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   OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 5/14   

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https://dejure.org/2014,27543
OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 5/14 (https://dejure.org/2014,27543)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2014 - 18 LP 5/14 (https://dejure.org/2014,27543)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. August 2014 - 18 LP 5/14 (https://dejure.org/2014,27543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 2 S. 2, 3 NPersVG; § 12 Abs. 5 S. 1, 2 WO-PersV
    Verpflichtung eines Wahlvorstands zur Aufforderung der Abgabe oder Ergänzung einer Abweichungsbegründung durch die Vorschlagenden eines Wahlvorschlags bei Nichteinhaltung der Geschlechterparität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Wahlvorstands zur Aufforderung der Abgabe oder Ergänzung einer Abweichungsbegründung durch die Vorschlagenden eines Wahlvorschlags bei Nichteinhaltung der Geschlechterparität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Wahlvorstands zur Aufforderung der Abgabe oder Ergänzung einer Abweichungsbegründung durch die Vorschlagenden eines Wahlvorschlags bei Nichteinhaltung der Geschlechterparität

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung eines Wahlvorstands zur Aufforderung der Abgabe oder Ergänzung einer Abweichungsbegründung durch die Vorschlagenden eines Wahlvorschlags bei Nichteinhaltung der Geschlechterparität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalratswahl - und die Verpflichtung zur Geschlechterparität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 108
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2002 - 18 L 4453/00

    Abweichung; Begründung; Bewerber; Geschlechterproporz; Mindestzahl; Personalrat;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 5/14
    Vielmehr hat der Wahlvorstand ausweislich der Wahlbekanntmachung im Hinblick auf die mehrwöchige Urlaubsabwesenheit des Kandidaten F. und die für die Durchführung der Wahl erforderlichen Vorbereitungen ausdrücklich auf eine Begründung nach § 17 Abs. 2 Satz 2 (richtig: Satz 3) NPersVG verzichtet und den Wahlvorschlag für gültig erklärt, ohne die zunächst von den Vorschlagenden, nicht dem Kandidaten, zu fordernde Ergänzung um weibliche Bewerber (vgl. Senatsbeschl. v. 5. Juni 2002 - 18 L 4453/00 -, juris, Rdnr. 2) überhaupt in den Blick zu nehmen.

    Dazu gehören auch die Verstöße gegen § 17 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 NPersVG und § 12 Abs. 5 WO-PersV (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 5. Juni 2002, a.a.O; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O., § 17, Rdnr. 31), die letztlich die Gültigkeit eines Wahlvorschlags und damit den Kernbereich des Wahlverfahrens betreffen.

    Die Aufforderung zur Ergänzung der Liste des Wahlvorschlags und insbesondere zur Begründung einer Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben soll insbesondere der Selbstkontrolle der Vorschlagenden dienen und diese dazu bringen, sich ihr Verhalten genau zu überlegen und sich über ihre Rechtfertigung nicht nur gegenüber dem Wahlvorstand, sondern gegenüber der gesamten Wählerschaft schlüssig zu werden (vgl. Senatsbeschl. v. 5. Juni 2002, a.a.O; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O., § 17, Rdnr. 14).

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 5/14
    Abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe bleiben unberücksichtigt, wenn für ihren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 26. November 2008 - 6 P 7.08 -, juris Rdnr. 20, m. w. N.).
  • VG Stade, 21.11.2014 - 8 A 1148/14
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 18 LP 5/14
    Die Antragsteller hätten daher mit einem weiteren Antrag vom 25. Juni 2014 - 8 A 1148/14 - beim Verwaltungsgericht beantragt festzustellen, dass die Beschlüsse des Personalrats der Gemeinde Nordholz seit dem 7. Mai 2013 nichtig seien, und hilfsweise den Antrag gestellt festzustellen, dass die Personalratswahl für die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nichtig sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2016 - PL 15 S 152/15

    Gültigkeit der Personalratswahl - Wahlberechtigung von erkrankten oder

    Es spricht bereits einiges dafür, dass es sich bei dieser Vorschrift ungeachtet ihrer Formulierung als "Ist-Vorschrift" aus den vom Verwaltungsgericht genannten Gründen um eine Ordnungsvorschrift handelt (vgl. zur "Transparenz"-Funktion der Bekanntmachung LT-Drs. 15/4224, S. 95; a.A. - allerdings unter Verweis auf Materialien aus dem dortigen Landesgesetzgebungsverfahren - Niedersächsisches OVG vom 28.08.2014 - 18 LP 5/14 -, PersR 2014, 19; zur Einordnung von Ist-Vorschriften als Ordnungsvorschriften etwa VG Hamburg, Beschluss vom 11.12.1992 - 1 VG FB 30/92 -, Juris, dort zu § 6 Abs. 2 Nr. 8 BPersVGWO).
  • VG Stade, 21.11.2014 - 8 A 1148/14

    Nichtigkeit; Personalratsbeschluss; Wahlanfechtung

    Die gegen den Beschluss eingelegte Beschwerde des Beteiligten zu 1. blieb ohne Erfolg (Nds. OVG, Beschluss vom 28. August 2014 - 18 LP 5/14 -).

    58 Zunächst sind die Beschlüsse des amtierenden Personalrats der Gemeinde J. nicht bereits deshalb nichtig, weil die Wahl gerichtlich für ungültig erklärt wurde (Nds. OVG, Beschluss vom 28. August 2014 - 18 LP 5/14 -).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 28. August 2014 (18 LP 5/14) bestätigt, dass bei der Wahl zum Personalrat der Gemeinde J. vom 7. Mai 2013 in mehrfacher Hinsicht gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens - hier § 17 Abs. 2 Satz 2 und 3 NPersVG - verstoßen worden ist.

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2015 - 18 LP 1/15

    Antragsberechtigung; Geschlechterparität; Nichtigkeit; Persaonalratswahl;

    Die dagegen gerichtete Beschwerde des damaligen Personalrats der Gemeinde Nordholz wies der Senat mit Beschluss vom 28. August 2014 - 18 LP 5/14 - zurück.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 28. August 2014 - 18 LP 5/14 - festgestellt hat, entsprachen die Vorschlagslisten 1 und 2 nicht den Anforderungen an die Geschlechterparität, ohne dass eine entsprechende Abweichungsbegründung gegeben und veröffentlicht worden war.

  • VG Karlsruhe, 12.12.2014 - PL 12 K 2295/14

    Anfechtung einer Personalratswahl; Geschlechterproporz; Bekanntgabe der

    Im vorliegenden Sachzusammenhang wäre ein Verstoß gegen eine wesentliche Verfahrensvorschrift etwa dann anzunehmen, wenn der Wahlvorschlag II ("...") ohne eine Abweichungsbegründung eingereicht worden wäre, da dann gem. § 14 Abs. 5 Nr. 7 LPVGWO die Zurückweisung des Wahlvorschlags wegen Ungültigkeit hätte erfolgen müssen (so der dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 28.08.2014 - 18 LP 5/14 -, juris, zugrunde liegende Sachverhalt).
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