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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 18 B 602/08   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 18 B 602/08 (https://dejure.org/2008,6411)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.07.2008 - 18 B 602/08 (https://dejure.org/2008,6411)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 18 B 602/08 (https://dejure.org/2008,6411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei bisherigem Bestreiten des Lebensunterhalts durch öffentliche Mittel trotz Arbeitserlaubnis im Vergleich zur Aufenthaltsduldung

Verfahrensgang

  • VG Minden - 7 L 184/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 18 B 602/08
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 18 A 2644/06

    Aufenthaltserlaubnis minderjährige Klägerin rechtliche Unmöglichkeit Ausreise

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 18 B 602/08
    Insoweit sei aber ergänzend darauf hingewiesen, dass nach der Senatsrechtsprechung, vgl. OVG NRW, Beschlüsse 8.12.2006 - 18 A 2644/06 -, AuAS 2007, 87, und vom 27.12.2007 - 18 E 772/07 -, die mit der Sicherung des Lebensunterhalts angesprochene Problematik sich bereits unter dem Gesichtspunkt einer wirtschaftlichen Integration im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bei der vom VG offen gelassenen und mit der Beschwerde nicht aufgegriffenen Frage danach stellt, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 AufenthG gegeben sind, und dass das hierbei im Rahmen der regelmäßig nach Art. 8 Abs. 2 EMRK gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung gefundene Ergebnis maßgeblichen Einfluss auf die Ermessensentscheidung nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG hat.

    Dabei ermöglicht es der weit gefasste § 25 Abs. 5 AufenthG ohne Weiteres, alle Besonderheiten des Einzelfalles zu beachten, vgl. erneut OVG NRW Beschlüsse 8.12.2006 - 18 A 2644/06 -, a.a.O., und vom 27.12.2007 - 18 E 772/07 -, so dass in diesen Fällen letztlich auch kein Bedürfnis für eine Anwendung des § 104a Abs. 1 AufenthG verbleibt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2007 - 18 B 1676/07

    Anforderungen an ein Abschiebungsschutzbegehren i.R.d. Rücknahme einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 18 B 602/08
    So bereits OVG NRW, Beschluss vom 9.10.2007 - 18 B 1676/07 -.
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2007 - 8 ME 108/07

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der sogenannten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 18 B 602/08
    Nds. OVG, Beschluss vom 20.11.2007 - 8 ME 108/07 -, AuAS 2008, 14.
  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 19 CS 17.37

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis

    Dass bei den in § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG bestimmten Mindestaufenthaltszeiten auch Zeiten einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis anrechenbar sind, dient ausschließlich dazu, bei Personen mit gegenwärtig ungesichertem Aufenthalt zur Vermeidung von Härtefällen auch Zeiten anrechnen zu können, in denen ihnen vorübergehend ein Aufenthaltsrecht zugestanden hat (vgl. zu § 104a AufenthG OVG NRW, B.v. 30.7.2008 - 18 B 602/08 - juris Rn. 1; NdsOVG, B.v.24.6.2009 - 8 LA 81/09 - juris Rn. 3).

    Dies bedeutet, dass es aus gesetzessystematischen Gründen unzulässig ist, die Regelung in erweiternder Auslegung auf Ausländer anzuwenden, denen aus humanitären oder anderen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist und die sich nach deren Auslaufen auf materielle Duldungsgründe nicht berufen können (vgl. für § 104a AufenthG BayVGH, B.v. 28.6.2011 - 10 ZB 10.705 - B.v. 16.12.2009 - 10 CS 09.2134 - juris; VGH BW, B.v. 30.9.2008 - 11 S 2088/08 - juris; OVG NRW, B.v. 30.7.2008 - 18 B 602/08 - juris; so auch Hailbronner, AuslR, Stand 10/2015, § 25b Rn. 10).

  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    Nach der Rücknahme eines Aufenthaltstitels - wie vorliegend der Niederlassungserlaubnis - kann der von ihm umfasste Zeitraum entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht als geduldet im Sinne des § 25b Abs. 1 AufenthG berücksichtigt werden (vgl. bereits zur Altfallregelung des § 104a AufenthG: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18. Juni 2010 - 3 Bs 2/10 -, Rn. 20, juris; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 18 B 602/08 -, Rn. 1, juris).

    Die Fiktion einer Duldung für die Zeit, in der ein Ausländer eine später zurückgenommene Aufenthaltserlaubnis besessen hat, ist dem Ausländerrecht fremd (OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 18 B 602/08 -, Rn. 1, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2008 - 11 S 2088/08

    Sog. Altfallregelung nach § 104a Abs. 1 AufenthG 2004; berechtigter Personenkreis

    § 104 a Abs. 1 AufenthG ist nur auf ausreisepflichtige Ausländer anwendbar, deren letzter Rechtsstatus eine Duldung bildete oder die zumindest die Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung erfüllten (wie OVG NRW, Beschl. v. 30.07.2008 - 18 B 602/08 - juris).

    Begünstigt werden mithin nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur ausreisepflichtige Ausländer, deren letzter Rechtsstatus eine Duldung bildete, oder die zumindest die Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung erfüllten (vgl. Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand Januar 2008, § 104 a AufenthG Rn. 8; OVG NRW, Beschl. v. 30.07.2008 - 18 B 602/08 - juris).

    Dies bedeutet anders gewendet, dass es aus gesetzessystematischen Gründen unzulässig ist, § 104 a Abs. 1 AufenthG auf Ausländer anzuwenden, denen bereits aus humanitären oder anderen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist (OVG NRW, Beschl. v. 30.07.2008 - 18 B 602/08 - a.a.O.; so auch Hailbronner, AuslR, Stand Februar 2008, § 104 a AufenthG Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Hamburg, 18.10.2016 - 2 E 4867/16

    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Ebenso wie für die auf einen Stichtag abstellende Altfallregelung in § 104a Abs. 1 AufenthG anerkannt ist, dass sie nur auf ausreisepflichtige Ausländer anwendbar ist, deren letzter Rechtsstatus eine Duldung bildete oder die zumindest die Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung erfüllten (OVG Münster, Beschl. v. 30.7.2008, 18 B 602/08, AuAS 2009, 18, juris Rn. 1; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.9.2008, 11 S 2088/08, AuAS 2009, 16, juris Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.9.2010, 2 M 96/10, EzAR-NF 33 Nr. 25 juris Rn. 14), gilt dies für den Tatbestand des § 25a AufenthG, der als dauerhafte Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche neben die bisherigen Stichtagsregelungen tritt (vgl. BT-Drs. 17/5093, S. 6, 17).
  • OVG Hamburg, 18.06.2010 - 3 Bs 2/10

    Arten der Aufenthaltszwecke nach AufenthG 2004 § 104a Abs 1; Schädlichkeit

    Nach der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis kann der von ihr umfasste Zeitraum nicht als geduldet im Sinne des § 104 a Abs. 1 AufenthG berücksichtigt werden (OVG Hamburg, Beschl. v, 21.2.2008, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 30.7.2008, AuAS 2009, 18; Funke-Kaiser, a.a.O. Rdnr. 8; Hailbronner, AuslR, Stand: Feb. 2010, § 104 a AufenthG, Rdnr. 5).
  • VG Oldenburg, 26.11.2008 - 11 A 1233/08

    Altfallregelung (§ 104a AufenthG)

    Der Grad der Verwurzelung ist nämlich bereits im Rahmen von Verlängerungsentscheidungen (hier: § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG) zu berücksichtigen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 8 ME 108/07 - ; OVG Münster, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 18 B 602/08 - ).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2009 - 8 LA 81/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

    Ebenso wenig lässt sich aus den vom Beklagten weiterhin angeführten obergerichtlichen Entscheidungen (VGH Mannheim, Beschl. 30.9.2008 - 11 S 2088/08 -, AuAS 2009, 16 f., sowie OVG Münster, Beschl. v. 30.7.2008 - 18 B 602/08 -, AuAS 2009, 18 f.) eine abweichende Rechtsansicht entnehmen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Begünstigt werden nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur ausreisepflichtige Ausländer, deren letzter Rechtsstatus eine Duldung bildete, oder die zumindest die Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung erfüllten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 30.09.2008 - 11 S 2088/08 -, AuAS 2009, 16; OVG NW, Beschl. v. 30.07.2008 - 18 B 602/08 -, AuAS 2009, 18; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand Mai 2010, § 104 a AufenthG Rn. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2018 - 4 MB 69/18

    Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

    Dies ist die einhellige Auffassung der zu dieser Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 8 ME 31/18 -, juris Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 19 CS 17.37 -, juris Rn. 11; zu § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 M 96/10 -, juris Rn. 14;VGH Mannheim, Beschluss vom 30. September 2008 - 11 S 2088/08 -, juris Rn. 6;OVG Münster, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 18 B 602/08 -, juris Rn. 1; zu § 25a Abs. 1 Satz 1 AufenthG vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 17.12 -, juris Rn. 11) und die überwiegende Auffassung der Literatur (Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 2018, § 25b Rn. 10; Samel/Röcker, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 25b Rn. 9; Zühlcke, in: HTK-AuslR, Stand 2018, § 25b Abs. 1 Rn. 53 ff.; Welte, AufenthG OK, Stand 2018, § 25b Rn. 15, a.A. Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand 2018, § 25b Rn. 6).
  • VG Münster, 15.07.2009 - 5 K 183/08

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige in häuslicher

    Diese rechtliche Würdigung zu Lasten der Klägerin zu 1. gilt auch dann, wenn das Gericht mit dem 18. Senat des OVG NRW (Beschlüsse vom 30. Juli 2008 - 18 B 602/08 - AuAS 2009, 18 und vom 22. Juni 2009 - 18 A 3228/08 -) davon ausgeht, dass die fehlende wirtschaftliche Integration für sich genommen nicht ausreicht, um eine schützenswerte Integration in die hiesigen Verhältnisse zu verneinen, dass vielmehr die wirtschaftliche Integration lediglich einen Teilaspekt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung darstellt.
  • VG Münster, 03.09.2008 - 8 K 1910/07

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die nachträgliche Befristung einer

  • VG Koblenz, 09.01.2009 - 3 L 1236/08

    Stichtagsregelung - Verlängerung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis;

  • VGH Hessen, 12.03.2010 - 3 A 1654/09

    Bleiberecht, Altfallregelung, erforderliche Aufenthaltszeiten, volljähriges

  • VG Münster, 03.02.2010 - 8 K 1330/09

    Erforderlichkeit der sozialen Integration sowie der Bestreitung des

  • VGH Bayern, 26.10.2009 - 19 ZB 09.501

    Irakischer Staatsangehöriger; Ausschlussgrund nach § 104 a Abs.1 Satz 1 Nr. 5

  • VG Schleswig, 05.06.2023 - 1 A 91/22
  • VG Lüneburg, 22.12.2008 - 1 B 70/08

    Abschiebung; Ehe (Schutz); Bleiberechtsregelung; Aufenthalt, familiäre Gründe;

  • VG Augsburg, 09.02.2010 - Au 1 K 09.1024

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Widerruf der Flüchtlingsanerkennung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2009 - 19 E 141/09

    D (A), Prozesskostenhilfe, Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Duldung,

  • VG Augsburg, 21.08.2009 - Au 1 S 09.1025

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Verlängerung der

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