Rechtsprechung
LG Hannover, 25.11.2008 - 18 O 249/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet-Werbung einer Ersatzkasse mit einer Testmitgliedschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Testmitgliedschaft einer Krankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- drbuecker.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbeargumente bei Krankenkassen durch den Gesundheitsfond
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Internet-Werbung einer Krankenkasse mit "Testmitgliedschaft" ist irreführend
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Internet-Werbung einer Krankenkasse mit "Testmitgliedschaft" wettbewerbswidrig
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Krankenkassen: Neue Werbeargumente als irreführend untersagt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Internet-Werbung einer Krankenkasse mit "Testmitgliedschaft" wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Hannover, 25.11.2008 - 18 O 249/08
- OLG Celle, 23.02.2009 - 13 U 254/08
Papierfundstellen
- MMR 2009, 506 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.11.2006 - I ZB 28/06
Gesamtzufriedenheit
Auszug aus LG Hannover, 25.11.2008 - 18 O 249/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2007 S. 535 f) ist es für die Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten ausschließlich entscheidend, ob eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung Gegenstand der Streitigkeit ist.
Rechtsprechung
LG Berlin, 16.06.2008 - 18 O 249/08 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.06.2008 - 18 O 249/08
- LG Berlin, 19.01.2010 - 18 O 249/08
Rechtsprechung
LG Berlin, 19.01.2010 - 18 O 249/08 |
Volltextveröffentlichung
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)
Kühlmanagement für Verstorbene
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3; 4 Nr. 2 UWG
Wenn der Bestatter schneller mit der Leiche türmt, als die Angehörigen vom Tod wissen, dann ist das auch wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.06.2008 - 18 O 249/08
- LG Berlin, 19.01.2010 - 18 O 249/08
Wird zitiert von ... (2)
- AG Brandenburg, 22.06.2020 - 34 C 76/19
Bestattungsvertrag ist Werkvertrag!
Insofern ist es grundsätzlich auch nicht zu beanstanden, wenn ein Bestattungsunternehmen den Verstorbenen - ggf. sogar ohne Wissen und Wollen seiner Angehörigen - in den eigenen Kühlraum/Kühlzelle überführt ( LG Berlin , Urteil vom 19.01.2010, Az.: 16 O 249/08, u.a. in: WRP 2010, Seiten 955 ff. ) und für diese Überführung sowie die zeitweilige Benutzung d. Kühlraums/Kühlzelle dann auch eine entsprechende Vergütung verlangt. - OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 34 C 76/19
Bestattungsvertrag - Kosten für "Überführung zur Kühlzelle" und für …
Insofern ist es grundsätzlich auch nicht zu beanstanden, wenn ein Bestattungsunternehmen den Verstorbenen - ggf. sogar ohne Wissen und Wollen seiner Angehörigen - in den eigenen Kühlraum/Kühlzelle überführt ( LG Berlin , Urteil vom 19.01.2010, Az.: 16 O 249/08, u.a. in: WRP 2010, Seiten 955 ff. ) und für diese Überführung sowie die zeitweilige Benutzung d. Kühlraums/Kühlzelle dann auch eine entsprechende Vergütung verlangt.
Rechtsprechung
LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 249/08 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif - …
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 249/08
Sofern ein solcher Aufschlag vorzunehmen ist, setzt das Gericht diesen mit 20 % des jeweils anzuwendenden Normaltarifs an (so etwa OLG Köln NZV 2007, 199 ff.).Darüber hinaus sind die tatsächlich angefallenen Nebenkosten auf der Grundlage der Schwacke-Liste 2007 ersatzfähig (vgl. OLG Köln NZV 2007, 199 ff.).
- OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 102/08
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 249/08
Bei letzterem Punkt ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Erhebung von Schwacke - anders als die Untersuchung des Fraunhofer-Instituts - nicht nur auf Internet- und Telefonanmietungen beschränkt (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, 24 U 6/08; OLG Köln, Urteil vom 11.02.2009, 2 U 102/08; OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2009, 13 U 6/09).Die entsprechenden Tatsachen zur Schadenshöhe hat der Geschädigte darzulegen und zu beweisen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, 24 U 6/08; OLG Köln Urteil vom 11.02.2009, 2 U 102/08).
- OLG Köln, 03.03.2009 - 24 U 6/08
Richterliche Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 249/08
Bei letzterem Punkt ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Erhebung von Schwacke - anders als die Untersuchung des Fraunhofer-Instituts - nicht nur auf Internet- und Telefonanmietungen beschränkt (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, 24 U 6/08; OLG Köln, Urteil vom 11.02.2009, 2 U 102/08; OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2009, 13 U 6/09).Die entsprechenden Tatsachen zur Schadenshöhe hat der Geschädigte darzulegen und zu beweisen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, 24 U 6/08; OLG Köln Urteil vom 11.02.2009, 2 U 102/08).
- BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 249/08
Entgegen der Ansicht der Beklagten ist der Schwacke-Automietpreisspiegel im Modus-Tarif im jeweiligen Postleitzahlengebiet nach wie vor eine geeignete Schätzgrundlage (vgl. auch BGH-Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07).Zu diesen typischen Mehrleistungen gehören beispielsweise die Vorfinanzierung, das Ausfallrisiko, die Vorhaltung schlechter ausgelasteter Fahrzeuge und das Erfordernis der Einrichtung eines Notdienstes (so schon LG Bonn, Urteil vom 07.09.2007 -18 0 174/07 und Urteil vom 12.10.2007 - 18 O 173/07; siehe auch zuletzt BGH - Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07).
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 249/08
Der durch einen Unfall Geschädigte ist während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt (BGH, Urteil vom 12.02.2005 - VI ZR 74/04). - LG Bonn, 21.09.2007 - 18 O 174/07
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 249/08
Zu diesen typischen Mehrleistungen gehören beispielsweise die Vorfinanzierung, das Ausfallrisiko, die Vorhaltung schlechter ausgelasteter Fahrzeuge und das Erfordernis der Einrichtung eines Notdienstes (so schon LG Bonn, Urteil vom 07.09.2007 -18 0 174/07 und Urteil vom 12.10.2007 - 18 O 173/07; siehe auch zuletzt BGH - Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07). - LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 10/09
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 249/08
Zudem hat das Gericht noch in der mündlichen Verhandlung vom 03.04.2009 in der Sache 18 O 10/09, bei der beide Parteien zugegen waren, auf die Rechtsprechung hingewiesen. - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 160/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 249/08
Ein gegenüber dem normalen Tarif für Selbstzahler ("Normaltarif") erhöhter "Unfallersatztarif" kann erforderlich i.d.S. sein, wenn die Mehrkosten aus betriebswirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt sind, d.h. auf unfallbedingten Mehrleistungen des Vermieters beruhen (BGH, Urteil vom 15.02.2005 - VI ZR 160/04), und dem Geschädigten kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich und zumutbar war. - OLG Köln, 20.04.2009 - 13 U 6/09
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 249/08
Bei letzterem Punkt ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Erhebung von Schwacke - anders als die Untersuchung des Fraunhofer-Instituts - nicht nur auf Internet- und Telefonanmietungen beschränkt (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, 24 U 6/08; OLG Köln, Urteil vom 11.02.2009, 2 U 102/08; OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2009, 13 U 6/09). - LG Bonn, 30.10.2007 - 18 O 173/07
Auszug aus LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 249/08
Zu diesen typischen Mehrleistungen gehören beispielsweise die Vorfinanzierung, das Ausfallrisiko, die Vorhaltung schlechter ausgelasteter Fahrzeuge und das Erfordernis der Einrichtung eines Notdienstes (so schon LG Bonn, Urteil vom 07.09.2007 -18 0 174/07 und Urteil vom 12.10.2007 - 18 O 173/07; siehe auch zuletzt BGH - Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07). - BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
- LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Rahmen der Kostenerstattung nach …
Insoweit wird auf die überzeugenden Ausführungen der 18. Zivilkammer des erkennenden Gerichts (Urt. vom 22.05.2009, 18 O 10/09 und 18 O 249/08) verwiesen.