Weitere Entscheidung unten: BerG Heilberufe Münster, 28.03.2007

Rechtsprechung
   VG Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05.T   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,61492
VG Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05.T (https://dejure.org/2007,61492)
VG Münster, Entscheidung vom 28.03.2007 - 18 K 1885/05.T (https://dejure.org/2007,61492)
VG Münster, Entscheidung vom 28. März 2007 - 18 K 1885/05.T (https://dejure.org/2007,61492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines Verweises verbunden mit der Verhängung einer Geldbuße gegen einen berufswidrige Werbung betreibenden Zahnarzt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2005 - 13 B 667/05

    Berufsrecht - "Zahnarzt für Implantologie" gibt es nicht

    Auszug aus VG Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05
    Das hiergegen gerichtete Begehren des Beschuldigten auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes blieb erfolglos (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. März 2005 - 7 L 2155/04 - OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 -).

    Dass die Bezeichnung "Zahnarzt für Implantologie" unzulässig - weil irreführend - und damit berufswidrig ist, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem vorstehend schon zitierten Beschluss vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 - dem Beschuldigten in Deutlichkeit vor Augen geführt.

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

    Auszug aus VG Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05
    Mit Blick auf die Zeitungsanzeige vom 00.00.2005 hat die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 2003 - 1 BvR 1003/02 - vorrangig zurecht darauf abgehoben, dass insoweit gleichzeitig zahnärztliche und gewerbliche Leistungen - namentlich des "B. E2.
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte

    Auszug aus VG Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05
    Nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt: Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 - m. w. N.) ist das in § 20 Abs. 1, Abs. 2 S. 4 und Abs. 5 BO ausgesprochene Verbot berufswidriger Werbung verfassungsrechtlich unbedenklich.
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   BerG Heilberufe Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05.T   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,81130
BerG Heilberufe Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05.T (https://dejure.org/2007,81130)
BerG Heilberufe Münster, Entscheidung vom 28.03.2007 - 18 K 1885/05.T (https://dejure.org/2007,81130)
BerG Heilberufe Münster, Entscheidung vom 28. März 2007 - 18 K 1885/05.T (https://dejure.org/2007,81130)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2005 - 13 B 667/05

    Berufsrecht - "Zahnarzt für Implantologie" gibt es nicht

    Auszug aus BerG Heilberufe Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05
    Das hiergegen gerichtete Begehren des Beschuldigten auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes blieb erfolglos (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. März 2005 - 7 L 2155/04 - OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 -).

    Dass die Bezeichnung "Zahnarzt für Implantologie" unzulässig - weil irreführend - und damit berufswidrig ist, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem vorstehend schon zitierten Beschluss vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 - dem Beschuldigten in Deutlichkeit vor Augen geführt.

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

    Auszug aus BerG Heilberufe Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05
    Mit Blick auf die Zeitungsanzeige vom 00.00.2005 hat die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 2003 - 1 BvR 1003/02 - vorrangig zurecht darauf abgehoben, dass insoweit gleichzeitig zahnärztliche und gewerbliche Leistungen - namentlich des "B. E2.
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte

    Auszug aus BerG Heilberufe Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05
    Nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt: Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 - m. w. N.) ist das in § 20 Abs. 1, Abs. 2 S. 4 und Abs. 5 BO ausgesprochene Verbot berufswidriger Werbung verfassungsrechtlich unbedenklich.
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