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   AG Stuttgart, 11.06.2008 - 18 C 2184/08   

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AG Stuttgart, 11.06.2008 - 18 C 2184/08 (https://dejure.org/2008,33383)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 11.06.2008 - 18 C 2184/08 (https://dejure.org/2008,33383)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 18 C 2184/08 (https://dejure.org/2008,33383)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mandant als Kostenschuldner bei Beantragung einer Aktenseinsicht durch einen Rechtsanwalt für seinen Mandanten; Aktenversendungspauschale als umsatzsteuerfreier durchlaufender Posten

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  • AG Dessau, 07.12.2006 - 4 C 655/06

    Aktenversendungspauschale

    Auszug aus AG Stuttgart, 11.06.2008 - 18 C 2184/08
    Bei dieser Pauschale handelt es sich um einen umsatzsteuerfreien durchlaufenden Posten (AG Dessau vom 07.12.2006 - 4 C 655/06 (VI) - AnwBl 2007, 239 f.).

    Antragstellerin und Kostenschuldnerin ist damit nach zivilrechtlichen Grundsätzen die Mandantin (AG Dessau vom 07.12.2006 - 4 C 655/06 (VI) - AnwBl 2007, 239 f.).

    Denn die Bußgeldbehörde macht vom Veranlassungsprinzip nur aus Gründen der Vereinfachung Gebrauch und wendet sich deshalb direkt an den Klagervertreter; diese Handhabung beseitigt aber nicht die auch einer Bußgeldbehorde bekannte Tatsache, dass ein Rechtsanwalt bei einem Akteneinsichtsgesuch ausschließlich für seinen Mandanten handelt (AG Dessau vom 07.12.2006 - 4 C 655/06 (VI) - AnwBl 2007, 239 f.).

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   AG Stuttgart, 03.06.2008 - 18 C 2184/08   

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