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   VG Düsseldorf, 08.09.2016 - 18 L 2679/16   

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https://dejure.org/2016,38771
VG Düsseldorf, 08.09.2016 - 18 L 2679/16 (https://dejure.org/2016,38771)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2016 - 18 L 2679/16 (https://dejure.org/2016,38771)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2016 - 18 L 2679/16 (https://dejure.org/2016,38771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Mini-Bullterrier oder Bullterrier? - Die Nachweisproblematik II

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91

    Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.09.2016 - 18 L 2679/16
    Aus der gesetzlichen Definition des gefährlichen Hundes sowie aus der Systematik des Gesetzes, an die Eigenschaft als gefährlicher Hund besondere rechtliche Anforderungen an das Halten solcher Hunde zu stellen und insbesondere die Haltung der Erlaubnispflicht zu unterwerfen, folgt die durch Auslegung vgl. BVerwG, Beschluss vom 02. Juli 1991 - 1 B 64/91 -, juris, ebenda Randziffer 6 - zu ermittelnde Befugnis der zuständigen Ordnungsbehörde, die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall durch Verwaltungsakt festzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2006 - 5 B 2300/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ordnungsverfügung betreffend die Abgabe

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.09.2016 - 18 L 2679/16
    vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Dezember 2006, - 5 B 2300/06 - juris, Umkehrschluss aus Randziffer 7.
  • VG Köln, 22.11.2016 - 20 L 2292/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Einstufung des Hundes "Bilbo" als

    Die Merkmale des Bullterriers sind im FCI-Standard Nr. 11 beschrieben, die Merkmale des Miniatur-Bullterriers seit dem 23.12.2011 im FCI-Standard Nr. 359. Ausgehend davon bilden Miniatur-Bullterrier nach - soweit ersichtlich - einhelliger Meinung in der Rechtsprechung eine eigenständige Rasse und gehören damit weder zu den in § 2 Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsgesetz noch zu den in § 3 Abs. 2 LHundG NRW aufgeführten Bullterriern, vgl. Urteil der Kammer vom 21.05.2015 - 20 K 2618/14 - mit weiteren Nachweisen; zuletzt auch: OVG NRW, Beschluss vom 25.07.2016 - 5 B 1132/15 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.04.2016 - 3 L 129/15 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2016 - 18 L 2679/16 - und Beschluss vom 30.09.2016 - 18 L 2704/16 -.

    vgl. so auch VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 08.09.2016 - 18 L 2679/16 - und vom 30.09.2016 - 18 L 2704/16 -.

  • VG Düsseldorf, 05.04.2018 - 18 K 11662/16

    Der Mini-Bullterrier: Zu groß geraten oder ein Standard-Bullterrier?

    vgl. Verwaltungsgericht E. , Beschluss vom 8. September 2016, - 18 L 2679/16 -, juris, Randziffer 7ff m.w.N.
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