Rechtsprechung
LG Hannover, 03.11.2009 - 18 O 113/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,34036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- webshoprecht.de
Keine mutmaßliche Einwilligung eines kleinen inhabergeführten Unternehmens in geschäftliche Telefonwerbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Mutmaßliche Einwilligung für Telefonwerbung nicht bei allgemeiner Sachbezogenheit
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auch im B2B-Bereich hohe Voraussetzungen für Einwilligung in Telefonwerbung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
Telefonwerbung für "Individualverträge"
Auszug aus LG Hannover, 03.11.2009 - 18 O 113/09
Grundsätzlich ist deshalb zu fragen, ob ein konkreter, aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund vorliegt, der die Werbung rechtfertigen könnte (vgl. BGH GRUR 2007, S. 607).
- LG Essen, 15.07.2010 - 10 S 129/10
Eingriff in den Gewerbebetrieb einer Detektei durch Telefonwerbung
Ließe man bereits die allgemeine Sachbezogenheit zum Geschäftsbetrieb für das Vorliegen einer mutmaßlichen Einwilligung ausreichen, liefe dies auf eine nahezu unbeschränkte Zulässigkeit der Telefonwerbung im geschäftlichen Bereich hinaus, wodurch eine für den Gewerbetreibenden unzumutbare Belästigung entstünde (BGH NJW-RR 2002, 326 ff.; vgl. LG Hannover, Az.: 18 O 113/09, Urteil vom 03.11.2009).