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   OVG Niedersachsen, 12.09.2014 - 18 LP 1/14   

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https://dejure.org/2014,25719
OVG Niedersachsen, 12.09.2014 - 18 LP 1/14 (https://dejure.org/2014,25719)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.2014 - 18 LP 1/14 (https://dejure.org/2014,25719)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 2014 - 18 LP 1/14 (https://dejure.org/2014,25719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 2 BPersVG; § 107 S. 2 BPersVG; § 58 Abs. 2 NPersVG
    Definitionsrecht des Eigenbetriebs einer Stadt beim Anforderungsprofil für freie Stellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definitionsrecht des Eigenbetriebs einer Stadt beim Anforderungsprofil für freie Stellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Definitionsrecht des Eigenbetriebs einer Stadt beim Anforderungsprofil für freie Stellen

  • rechtsportal.de

    Definitionsrecht des Eigenbetriebs einer Stadt beim Anforderungsprofil für freie Stellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weiterbeschäftigung eines Gärtners kann mangels Beschäftigungsmöglichkeit unzumutbar sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Weiterbeschäftigung eines Gärtners kann mangels Beschäftigungsmöglichkeit unzumutbar sein

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2014 - 18 LP 1/14
    Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3.05 -, BVerwGE 124, 292; Beschl. v. 09.09.1999 - 6 P 5.98 -, BVerwGE 109, 295).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat primär der Haushaltsgesetzgeber darüber zu entscheiden, ob in der Ausbildungsdienststelle ein geeigneter und besetzbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O., Beschl. v. 02.11.1994 - 6 P 39.93 -, BVerwGE 97, 68).

    Hier ist dann auf die selbständige Verwaltungseinheit abzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005, - 6 P 3.05 -, a.a.O.; Beschl. d. Sen. v. 28.11.2007, a.a.O.).

    Die Weiterbeschäftigung ist in dieser Hinsicht nur dann zumutbar, wenn die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Mittelverwendung erkennbar das Ziel verfolgte, die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu verhindern (vgl. zu § 78 a BetrVG: BAG, Beschl. v. 12.11.1997 - 7 ABR 73/96 -, BAGE 87, 105; für § 9 BPersVG im Hochschulbereich: BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005, - 6 P 3.05 -, a.a.O.).

    Ein freier Arbeitsplatz ist nicht deswegen vorhanden, weil eine im maßgeblichen Zeitpunkt freie Stelle ohne Verstoß gegen das Haushaltsrecht besetzt werden könnte (BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O.).

    Denn auch wenn Arbeitsaufgaben vorhanden sind, mit deren Verrichtung ein Jugend- und Auszubildendenvertreter betraut werden könnte, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, alle Instrumente des Haushaltsrechts auszuschöpfen, um einen solchen Arbeitsplatz auch tatsächlich zu schaffen (BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 7/05

    Durchführung einer Missbrauchskontrolle auf der Ebene der Entscheidung über die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2014 - 18 LP 1/14
    Übertragen auf kommunale Selbstverwaltungskörperschaften bedeutet dies eine grundsätzliche Entscheidungsbefugnis der kommunalen Vertretungskörperschaft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.05.2007 - 6 PB 1.07 -, PersR 2007, 355; Beschl. d. Sen. v. 28.11.2007 - 18 LP 7/05 -, PersR 2008, 27).

    Hier ist dann auf die selbständige Verwaltungseinheit abzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005, - 6 P 3.05 -, a.a.O.; Beschl. d. Sen. v. 28.11.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2014 - 18 LP 1/14
    Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3.05 -, BVerwGE 124, 292; Beschl. v. 09.09.1999 - 6 P 5.98 -, BVerwGE 109, 295).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 73/96

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2014 - 18 LP 1/14
    Die Weiterbeschäftigung ist in dieser Hinsicht nur dann zumutbar, wenn die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Mittelverwendung erkennbar das Ziel verfolgte, die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu verhindern (vgl. zu § 78 a BetrVG: BAG, Beschl. v. 12.11.1997 - 7 ABR 73/96 -, BAGE 87, 105; für § 9 BPersVG im Hochschulbereich: BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005, - 6 P 3.05 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 30.05.2007 - 6 PB 1.07

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Besetzungssperre des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2014 - 18 LP 1/14
    Übertragen auf kommunale Selbstverwaltungskörperschaften bedeutet dies eine grundsätzliche Entscheidungsbefugnis der kommunalen Vertretungskörperschaft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.05.2007 - 6 PB 1.07 -, PersR 2007, 355; Beschl. d. Sen. v. 28.11.2007 - 18 LP 7/05 -, PersR 2008, 27).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 63/96

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 78a BetrVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2014 - 18 LP 1/14
    Die Weiterbeschäftigung ist in dieser Hinsicht nur dann zumutbar, wenn die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Mittelverwendung erkennbar das Ziel verfolgte, die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu verhindern (vgl. zu § 78 a BetrVG: BAG, Beschl. v. 12.11.1997 - 7 ABR 73/96 -, BAGE 87, 105; für § 9 BPersVG im Hochschulbereich: BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005, - 6 P 3.05 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2014 - 18 LP 1/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat primär der Haushaltsgesetzgeber darüber zu entscheiden, ob in der Ausbildungsdienststelle ein geeigneter und besetzbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O., Beschl. v. 02.11.1994 - 6 P 39.93 -, BVerwGE 97, 68).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 6 PB 5.12

    Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; ausbildungsadäquater Arbeitsplatz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2014 - 18 LP 1/14
    Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für den Jugendvertreter zur Verfügung steht, kommt es grundsätzlich nur auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle - hier also die TBW - an (BVerwG, Beschl. v. 24.05.2012 - 6 PB 5.12 -, PersV 2012, 422).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2017 - 17 LP 4/17

    Beantworten der Frage des Vorliegens eines ausbildungsadäquaten

    Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für das Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Verfügung steht, kommt es grundsätzlich allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.5.2012, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 5.2.2015 - 17 LP 1/14 -, V.n.b.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.9.2014 - 18 LP 1/14 -, juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2017 - 17 LP 3/16

    Ankommen des Vorliegens eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes für das

    Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für das Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Verfügung steht, kommt es grundsätzlich allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.5.2012, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 5.2.2015 - 17 LP 1/14 -, V.n.b.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.9.2014 - 18 LP 1/14 -, juris Rn. 26).
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