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   OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 3/14   

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https://dejure.org/2014,25723
OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 3/14 (https://dejure.org/2014,25723)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2014 - 18 LP 3/14 (https://dejure.org/2014,25723)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. August 2014 - 18 LP 3/14 (https://dejure.org/2014,25723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 36 Abs. 1 S. 1 NBG; § 79 Abs. 1 NPersVG; § 80 Abs. 1 NPersVG
    Ermittlung des zuständigen Mitbestimmungsorgans beim Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des zuständigen Mitbestimmungsorgans beim Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum zuständigen Mitbestimmungsorgan beim Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beamten.

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des zuständigen Mitbestimmungsorgans beim Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung beim Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 3/14
    Lediglich der Vorbereitung einer Maßnahme dienende Handlungen der Dienststelle sind, wenn sie nicht bereits die beabsichtigte Maßnahme vorwegnehmen oder unmittelbar festlegen, keine Maßnahmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. November 2010 - 6 P 18.09 -, juris, Rdnr. 11, m.w.N.).

    Angesichts dessen erweist sich die Untersuchungsanordnung als weichenstellende Vorentscheidung, jedenfalls aber als Entscheidung mit einem Eigengewicht, welches den kollektivrechtlichen Schutz des Beschäftigten erfordert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. November 2010, a.a.O., Rdnr. 12).

  • BVerwG, 08.10.2008 - 6 PB 21.08

    Beschluss der Landesregierung zur gleitenden Arbeitszeit; Kabinettsvorlage des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 3/14
    Wird die endgültige Entscheidung von einer anderen Stelle getroffen, kommt die Mitbestimmungspflichtigkeit einer vorbereitenden Maßnahme nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ihr mindestens teilweise Verbindlichkeit für die endgültige Entscheidung zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. Oktober 2008 - 6 PB 21.08 -, juris, Rdnr. 10).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 16.01

    Personalvertretungsrechtlicher Maßnahmebegriff; Auswahl zur Teilnahme an einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 3/14
    Daher kommt einer derartigen Entscheidung eine über die konkrete Auswahl weit hinausreichende selbständige Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2003 - 6 P 16.01 -, juris, Rdnr. 19).
  • BVerwG, 27.05.2013 - 10 B 6.13

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 3/14
    Einen Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 10 B 6/13 -, bestätigt durch Beschluss des Senats vom 25. November 2013 - 18 MP 5/13 -, ab.
  • BVerwG, 24.02.2006 - 6 P 4.05

    Dienststelle; Auflösung; Aufhebung; Schule; Grundschule; Schulnetzplanung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 3/14
    Die Kompetenzverteilung zwischen dem Personalrat und dem Gesamtpersonalrat bestimmt sich nach der Entscheidungsbefugnis der Dienststellenleitung (vgl. BAG, Urt. v. 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - juris. Rdnr. 28; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O., § 80, Rdnr. 1; Bieler/Müller-Fritzsche, a.a.O., § 80, Rdnr. 1; jew. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl v. 24. Juni 2006 - 6 P 4.05 -, juris, Rdnr. 13 zu § 82 BPersVG und § 87 SächsPersVG).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2011 - 18 LP 7/09

    Eingliederung von Mitarbeitern einer GmbH in die öffentliche Hand bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 3/14
    Ist hingegen der Vorgang beendet und nicht anzunehmen, dass sich die streitige Rechtsfrage erneut zwischen den Beteiligten stellt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. November.1989 - 6 P 7.87 -, BVerwGE 84, 58, m.w.N.; Senatsbeschl. v. 29. September 2011 - 18 LP 7/09 -, juris, Rdnr. 28).
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 3/14
    Die Kompetenzverteilung zwischen dem Personalrat und dem Gesamtpersonalrat bestimmt sich nach der Entscheidungsbefugnis der Dienststellenleitung (vgl. BAG, Urt. v. 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - juris. Rdnr. 28; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O., § 80, Rdnr. 1; Bieler/Müller-Fritzsche, a.a.O., § 80, Rdnr. 1; jew. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl v. 24. Juni 2006 - 6 P 4.05 -, juris, Rdnr. 13 zu § 82 BPersVG und § 87 SächsPersVG).
  • BVerwG, 02.09.2009 - 6 PB 22.09

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Erlass einer obersten Dienstbehörde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 3/14
    Der örtliche Personalrat war von der Mitbestimmung insoweit vielmehr ausgeschlossen (vgl. für das Verhältnis zwischen Personalrat und Stufenvertretung: BVerwG, Beschl. v. 2. September 2009 - 6 PB 22.09 -, juris, Rdnr. 6).
  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 3/14
    Ist hingegen der Vorgang beendet und nicht anzunehmen, dass sich die streitige Rechtsfrage erneut zwischen den Beteiligten stellt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. November.1989 - 6 P 7.87 -, BVerwGE 84, 58, m.w.N.; Senatsbeschl. v. 29. September 2011 - 18 LP 7/09 -, juris, Rdnr. 28).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2023 - 18 LP 2/22

    Anweisung; Auftragsangelegenheit; beabsichtigte Maßnahme; Dienststelle;

    Hat der Leiter einer Dienststelle - entgegen des in § 68 Abs. 2 Satz 1 NPersVG geregelten personalvertretungsrechtlichen "Normalfalls" - eine Maßnahme ohne die an sich erforderliche Mitbestimmung des Personalrats bereits getroffen, muss insoweit das Mitbestimmungsverfahren grundsätzlich nachgeholt werden (vgl. Senatsbeschl. v. 23.6.2022 - 18 LP 3/21 -, juris Rn. 66; Senatsbeschl. v. 20.5.2015 - 18 LP 4/14 -, juris Rn. 24; Senatsbeschl. v. 28.8.2014 - 18 LP 3/14 -, juris Rn. 27).
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