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   FG Düsseldorf, 04.08.2006 - 18 K 2736/04 E   

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FG Düsseldorf, 04.08.2006 - 18 K 2736/04 E (https://dejure.org/2006,25056)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.08.2006 - 18 K 2736/04 E (https://dejure.org/2006,25056)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. August 2006 - 18 K 2736/04 E (https://dejure.org/2006,25056)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerfreiheit der Prämien eines Fußballspielers neben den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Lizenzfußfallspieler; Ausgleich der mit den ungünstigen Arbeitszeiten verbundenen Erschwernisse als notwendige vertragliche Zweckbestimmung der Prämien zur Erlangung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3b
    Steuerbefreiung für Lohnzuschläge nach § 3b EStG - Einsatz- und Punkteprämien eines Fußballspielers; Steuerbefreiung; Lohnzuschläge; Fußballspieler; Abgeltungsfunktion

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung für Lohnzuschläge nach § 3b EStG - Einsatz- und Punkteprämien eines Fußballspielers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prämien an Fußballspieler sind keine steuerfreien Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit im Sinne des § 3b EStG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.11.1989 - VI R 92/88

    Zuschlag für Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern nicht steuerfrei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.08.2006 - 18 K 2736/04
    c) Für die Begünstigung der Einsatz- und Punkteprämien nach § 3b EStG genügt es nicht, dass die Spiele überwiegend in den nach § 3b EStG begünstigen Zeiten stattgefunden haben (vgl. BFH Urt. v. 24.11.1989 VI R 92/88, BStBl. II 1990, 315 Tz. 14 bei juris; siehe auch FG Münster Urt. v. 30.1.1991 12 K 5094/89 E - nur Tenor - bei juris).
  • BFH, 04.11.2004 - VI B 175/03

    Nachtarbeitszuschläge

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.08.2006 - 18 K 2736/04
    Hinsichtlich des Feststellung dieser Zweckbestimmung der Zulagen kommt es nicht auf die vertragliche Bezeichnung der Zulage oder ihre ausdrückliche betragsmäßige Festlegung an, sondern darauf, ob aus der vertraglichen Grundlage ein Zuschlag für den steuerfreien Erschwernisgrund dem Grunde und der Höhe nach abgeleitet werden kann (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 13.10.1989 VI R 79/86, BStBl. II 1991, 8 sowie Beschluss vom 4.11.2004 VI B 175/03, BFH/NV 2005, 346).
  • BFH, 13.10.1989 - VI R 79/86

    Aufteilung eines Mischzuschlags in steuerfreien Nachtarbeitszuschlag und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.08.2006 - 18 K 2736/04
    Hinsichtlich des Feststellung dieser Zweckbestimmung der Zulagen kommt es nicht auf die vertragliche Bezeichnung der Zulage oder ihre ausdrückliche betragsmäßige Festlegung an, sondern darauf, ob aus der vertraglichen Grundlage ein Zuschlag für den steuerfreien Erschwernisgrund dem Grunde und der Höhe nach abgeleitet werden kann (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 13.10.1989 VI R 79/86, BStBl. II 1991, 8 sowie Beschluss vom 4.11.2004 VI B 175/03, BFH/NV 2005, 346).
  • FG Münster, 30.01.1991 - 12 K 5094/89
    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.08.2006 - 18 K 2736/04
    c) Für die Begünstigung der Einsatz- und Punkteprämien nach § 3b EStG genügt es nicht, dass die Spiele überwiegend in den nach § 3b EStG begünstigen Zeiten stattgefunden haben (vgl. BFH Urt. v. 24.11.1989 VI R 92/88, BStBl. II 1990, 315 Tz. 14 bei juris; siehe auch FG Münster Urt. v. 30.1.1991 12 K 5094/89 E - nur Tenor - bei juris).
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