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   AG Berlin-Mitte, 23.09.2015 - 18 C 3143/15   

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https://dejure.org/2015,42012
AG Berlin-Mitte, 23.09.2015 - 18 C 3143/15 (https://dejure.org/2015,42012)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 23.09.2015 - 18 C 3143/15 (https://dejure.org/2015,42012)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 23. September 2015 - 18 C 3143/15 (https://dejure.org/2015,42012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Das Werkstattrisiko geht deshalb grundsätzlich zu Lasten des Schädigers

  • IWW
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Berlin-Mitte sieht bei der Reparaturwerkstatt das Werkstatt- und Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers, verweist auf den möglichen Vorteilsausgleich und verurteilt zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Reparaturkosten mit lesenswertem Urteil vom 23.9.2015 - 18 C 3143/15 -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Gutachterliche Schadenpositionen gelten -Erforderlichkeit einzelner Arbeitsschritte

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 04.06.2013 - 302 O 92/11

    Verursacher eines Verkehrsunfalls trägt grundsätzlich Werkstattrisiko

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 23.09.2015 - 18 C 3143/15
    Das Gericht geht für die Frage der Erforderlichkeit im Zusammenhang mit dem Geschädigten gegenüber abgerechneter Reparaturkosten von folgenden Grundsätzen aus (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 04. Juni 2013 - 302 O 92/11; BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - VI ZR 225/1 jeweils bei juris abrufbar): Als erforderlich i.S.v. § 249 Abs. 2 BGB sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde.
  • AG Tettnang, 15.02.2017 - 1 C 396/16
    Der im Gutachten und in der Reparaturrechnung abgerechnete Zeitaufwand für die Probefahrt in Höhe von 0, 3 AW = 20 Minuten erscheint auch durchaus angemessen und dem vorgesehenen Reparaturumfang adäquat, § 287 Abs. 2, Abs. 1 ZPO (vergleiche hierzu auch Urteile des Amtsgericht Hattingen vom 19.11.2015 - 6 C 46/15; Amtsgericht Berlin-Mitte vom 23.09.2015 - 18 C 3143/15 - jeweils veröffentlicht in juris).
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