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   VG Köln, 18.10.2013 - 18 K 1260/13   

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https://dejure.org/2013,38721
VG Köln, 18.10.2013 - 18 K 1260/13 (https://dejure.org/2013,38721)
VG Köln, Entscheidung vom 18.10.2013 - 18 K 1260/13 (https://dejure.org/2013,38721)
VG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - 18 K 1260/13 (https://dejure.org/2013,38721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Taxiunternehmen Konzession Übertragung verdienter Altkonzessionär Zuverlässigkeit schwerer Verstoß gegen abgabenrechtliche Pflichten Arbeitnehmerversicherung Berufsgenossenschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Taxiunternehmen; Konzession; Übertragung; verdienter Altkonzessionär; Zuverlässigkeit; schwerer Verstoß gegen abgabenrechtliche Pflichten; Arbeitnehmerversicherung; Berufsgenossenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Priorität bei der Erteilung einer Taxikonzession

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Keine Übertragung einer Taxikonzession bei Unzuverlässigkeit des Altunternehmers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus VG Köln, 18.10.2013 - 18 K 1260/13
    BVerfG, Beschluss vom 4.10.1989 - 1 BvL 6/83 -, NJW 1990, 1352, ein rechtlich relevantes Interesse hat, ist auch er Antragsteller, der deshalb die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 PBefG erfüllen muss.
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus VG Köln, 18.10.2013 - 18 K 1260/13
    Im Anschluss an das Urteil des BFH vom 26.2.2004 (XI R 25/02) habe die Klägerin auf die Beratung ihres Steuerbüros hin mit Beginn des Jahres 2007 Einzelaufzeichnungen/"Schichtzettel" hinsichtlich der Bareinnahmen gefertigt, die dem Finanzamt zusammen mit der vollständigen Buchhaltung lückenlos vorlägen.
  • VG Köln, 09.03.2018 - 18 K 7560/16
    Auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.10.2013 - 18 K 1260/13 - werde Bezug genommen.

    Nach der Rechtsprechung der Kammer, Urteile vom 18.10.2013 - 18 K 1260/13 - Juris und vom 18.11.2013.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 13 A 1682/18
    vgl. wie hier VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 1992 - 14 S 2912/90 -, GewArch 1993, 215 ff. = NVwZ-RR 1993, 445 ff. = juris, Rn. 30; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Januar 2015, § 2 PBefG Rn. 347; Heinze, in: ders./Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage 2014, § 2 PBefG Rn. 30; vgl. zur Gegenauffassung VG Köln, Urteil vom 18. Oktober 2013 - 18 K 1260/13 -, juris, Rn. 10 ff., und Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand: 77. Ergänzungslieferung 2019, § 2 PBefG Rn. 7.
  • VG Köln, 09.03.2018 - 18 K 7144/16
    Auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.10.2013 - 18 K 1260/13 - werde Bezug genommen.

    Nach der Rechtsprechung der Kammer, Urteile vom 18.10.2013 - 18 K 1260/13 -, Juris und vom 18.11.2013 - 18 K 2016/13 -, ist im Fall der Übertragung einer Taxikonzession auch in der Person des Übertragenden zu prüfen, ob dessen Zuverlässigkeit gegeben ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - 13 B 1187/17

    Verweigerung der Übertragung einer Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit Taxen

    Ob in einem Genehmigungsverfahren für eine Übertragung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBefG darüber hinaus auch der übertragende Genehmigungsinhaber selbst als Antragsteller im Sinne von § 13 Abs. 1 PBefG anzusehen ist und ob damit zwingend auch in seiner Person die subjektiven Erteilungsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG vorliegen müssen, wie das Verwaltungsgericht dies unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln in Erwägung zieht, vgl. VG Köln, Urteil vom 18. Oktober 2013 - 18 K 1260/13 - Juris Rn. 12, ist in der Rechtsprechung des Senats bislang nicht geklärt, bedarf aber aus den vorstehenden Gründen im vorliegenden Beschwerdeverfahren keiner Entscheidung mehr.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 13 A 1680/18

    Erteilung einer Genehmigung zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus einer

    vgl. wie hier VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 1992 - 14 S 2912/90 -, GewArch 1993, 215 ff. = NVwZ-RR 1993, 445 ff. = juris, Rn. 30; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Januar 2015, § 2 PBefG Rn. 347; Heinze, in: ders./Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage 2014, § 2 PBefG Rn. 30; vgl. zur Gegenauffassung VG L. , Urteil vom 18. Oktober 2013 - 18 K 1260/13 -, juris, Rn. 10 ff., und Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand: 77. Ergänzungslieferung 2019, § 2 PBefG Rn. 7.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 13 A 1681/18
    vgl. wie hier VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 1992 - 14 S 2912/90 -, GewArch 1993, 215 ff. = NVwZ-RR 1993, 445 ff. = juris, Rn. 30; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Januar 2015, § 2 PBefG Rn. 347; Heinze, in: ders./Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage 2014, § 2 PBefG Rn. 30; vgl. zur Gegenauffassung VG Köln, Urteil vom 18. Oktober 2013 - 18 K 1260/13 -, juris, Rn. 10 ff., und Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand: 77. Ergänzungslieferung 2019, § 2 PBefG Rn. 7.
  • VG Gelsenkirchen, 31.08.2017 - 7 L 2349/17

    Genehmigungsfiktion; Genehmigungsübertragung; Treu und Glauben; schutzwürdiges

    Denn es spricht einiges dafür, dass nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PBefG nicht nur die Zuverlässigkeit des übernehmenden Unternehmers, sondern auch die Zuverlässigkeit des übertragungswilligen Unternehmers Voraussetzung für die Genehmigung der Genehmigungsübertragung ist, so jedenfalls VG Köln, Urteil vom 18. Oktober 2013 - 18 K 1260/13 -, juris, Rn. 10 ff. unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1989 - 1BvL 6/83 -, juris und mit der Begründung, dass auch der übertragungswillige Unternehmer angesichts seines unter Art. 14 Abs. 1 GG fallenden Interesses an der Genehmigungsübertragung Antragsteller i.S.d. § 13 Abs. 1 PBefG ist und daher auch für ihn die Voraussetzungen vorliegen müssen.
  • VG München, 31.07.2015 - M 23 E 15.1616

    Entziehung der Taxigenehmigung wegen Unzuverlässigkeit

    Denn vor dem Hintergrund von Bewerbern einer Warteliste, die nach dem Prioritätsprinzip eine originäre Konzessionserteilung begehren, an der vorbei eine Konzessionsübertragung erfolgen würde, sind die unter Art. 14 Abs. 1 GG fallenden Interessen eines eine Übertragung beantragenden Altkonzessionärs und die von Art. 12 Abs. 1 GG erfassten Interessen von Bewerbern an einer originär erteilten Konzession gegeneinander abzuwägen, wie es auch in § 13 Abs. 5 Satz 1, 2 und 4 PBefG anklingt (VG Köln, U. v. 18.10.2013 - 18 K 1260/13 - juris).
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