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LG Köln, 26.11.2014 - 18 O 12/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung einer Mängelrüge im Rahmen des Einbaus neuer Hauseingangstüren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Montagekosten der gelieferten Türen nur 5% der Rechnung: Kaufrecht anwendbar!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.11.2014 - 18 O 12/14
- OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08
Handelskauf: Ansprüche gegen einen Verkäufer wegen des Schimmelns von Baumkuchen
Auszug aus LG Köln, 26.11.2014 - 18 O 12/14
Da der Käufer dafür Sorge zu tragen hat, dass der die Ware in Empfang nehmende Dritte ihn sobald wie möglich von Mängeln unterrichtet, kommt es entscheidend auf die Kenntnis des Dritten an (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.11.2008 - 7 U 15/08 - Juris m.w.N.; OLG München, BeckRS 2014, 00262 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 11.10.2005 - 9 U 804/05
Baustoffe - Keine Gewährleistungsansprüche bei Nichtbeachtung der Rügepflicht
Auszug aus LG Köln, 26.11.2014 - 18 O 12/14
Maßgeblich ist, dass sich die Leistungspflicht des Unternehmers auf die Herstellung und Lieferung der Türen unter Berücksichtigung der Maße erstreckt, was für einen Liefervertrag typisch ist (vgl. OLG Nürnberg, BeckRS 2011, 18331). - OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 1 U 68/00
Auszug aus LG Köln, 26.11.2014 - 18 O 12/14
Da der Käufer dafür Sorge zu tragen hat, dass der die Ware in Empfang nehmende Dritte ihn sobald wie möglich von Mängeln unterrichtet, kommt es entscheidend auf die Kenntnis des Dritten an (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.11.2008 - 7 U 15/08 - Juris m.w.N.; OLG München, BeckRS 2014, 00262 m.w.N.).
- OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14
Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Lieferung von Türen
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.11.2014 (18 O 12/14) wird zurückgewiesen.