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   LG Hannover, 30.06.2009 - 18 O 193/08   

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https://dejure.org/2009,16008
LG Hannover, 30.06.2009 - 18 O 193/08 (https://dejure.org/2009,16008)
LG Hannover, Entscheidung vom 30.06.2009 - 18 O 193/08 (https://dejure.org/2009,16008)
LG Hannover, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 18 O 193/08 (https://dejure.org/2009,16008)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Finanzdienstleister "AWD" darf nicht mit Slogan "unabhängig" werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Finanzdienstleister "AWD" führt Verbraucher mit unwahrer Behauptung "unabhängig" in die Irre

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    AWD ./. DVAG

  • dasinvestment.com (Pressebericht, 01.07.2009)

    AWD ist nicht unabhängig

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 03.07.2009)

    Ihr abhängiger Finanzdienstleister

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unternehmensbezogene Werbung kann wettbewerbswidrig sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82

    Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur

    Auszug aus LG Hannover, 30.06.2009 - 18 O 193/08
    Anders als bei der Vereinbarung eines Schiedsverfahrens (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 669) handelt es sich mithin nicht um ein förmliches Verfahren, das zwingend vor der Klagerhebung durchgeführt werden muss, sondern um eine nicht verbindliche Absichtserklärung.
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 122/06

    Werbespruch "20 Prozent auf Alles" untersagt - Praktiker-Werbung irreführend

    Auszug aus LG Hannover, 30.06.2009 - 18 O 193/08
    Eine irreführende Angabe ist dann wettbewerbsrechtlich relevant, wenn sie geeignet ist, das Marktverhalten der Gegenseite, hier also die Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Beklagten, zu beeinflussen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 20.11.2008 - I ZR 122/06).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01

    Größter Online-Dienst

    Auszug aus LG Hannover, 30.06.2009 - 18 O 193/08
    Gerade wenn ein Finanzvertrieb mit einer solchen weltweiten Spitzenstellung wirbt, gehen die angesprochenen Verbraucher davon aus, dass dieser zumindest auch in einigen wichtigen Ländern des internationalen Finanzhandels (wie z. B. den USA und Großbritannien) tätig ist und sich dort - im weltweiten Wettbewerb - mit anderen Finanzdienstleistern messen kann (vgl. für einen Internet-Provider, BGH, Urt. v. 17.06.2004 - I ZR 284/01, GRUR 2004, 786 ff.).
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