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AG Nürnberg, 25.06.2021 - 18 C 814/20 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 157, § 308 Nr. 4
Ergänzende Vertragsauslegung im Falle einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel in den AGB eines Sparvertrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 18.10.2021 - 3 U 140/21
Wirksamkeit der Kündigung eines Prämiensparvertrages
Allein der Umstand, dass die Beklagte im vorliegenden Fall die unstreitig im 22. Jahr erreichte höchste Prämienstufe auch für weitere Jahre aufgelistet hat, anstatt eine inhaltsgleiche Formulierung wie etwa "ab dem 22. Sparjahr" oder "nach dem 22. Sparjahr" zu wählen, ändert nichts daran, dass die Sparkasse bereits mit dem erstmaligen Erreichen dieser Stufe und der darin liegenden Verwirklichung des maximalen Sparanreizes der steigenden Prämien zur ordentlichen Kündigung berechtigt war (so auch: BayObLG, Hinweisbeschluss vom 27. Januar 2021 - 1 MK 1/20 - dort unter Ziffer II.1, veröffentlich unter auf der Webseite des Bundesamts für Justiz, BfJ - Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg - Stand des Verfahrens (bundesjustizamt.de); LG Deggendorf…, Urteil vom 24. September 2020 - 31 O 232/20 -, Rn. 44, juris; AG Nürnberg, Urteil vom 25. Juni 2021 - 18 C 814/20 -, Rn. 37, juris).