Weitere Entscheidung unten: AG Bremen, 14.12.2010

Rechtsprechung
   AG Lemgo, 04.11.2010 - 18 C 73/10   

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AG Lemgo, 04.11.2010 - 18 C 73/10 (https://dejure.org/2010,72732)
AG Lemgo, Entscheidung vom 04.11.2010 - 18 C 73/10 (https://dejure.org/2010,72732)
AG Lemgo, Entscheidung vom 04. November 2010 - 18 C 73/10 (https://dejure.org/2010,72732)
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   AG Bremen, 14.12.2010 - 18 C 73/10   

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AG Bremen, 14.12.2010 - 18 C 73/10 (https://dejure.org/2010,31325)
AG Bremen, Entscheidung vom 14.12.2010 - 18 C 73/10 (https://dejure.org/2010,31325)
AG Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 18 C 73/10 (https://dejure.org/2010,31325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangsumbuchung durch den Veranstalter ist Nichtbeförderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vom Reiseveranstalter vorgenommene Umbuchung begründet Entschädigungsanspruch des Fluggastes gegen Fluggesellschaft - Fluggast steht Anspruch auf Ausgleichszahlungen wegen Nichtbeförderung zu

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 853
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Bremen, 14.12.2010 - 18 C 73/10
    Bei der gebotenen Auslegung ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Vorschriften der Verordnung, mit denen den Fluggästen Ansprüche eingeräumt werden, einschließlich derjenigen, die einen Ausgleichsanspruch vorsehen, weit auszulegen sind (vgl. EuGH NJW 2010, 43 m.w.N.).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 07.09.2006 - 5 C 184/06

    Luftbeförderungsvertrag: Örtliche Zuständigkeit für Klagen aus der europäischen

    Auszug aus AG Bremen, 14.12.2010 - 18 C 73/10
    Für reine Inlandsfälle haben das AG Lichtenberg (RRa 2007, 45) und das AG Düsseldorf (RRa 2008, 144) bereits entschieden, dass zuständig für Klagen auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen nach der Verordnung das Gericht des Abflugortes ist, § 29 ZPO.
  • AG Düsseldorf, 12.03.2008 - 232 C 3487/07

    Darlegung von außergewöhnlichen Umständen bei Annullierung eines Fluges in Bezug

    Auszug aus AG Bremen, 14.12.2010 - 18 C 73/10
    Für reine Inlandsfälle haben das AG Lichtenberg (RRa 2007, 45) und das AG Düsseldorf (RRa 2008, 144) bereits entschieden, dass zuständig für Klagen auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen nach der Verordnung das Gericht des Abflugortes ist, § 29 ZPO.
  • BayObLG, 22.07.2021 - 102 AR 51/21

    Gerichtstand für Klage gegen Pauschalreiseveranstalter und

    Dies gilt auch dann, wenn sowohl der Fluggast als auch das Luftfahrtunternehmen ihren Sitz in Deutschland als Forumstaat haben (vgl. AG Bremen, Urt. v. 14. Dezember 2010, 18 C 73/10, NJW-RR 2011, 853 Rn. 9 ff.; AG Düsseldorf, Urt. v. 25. Februar 2011, 27 C 5060/10, juris Rn. 2; Staudinger in Staudinger/Keiler, FluggastrechteVerordnung, 2016, B. Internationales Zivilverfahrensrecht Rn. 55).
  • LG Düsseldorf, 21.02.2014 - 22 S 167/13

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen Umbuchung eines Fluges als

    In dem dem Urteil des AG Bremen zugrunde liegenden Sachverhalt hatten die Fluggäste der Umbuchung sogar ausdrücklich widersprochen (AG Bremen, Urt. v. 14.12.2010, Az. 18 C 73/10, zitiert nach juris, Rn. 3).
  • AG Düsseldorf, 10.10.2013 - 23 C 6252/13

    Ausgleichszahlungsanspruch bei Umbuchung durch einen Reiseveranstalter auf einen

    Das AG Bremen, Urteil vom 14.12.2010, Az. 18 C 73/10 führt dazu aus:.
  • AG Düsseldorf, 02.03.2015 - 38 C 13103/14

    Bestehen eines Ausgleichsanspruchs wegen einer unterlassenen Fluggast-Beförderung

    Eine Haftung des ausführenden Luftfahrtunternehmens ergibt sich auch, wenn der zwischengeschaltete Reiseveranstalter die Umbuchung vornimmt ( AG Bremen, Urteil vom 14.12.2010, 18 C 73/10).
  • AG Erding, 17.04.2013 - 2 C 228/13

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsleistung / Nichtbeförderung / Umbuchung

    Eine Haftung des ausführenden Luftfahrtunternehmens ergibt sich auch, wenn ein Reiseveranstalter, der den Flug für den Fluggast bei dem Luftfahrtunternehmen gebucht hat, eine Umbuchung vornimmt (LG Düsseldorf, Urt. v. 27.4.2007 - 22 S 435/06, ...; AG Bremen, Urt. v.14.12.2010 - 18 C 73/10, ...).
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