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VG Düsseldorf, 11.05.2011 - 18 L 669/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Entlassung von Schule Verhältnismäßigkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
SchulG NRW § 53 Abs. 3 Satz 1 Nr 5
Entlassung von Schule Verhältnismäßigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ein Schulverweis wegen des Filmens einer Schlägerei zwischen Mitschülern und Veröffentlichung des Videos auf einem Facebook-Konto ist zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Entlassung aus der Schule - Filmen und Veröffentlichen einer Schlägerei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Versetzung in Parallelklasse nach Facebook-Mobbing
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Facebook-Postings und ihre Folgen: Schulverweis und Strafverfahren
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1998 - 19 E 391/98
Gewalt auf dem Schulweg: Schule darf Entlassung androhen
Auszug aus VG Düsseldorf, 11.05.2011 - 18 L 669/11
Es wirkte unmittelbar in den schulischen Bereich hinein, vgl. zu diesem Kriterium: OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 19 E 391/98 -, NVwZ-RR 1999, 29 f., weil zum einen der Grund der Schlägerei in der Schule seinen Ausgangspunkt nahm und zum anderen das Video über "Freundeslisten" in Facebook einer weiteren Schüleröffentlichkeit zugänglich gemacht und - wie die Kommentare auf der Facebook-Seite des Antragstellers zeigten - auf diese Weise zum Gegenstand von den Schulfrieden tangierenden Diskussionen innerhalb der Schülerschaft wurde.