Rechtsprechung
LG Köln, 07.08.2008 - 18 O 263/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,23629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wenn die Videoüberwachung auch Nachbargründstücke erfasst...
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.08.2008 - 18 O 263/07
- OLG Köln, 30.10.2008 - 21 U 22/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02
Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung
Auszug aus LG Köln, 07.08.2008 - 18 O 263/07
Die Hauptsache ist erledigt, wenn die Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch das behauptete Ereignis unzulässig oder unbegründet wurde (vergleiche etwa BGH NJW 2003, 3134). - BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03
Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen …
Auszug aus LG Köln, 07.08.2008 - 18 O 263/07
Mangels besonderer Beweisregeln für die vorliegende Fallgestaltung gilt die Grundregel, wonach jede Partei für die ihr günstigen Tatsachen die Darlegungs- und Beweislast trägt (vergleiche etwa BGH NJW 2005, 2395). - BGH, 14.11.2006 - X ZR 34/05
Darlegungs- und Beweislast bei Abhebung von Beträgen von einem Bankkonto aufgrund …
Auszug aus LG Köln, 07.08.2008 - 18 O 263/07
Er muss deshalb grundsätzlich alle anspruchsbegründenden Tatsachen behaupten und im Bestreitensfalle beweisen (vergleiche BGH NJW-RR 2007, 488).
- OLG Köln, 30.10.2008 - 21 U 22/08
Ansprüche wegen der Anbringung einer Videokamera am Nachbarhaus
Die Berufung der Beklagten vom 25.08.2008 gegen das am 07.08.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 18 O 263/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.