. a. O., Rn. 45; Beschluss vom 6. Mai 008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017, a. a. O., Rn. 21), die entsprechende politische Überzeugung also bewusst und erkennbar nach außen betätigt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 3 A 11426/11

    Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt

    Auszug aus VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21
    Sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Juni 2010, 20 LD 3708, RdNr. 62; vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. Februar 2012, 3 A 11426/11, Ziff. 4 der Urteilsgründe).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21
    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums beendet werden (BVerwG, Urteile vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - DokBer 2012, 260 Rn. 73 m.w.N. und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 12 ff.; BVerwG, Urteil vom 02. Dezember 2021 - 2 A 7/21 -, Rn. 48, juris).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

  • OVG Sachsen, 03.12.2018 - 3 B 379/18

    Widerruf; Reichsbürger; Zuverlässigkeit; Anhörung; Besetzung; Waffenbesitzkarte

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • VGH Hessen, 20.06.2018 - 4 B 1090/18
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19

    Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen "Reichsbürger"-Verhaltens widerrufen

  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

  • VGH Bayern, 22.07.2020 - 24 ZB 20.418

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von "Reichsbürger"

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