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   LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10   

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https://dejure.org/2011,3768
LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10 (https://dejure.org/2011,3768)
LG Kiel, Entscheidung vom 17.03.2011 - 18 O 243/10 (https://dejure.org/2011,3768)
LG Kiel, Entscheidung vom 17. März 2011 - 18 O 243/10 (https://dejure.org/2011,3768)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksame Klauseln in Mobilfunk-AGB / Mahnkosten und Preisänderungen

  • openjur.de
  • JurPC

    Unwirksame Klauseln in AGB von Prepaid-Verträgen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anbieter eines Mobilfunkvertrages darf in AGB bei Vertragsbeendigung für die Auszahlung von Guthaben kein Entgelt erheben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Klausel der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen klarmobil Prepaid" Ziffer 1.3 verstößt hinsichtlich der Preisänderungsmöglichkeit gegen § 308 Nr. 4 BGB; Auch die Änderungen von Preisen für die Inanspruchnahme von Leistungen fallen unter den Leistungsbegriff des § 308 Nr. 4 ...

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Mobilfunkanbieter darf Preise nicht einseitig ändern

  • info-it-recht.de

    Unwirksame Klauseln in Prepaid-Mobilfunkvertrag für die entgeltliche Auszahlung von Guthaben

  • ra.de
  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Klausel der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen klarmobil Prepaid" Ziffer 1.3 verstößt hinsichtlich der Preisänderungsmöglichkeit gegen § 308 Nr. 4 BGB; Auch die Änderungen von Preisen für die Inanspruchnahme von Leistungen fallen unter den Leistungsbegriff des § 308 Nr. 4 ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zu hohen Mahngebühren und Auszahlung von Restguthaben

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hohe Mahngebühren und Auszahlung von Restguthaben

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht kippt Handyklauseln

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Mobilfunk-Urteile zugunsten des Verbrauchers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Prepaid-Vertrag: Anbieter müssen Restguthaben ohne Gebühr erstatten

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Keine Gebühr für erstattetes Restguthaben

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Prepaid-Verträge: Mobilfunkanbieter muss Restguthaben ohne Gebühr erstatten - vzbv klagt erfolgreich gegen Geschäftsbedingungen von klarmobil

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter darf Preise nicht einseitig ändern -

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abzocke bei Prepaid-Verträgen durch Erhebung unzulässiger Gebühren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prepaid-Vertrag: Erstattung von Restguthaben?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Prepaid-Verträge: Mobilfunkanbieter darf bei Auszahlung von Restguthaben keine Gebühr erheben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 526
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10
    Der Beklagten obliegt es als Mobilfunkanbieterin grundsätzlich, in eigener Verantwortung Art und Umfang der von ihr angebotenen Leistungen sowie die Bemessung des vom Kunden dafür zu entrichtenden Entgeltes zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2001, XI ZR 274/00).

    Hierzu hat der BGH (Urteil vom 12.06.2001, XI ZR 274/00) ausgeführt, dass bei Ablauf der Gültigkeit solcher Telefonkarten kein Anspruch auf Erstattung des Restguthabens bestehe wie auch beim Ablauf der Gültigkeit von Gutscheinen kein Erstattungsanspruch existiere.

  • OLG München, 22.06.2006 - 29 U 2294/06

    Zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln eines Mobilfunkanbieters im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10
    Auch Vertragstypen, die im Gesetz ungeregelt geblieben sind, können am Maßstab der §§ 307 ff. BGB gemessen werden (OLG München, Urteil vom 22.06.2006, 29 U 2294/06, zitiert nach Juris).

    Eine Parallele zu der zu Telefonkarten ergangenen Rechtsprechung verbietet sich daher (ähnlich OLG München, Urteil vom 22.06.2006, 29 U 2294/06, das den Verfall von ungenutztem Guthaben bei Prepaid-Verträgen bei Beendigung des Vertrages durch Kündigung für unzulässig hält).

  • LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 196/08

    Verbandsklage wegen Wettbewerbsverstößen: Irreführende Werbung für

    Auszug aus LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10
    Ist eine Anwendbarkeit von dispositivem Recht nicht möglich, da keine gesetzliche Pflicht zur Erbringung der Leistung besteht, liegt eine Sondervereinbarung vor, die nicht kontrollfähig ist (Palandt/Grüneberg, § 307 Rnr. 59; LG Hamburg, Urteil vom 10.06.2008, 312 O 196/08, zitiert nach Juris).

    Entgegen der Annahme des OLG Hamburg, das sich auf die Entscheidung des LG Hamburg vom 10.06.2008 (312 O 196/08) stützt, ist mit Palandt/Grüneberg, a. a. O., von einer grundsätzlichen Rückerstattungspflicht in den Fällen der Vorleistung auszugehen.

  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 218/97

    Bedingungsanpassungsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam

    Auszug aus LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10
    Grundsätzlich ist eine Bedingungsänderungsklausel bei Dauerschuldverhältnissen zulässig, um auf sich nachträglich ändernde Umstände reagieren und Vertragsbedingungen entsprechend anpassen zu können (BGH, Urteil vom 17.03.1999, IV ZR 218/97, zitiert nach Juris).

    Auch bei der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Änderungsvereinbarungen ist § 305 Abs. 2 BGB sinngemäß anzuwenden (Palandt/Grüneberg, § 305 Rnr. 46 ff.) Eine einseitige Bedingungsänderungsklausel ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich darauf beschränkt ist, nachträglich entstehende Äquivalenzstörungen und Regelungslücken zu beseitigen und inhaltlich so bestimmt ist, dass sie den Transparenzgebot genügt (BGH, Urteil vom 17.03.1999, IV ZR 218/97, zitiert nach Jurist).

  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Auszug aus LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10
    Der Vertragspartner muss das Risiko der Preisänderung kalkulieren und anhand der Klausel eine Preisänderung nachvollziehen können (BGH, Urteil vom 19.11.2002, X ZR 243/01; BGH, Urteil vom 13.12.2006, VIII ZR 25/06).

    Dazu muss sie jedoch für einen durchschnittlichen Kunden unmissverständlich mit der Preisänderungsklausel verknüpft sein (BGH, Urteil vom 13.12.2008, VIII ZR 25/06).

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

    Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für

    Auszug aus LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10
    Dabei handelt es sich nämlich um Aufwendungen zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages (BGH, Urteil vom 17.09.2009, X a ZR 40/08, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamburg, 01.07.2010 - 3 U 129/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters: Erhebung eines

    Auszug aus LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10
    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Hamburg (Urteil vom 01.07.2010, 3 U 129/08, zitiert nach Juris) folgt das erkennende Gericht nicht.
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10
    Eine Entlastung gelingt bei Abgabe einer strafbewehrten und unbedingten Unterlassungserklärung bezüglich aller möglichen Anwendungsfälle (vgl. BGH, Urteil vom 18.04.2002, III ZR 199/01; Palandt/Bassenge, § 1 UKlaG, Rnr. 8).
  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10
    Die Erhebung einer Pauschale für Mahngebühren ist grundsätzlich zulässig, solange klar ist, dass für die verzugsbegründende Erstmahnung keine Zahlungspflicht besteht (BGH, Urteil vom 31.10.1984, VIII ZR 226/83; Palandt/Grüneberg, § 309 Rnr. 28).
  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01

    Zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

    Auszug aus LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10
    Der Vertragspartner muss das Risiko der Preisänderung kalkulieren und anhand der Klausel eine Preisänderung nachvollziehen können (BGH, Urteil vom 19.11.2002, X ZR 243/01; BGH, Urteil vom 13.12.2006, VIII ZR 25/06).
  • BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

    BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank

  • BGH, 24.07.2008 - VII ZR 55/07

    Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern

  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

  • AG Köln, 19.05.2011 - 145 C 78/11

    Schadensersatzanspruch bzgl. Erwerbs und Nutzung des sog. Starterpakets eines

    Soweit der Kläger auf das Urteil des Landgerichts Kiel 18 O 243/10 (bei Beckonline unter BeckRS 2011, 12753) Bezug nimmt, verhilft ihm dieses Urteil auch nicht zum Obsiegen im vorliegenden Rechtsstreit.
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 25.10.2012 - 18 O 243/10   

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LG Kiel, 25.10.2012 - 18 O 243/10 (https://dejure.org/2012,49422)
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LG Kiel, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 18 O 243/10 (https://dejure.org/2012,49422)
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