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   AG Nürnberg, 25.06.2021 - 18 C 814/20   

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https://dejure.org/2021,37447
AG Nürnberg, 25.06.2021 - 18 C 814/20 (https://dejure.org/2021,37447)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 25.06.2021 - 18 C 814/20 (https://dejure.org/2021,37447)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 18 C 814/20 (https://dejure.org/2021,37447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 157, § 308 Nr. 4
    Ergänzende Vertragsauslegung im Falle einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel in den AGB eines Sparvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09

    Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus AG Nürnberg, 25.06.2021 - 18 C 814/20
    Dabei ist unter den Bezugsgrößen des Kapitalmarktes diejenige oder eine Kombination derjenigen auszuwählen, die dem konkreten Geschäft möglichst nahe kommen, vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2010, Az. XI ZR 197/09, Rn. 21.

    Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 13.04.2010, Az. XI ZR 197/09, Rn. 22, die Ansicht vertreten hat, dass die Heranziehung eines Referenzzinses für kurzfristige Sparanlagen auch mit einem Anteil von nur 20% nicht dem im Vertrag zum Ausdruck kommenden Interesse der Parteien entspricht, kann diese Ansicht vorliegend beim hiesigen Prämiensparvertrag nicht herangezogen werden.

    Bei der konkreten Zinsberechnung war entsprechend der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 13.04.2010, Az. XI ZR 197/09) von einer monatlichen Anpassung ohne Schwellenwerte und einem relativen Zinsabstand auszugehen.

  • BGH, 14.03.2017 - XI ZR 508/15

    Sparvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei fehlender Einbeziehung oder

    Auszug aus AG Nürnberg, 25.06.2021 - 18 C 814/20
    Dies ist bei in den Vertrag einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig, BGH, Urteil vom 17.02.2004, Az. XI ZR 140/03, BGH, Urteil vom 14.03.2017, Az. XI ZR 508/15.

    Da die Zinsanpassungsklausel, nicht aber die Vereinbarung über den variablen Zins, unwirksam ist und dispositives Recht insoweit fehlt, ist diese Lücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, vgl. BGH, Urteil vom 14.03.2017, Az. XI ZR 508/15.

  • OLG Dresden, 22.04.2020 - 5 MK 1/19

    Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig

    Auszug aus AG Nürnberg, 25.06.2021 - 18 C 814/20
    Damit beginnt die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB erst mit ihrer Geltendmachung durch den Gläubiger, vgl. OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2020, Az. 5 MK 1/19, Rn. 87ff.
  • BGH, 21.12.2010 - XI ZR 52/08

    BGH entwickelt Grundsätze zur Berechnung laufender Zinsen in Prämiensparverträgen

    Auszug aus AG Nürnberg, 25.06.2021 - 18 C 814/20
    Der BGH sah einen gleitenden Durchschnitt von fünf Jahren als nicht interessengerecht an, vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2020, Az. XI ZR 52/08, Rn. 24. Dies gilt erst recht für einen zehnjährigen Durchschnitt.
  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

    Auszug aus AG Nürnberg, 25.06.2021 - 18 C 814/20
    Dies ist bei in den Vertrag einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig, BGH, Urteil vom 17.02.2004, Az. XI ZR 140/03, BGH, Urteil vom 14.03.2017, Az. XI ZR 508/15.
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09

    Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den

    Auszug aus AG Nürnberg, 25.06.2021 - 18 C 814/20
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen wird, BGH, NJW 2010 3714ff., Rn. 23.
  • BGH, 14.05.2019 - XI ZR 345/18

    Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

    Auszug aus AG Nürnberg, 25.06.2021 - 18 C 814/20
    Nach der Rechtsprechung des BGH erfolgt die Abgrenzung danach, ob die vereinbarte monatliche Sparrate als vertragliche Zahlungspflicht oder nicht ausgestaltet war, ob also ein klagbarer Anspruch auf Zahlung der Sparrate seitens der Sparkasse gegen den Sparer bestand, vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2019, Az.: XI ZR 345/18, Rn. 26.
  • BayObLG, 28.02.2024 - 101 MK 1/20

    Musterfeststellungsverfahren gegen die Sparkasse Nürnberg zu Prämiensparverträgen

    Auszug aus AG Nürnberg, 25.06.2021 - 18 C 814/20
    Diese Rechtsansicht vertritt offensichtlich auch das Bayerische Oberste Landesgericht, weil es in seinem Hinweis vom 27.01.2021 im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens, Az. 101 MK 1/20, unter II .1 als den S-Prämiensparvertrag kennzeichnendes Merkmal aufführt, dass auch die Beklagte ab dem Ende des 15. Sparjahres zur ordentlichen Kündigung des Sparvertrages mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten bei Vorliegen eines Sachgrundes berechtigt sei.
  • BGH, 17.10.2023 - XI ZR 72/22

    Höchste Prämienstufe erreicht: Bank kann Prämiensparvertrag kündigen!

    (b) Die überwiegende Ansicht nimmt demgegenüber an, dass das Kündigungsrecht nur bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen ist, auch wenn die anschließend konstante Prämienstaffel im Vertrag fortgeschrieben wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021 - 101 MK 1/20, unter II.1., veröffentlicht im Klageregister des Bundesamts für Justiz; OLG Celle, ZIP 2022, 736, 737; OLG München, Beschluss vom 11. November 2021 - 5 U 4934/21, unter 2.2., n.v.; OLG München, Urteil vom 15. Februar 2023 - 37 U 4167/22, unter II. B. 1. a. (2), n.v.; LG Deggendorf, Urteil vom 24. September 2020 - 31 O 232/20, juris Rn. 43 f.; LG Krefeld, Urteil vom 20. Mai 2021 - 3 O 241/20, juris Rn. 64 f.; AG Nürnberg, Urteil vom 25. Juni 2021 - 18 C 814/20, juris Rn. 37; Langner in Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 45 Rn. 101; Edelmann, BB 2021, 2451, 2452; Furche, WM 2022, 1041, 1049; Herresthal, WuB 2022, 233, 237; Kalisz, WM 2022, 1957, 1962; Schultheiß/Widany, WM 2023, 601 Rn. 22 ff.; Toussaint, EWiR 2022, 321, 322 f.).
  • OLG Celle, 18.10.2021 - 3 U 140/21

    Ansprüche auf Zinsen und Prämien aus einem Prämiensparvertrag; Recht zur

    Allein der Umstand, dass die Beklagte im vorliegenden Fall die unstreitig im 22. Jahr erreichte höchste Prämienstufe auch für weitere Jahre aufgelistet hat, anstatt eine inhaltsgleiche Formulierung wie etwa "ab dem 22. Sparjahr" oder "nach dem 22. Sparjahr" zu wählen, ändert nichts daran, dass die Sparkasse bereits mit dem erstmaligen Erreichen dieser Stufe und der darin liegenden Verwirklichung des maximalen Sparanreizes der steigenden Prämien zur ordentlichen Kündigung berechtigt war (so auch: BayObLG, Hinweisbeschluss vom 27. Januar 2021 - 1 MK 1/20 - dort unter Ziffer II.1, veröffentlich unter auf der Webseite des Bundesamts für Justiz, BfJ - Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg - Stand des Verfahrens (bundesjustizamt.de); LG Deggendorf, Urteil vom 24. September 2020 - 31 O 232/20 -, Rn. 44, juris; AG Nürnberg, Urteil vom 25. Juni 2021 - 18 C 814/20 -, Rn. 37, juris).
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