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ArbG München, 14.07.2020 - 18 Ca 1451/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG München, 14.07.2020 - 18 Ca 1451/19
- LAG München, 14.01.2021 - 3 Sa 836/20
Wird zitiert von ...
- LAG München, 14.01.2021 - 3 Sa 836/20
Unwirksame Kündigung eines Arbeitsvertrages durch ordentliche und …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 14.07.2020 - 18 Ca 1451/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht München hat durch Urteil vom 17.04.2020 - 18 Ca 1451/19 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 18.10.20219 nicht aufgelöst worden ist, und die Beklagte verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Kündigungsschutzklage zu unveränderten Bedingungen als Küchenhelfer weiter zu beschäftigen.
Das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 14.07.2020 - Az: 18 Ca 1451/19 - wird abgeändert und die Klage wird abgewiesen.