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   OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1687/92   

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https://dejure.org/1993,12745
OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1687/92 (https://dejure.org/1993,12745)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.09.1993 - 18 L 1687/92 (https://dejure.org/1993,12745)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. September 1993 - 18 L 1687/92 (https://dejure.org/1993,12745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 Abs. 2 Nds. PersVG; § 52 Abs. 1 Nds. PersVG; § 80a Nds. PersVG
    Kostentragungspflicht der Dienststelle für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungsveranstaltungen; Erforderlichkeit einer Schulung für die Personalratsarbeit; Notwendige Kenntnisse auf dem Gebiet der Informationstechnik bei umfangreichem Einsatz ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht der Dienststelle für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungsveranstaltungen; Erforderlichkeit einer Schulung für die Personalratsarbeit; Notwendige Kenntnisse auf dem Gebiet der Informationstechnik bei umfangreichem Einsatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.04.1991 - 6 P 19.89

    Personalrat - Teilnahme an Schulung - Vorbereitung und Durchführung von Sizungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1687/92
    Außerdem muß ein Schulungsbedürfnis gerade für das zu entsendende Mitglied bestehen; dieses Mitglied muß für seinen möglichst sachgerechten Einsatz im Personalrat einer Schulung gerade in der fraglichen Materie bedürfen, weil es damit noch nicht vertraut ist (st. Rspr. des BVerwG, z. B. Beschl. v. 23.4.1991 - 6 P 19/89 -, PersV 1992, 115 und des erk. Senats, z. B. Beschl. v. 24.2.1993 - 18 L 8467/91 -).

    Wesentlich ist vielmehr, unter Berücksichtigung der Größe der Dienststelle sowie von Art. und Umfang der durch den Personalrat zu behandelnden Beteiligungsangelegenheiten darauf abzustellen, ob der Personalrat ohne die Schulung des zu entsendenden Mitglieds seine personalvertretungsrechtlichen Befugnisse nicht sachgerecht wahrnehmen kann (vgl. Beschl. d. BVerwG v. 23.4.1991, aaO, Beschl. d. Sen. v. 24.2.1993, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 L 8467/91

    Erstattung der Kosten für die Teilnahme von Personalmitgliedern an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1687/92
    Außerdem muß ein Schulungsbedürfnis gerade für das zu entsendende Mitglied bestehen; dieses Mitglied muß für seinen möglichst sachgerechten Einsatz im Personalrat einer Schulung gerade in der fraglichen Materie bedürfen, weil es damit noch nicht vertraut ist (st. Rspr. des BVerwG, z. B. Beschl. v. 23.4.1991 - 6 P 19/89 -, PersV 1992, 115 und des erk. Senats, z. B. Beschl. v. 24.2.1993 - 18 L 8467/91 -).

    Wesentlich ist vielmehr, unter Berücksichtigung der Größe der Dienststelle sowie von Art. und Umfang der durch den Personalrat zu behandelnden Beteiligungsangelegenheiten darauf abzustellen, ob der Personalrat ohne die Schulung des zu entsendenden Mitglieds seine personalvertretungsrechtlichen Befugnisse nicht sachgerecht wahrnehmen kann (vgl. Beschl. d. BVerwG v. 23.4.1991, aaO, Beschl. d. Sen. v. 24.2.1993, aaO).

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 30.78
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1687/92
    Anknüpfungspunkt für eine Kostentragungsverpflichtung der Dienststelle ist der Entsendungsbeschluß des Personalrats, der insbesondere unter Beachtung des Gebots der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel getroffen sein muß (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.4.1979 - 6 P 30.78 -, PersV 1981, 29).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 6 P 29.90

    Personalvertretung - Schulungskosten - Erstattungspflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1687/92
    Nach den vorgelegten Unterlagen ist nicht ersichtlich, daß der Beschluß überhaupt begründet worden wäre, obwohl dafür aufgrund der Schulungsthematik durchaus Bedarf bestand (vgl. zum Begründungserfordernis bei Entsendungsbeschlüssen BVerwG, Beschl. v. 25.6.1992 - 6 P 29.90 -, PersR 1992, 364, 365).
  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79

    Besetzung einer Einigungsstelle - Rechtliche Einordnung einer Empfehlung im Sinne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1687/92
    Insbesondere hat der Antragsteiler ein Rechtsschutzbedürfnis, weil sich die Frage nach einem Schulungsbedarf bezüglich der Ausübung seiner Tätigkeit gerade in bezug auf die Themen der hier streitigen Schulungen immer wieder stellen kann (vgl. Spohn/Bieler/Müller-Fritzsche, Personalvertretungsgesetz für das Land Niedersachsen, Kommentar, 5. Aufl. 1992, § 85 RdNr. 28 ff; BVerwG, Beschl. v. 21.6.1982 - 6 P 13.79 -, PersV 1983, 239).
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 36.78
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1687/92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies in seinem Beschluß vom 27.4.1979 (6 P 36/78, aaO), den das Verwaltungsgericht auszugsweise wiedergegeben hat, ausführlich begründet.
  • VG Karlsruhe, 23.03.2012 - PB 12 K 2077/11

    Übernahme von Kosten für Schulung eines Personalratsmitglieds

    Anknüpfungspunkt für eine Kostentragungsverpflichtung der Dienststelle ist der Entsendungsbeschluss des Personalrats, der insbesondere unter Beachtung des Gebots der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel getroffen sein muss (vgl. Niedersächs. OVG, Beschl. v. 15.09.1993 - 18 L 1687/92 -, juris m.w.N. zur Rspr. d. BVerwG).
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