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AG Bremen, 07.06.2011 - 18 C 632/10 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Kein Außenversicherungsschutz für zum kommissionsweisen Verkauf in einem Ladengeschäft übergebene Hausratgegenstände
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Zweibrücken, 03.11.1989 - 1 U 221/88
Auszug aus AG Bremen, 07.06.2011 - 18 C 632/10
Jedenfalls, wenn sich die Sache nur ausnahmsweise außerhalb der Wohnung befindet, soll der Versicherungsschutz fortbestehen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1990, 529). - AG Hamburg, 05.04.1990 - 22a C 224/90
Dauernde Entfernung; Vorübergehende Auslagerung; Kommission
Auszug aus AG Bremen, 07.06.2011 - 18 C 632/10
Das Amtsgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 05.04.1990 (Az. 22a C 224/90, VersR 1991, 1051) einen Außenversicherungsschutz hingegen abgelehnt und dabei auf die feste Verkaufsabsicht des Versicherungsnehmers abgestellt. - BGH, 11.06.1986 - IVa ZR 82/85
Begriff der vorübergehenden Entfernung von Hausratsgegenständen
Auszug aus AG Bremen, 07.06.2011 - 18 C 632/10
Bei der Abgrenzung, ob eine Sache in diesem Sinne "vorübergehend" außerhalb der Wohnung ist, aber noch dem Hausrat zuzuordnen ist, oder aber dauernd aus der Wohnung entfernt wurde, kommt es auch darauf an, ob die Sache wahrscheinlich wieder in die Wohnung zurück gelangt (vgl. BGH VersR 1986, 778). - LG Düsseldorf, 20.02.1981 - 21 S 379/80
Auszug aus AG Bremen, 07.06.2011 - 18 C 632/10
Auch das Landgericht Düsseldorf lehnt einen Außenversicherungsschutz jedenfalls dann ab, wenn die Sache als Kommissionsware an einen gewerblichen Verkäufer zum Verkauf gegeben wird (LG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.1981, Az 21 S 379/80, VersR 1982, 57). - AG Eschweiler, 27.05.2010 - 23 C 177/08
Auszug aus AG Bremen, 07.06.2011 - 18 C 632/10
Das Amtsgericht Eschweiler bejaht in seiner Entscheidung vom 27.05.2010 (Az. 23 C 177/08, RuS 2010, 422), einen Versicherungsschutz, weil entweder bei erfolgreichem Verkauf der Erlös als Surrogat für die Sache in die Wohnung zurückkehren soll, oder bei erfolglosen Verkaufsbemühungen die Sache selbst.