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   LG Köln, 18.10.2007 - 18 O 117/07   

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https://dejure.org/2007,26557
LG Köln, 18.10.2007 - 18 O 117/07 (https://dejure.org/2007,26557)
LG Köln, Entscheidung vom 18.10.2007 - 18 O 117/07 (https://dejure.org/2007,26557)
LG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 18 O 117/07 (https://dejure.org/2007,26557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Autohauses; Ausgestaltung der Wirksamkeit von Verfügungen bezüglich bereits vor Verhängung des insolvenzrechtlichen allgemeinen Verfügungsverbots im Wege der Globalzession abgetretener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus LG Köln, 18.10.2007 - 18 O 117/07
    Bei dieser Auffassung stützt sich das Gericht maßgeblich auf die noch zur Konkursordnung ergangenen Entscheidung des BGH vom 20. März 1997, Az. IX ZR 71/96, veröffentlicht in: BGHZ 135, 140, und die dort entwickelten Grundsätze.

    Denn anders als bei der Übereignung einer beweglichen Sache, wo der übereignende noch bei Übergabe verfügungsbefugt sein muss, enthält die Abtretung einer zukünftigen Forderung bereits selbst alle Merkmale, aus denen der Übertragungstatbestand besteht; die Entstehung der abgetretenen Forderung gehört sogar dann nicht dazu, wenn noch nicht einmal der Rechtsgrund für sie gelegt ist (vergleiche BGHZ 135, 140).

    (vergleiche BGHZ 135, 140).

    c) Erst mit der Eröffnung des Konkursverfahrens selbst wird wegen der Besonderheiten des Konkursverfahrens den Vorausverfügungen die Wirkung versagt, insbesondere vor dem Hintergrund des im Konkursverfahren geltenden Grundsatzes der gleichmäßigen Befriedigung aller nicht dinglich gesicherten Gläubiger (vergleiche BGHZ 135, 140).

    Damit hat - wie auch der BGH in der zitierten Entscheidung BGHZ 135, 140, bereits vor Geltung der Insolvenzordnung angenommen hat - der Gesetzgeber eine bewusste Unterscheidung getroffen.

  • BGH, 10.06.2002 - II ZR 68/00

    Darlegungs- und Beweislast für die Unbedingtheit eines Vertragsschlusses

    Auszug aus LG Köln, 18.10.2007 - 18 O 117/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Sachvortrag schlüssig, der in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet ist, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (vgl. BGH ZIP 2001, 28; NJW 2002, 2862).

    Dabei ist unerheblich, wie wahrscheinlich die Darstellung ist; der Substantiierungspflicht ist nur dann nicht genügt, wenn das Gericht auf Grund des Vorbringens nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. BGH ZIP 1998, 956; NJW 2002, 2862).

  • BGH, 06.11.2000 - II ZR 67/99

    Aufhebung und Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Aufhebung eines

    Auszug aus LG Köln, 18.10.2007 - 18 O 117/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Sachvortrag schlüssig, der in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet ist, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (vgl. BGH ZIP 2001, 28; NJW 2002, 2862).
  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 323/96

    Auslegung einer Abfindungsklausel

    Auszug aus LG Köln, 18.10.2007 - 18 O 117/07
    Dabei ist unerheblich, wie wahrscheinlich die Darstellung ist; der Substantiierungspflicht ist nur dann nicht genügt, wenn das Gericht auf Grund des Vorbringens nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. BGH ZIP 1998, 956; NJW 2002, 2862).
  • OLG Köln, 30.04.2008 - 2 U 106/07

    Insolvenzrecht - Rechtserwerb bei Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots

    Die Berufungen des Klägers vom 6. November 2007 sowie der Beklagten vom 30. Oktober 2007 gegen das am 18. Oktober 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 117/07 - werden zurückgewiesen.

    unter teilweiser Abänderung des am 18. Oktober 2007 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, 18 O 117/07, die Beklagte zu verurteilen, weitere 71.467,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Dezember 2005 an den Kläger zu zahlen.

    die Berufung des Klägers zurückzuweisen und unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 18. Oktober 2007, 18 O 117/07, die Klage insgesamt abzuweisen.

  • LG Kiel, 23.11.2007 - 14 O 125/07

    Haftung von Internet-Zugangsprovidern (Youporn-Entscheidung)

    Das Landgericht Hannover (Az.: 18 O 117/07) hat am 02.05.2007 eine einstweilige Verfügung gegen die Fa. E GmbH und deren Geschäftsführer F erlassen, die es Letzteren untersagt, über die Website bbb pornografische Darbietungen ohne jegliche Zugangsbeschränkung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen und die Abwicklung des Zahlungsvorgangs oder die Registrierung von Mitgliedern vorzunehmen.
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