Weitere Entscheidung unten: LG Essen, 19.07.2012

Rechtsprechung
   LG Köln, 29.04.2013 - 18 O 299/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,49547
LG Köln, 29.04.2013 - 18 O 299/11 (https://dejure.org/2013,49547)
LG Köln, Entscheidung vom 29.04.2013 - 18 O 299/11 (https://dejure.org/2013,49547)
LG Köln, Entscheidung vom 29. April 2013 - 18 O 299/11 (https://dejure.org/2013,49547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,49547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2013 - 18 O 299/11
    Denn auch in der vom BGH herausgebildeten Fallgruppe der Geschäftsführung ohne Auftrag bei nichtigen Verträgen ging es stets um Leistungen innerhalb einer Zweierbeziehung, bei der die Leistungserbringung stets zur Erfüllung einer vermeintlichen Verpflichtung gegenüber einer feststehenden Person erfolgte (vgl. BGH NJW 1988, 132, 133; NJW-RR 1989, 970).
  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2013 - 18 O 299/11
    Danach bedarf der Vortrag der darlegungsbelasteten Partei der Ergänzung, wenn die Gegenpartei die Darstellung angreift, infolge der Einlassung des Gegners der Tatsachenvortrag unklar wird und dieser somit nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechtes zulässt (BGH NJW 1984, 2888, 2889; 2005, 2710, 2711).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2013 - 18 O 299/11
    Danach bedarf der Vortrag der darlegungsbelasteten Partei der Ergänzung, wenn die Gegenpartei die Darstellung angreift, infolge der Einlassung des Gegners der Tatsachenvortrag unklar wird und dieser somit nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechtes zulässt (BGH NJW 1984, 2888, 2889; 2005, 2710, 2711).
  • BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88

    Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2013 - 18 O 299/11
    Denn auch in der vom BGH herausgebildeten Fallgruppe der Geschäftsführung ohne Auftrag bei nichtigen Verträgen ging es stets um Leistungen innerhalb einer Zweierbeziehung, bei der die Leistungserbringung stets zur Erfüllung einer vermeintlichen Verpflichtung gegenüber einer feststehenden Person erfolgte (vgl. BGH NJW 1988, 132, 133; NJW-RR 1989, 970).
  • OLG Oldenburg, 21.06.2000 - 2 U 82/00

    Anforderungen an den Beweis über den Abschluss eines Werkvertrages zwischen

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2013 - 18 O 299/11
    Daraus kann aber nichts hergeleitet werden, wenn - wie hier - streitig ist, gegenüber wem der Handelnde eine vermeintliche Leistungspflicht erfüllt hat (vgl. auch OLG Oldenburg Urt. v. 21.06.2000, Az. 2 U 82/00, zitiert nach Juris).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 55/01

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes für den Verlust von Transportgut;

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2013 - 18 O 299/11
    Da die Klägerin offensichtlich nicht mehr vortragen konnte oder wollte, erübrigte sich auch eine weitere Aufklärung durch die Kammer nach § 139 ZPO (vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 394, 395).
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2013 - 18 O 299/11
    So vertritt auch der BGH in seiner jüngeren Rechtsprechung zum sog. auch-fremden Geschäft zunehmend die Auffassung, dass der Handelnde, welcher aufgrund vermeintlicher eigener vertraglicher Verpflichtung Leistungen vornimmt, kein Geschäfts seines Vertragspartners führt, sondern nur im eigenen Rechts- und Interessenkreis tätig wird (vgl. exemplarisch BGH NJW 2009, 2590 zur mieterseitigen Schönheitsreparatur auf Grundlage unwirksamer Renovierungsklauseln).
  • OLG Köln, 30.04.2014 - 19 U 88/13

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.04.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 18 O 299/11 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht zurückverwiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 29.04.2013 verkündeten Urteils des LG Köln - 18 O 299/11 - die Beklagte zu verurteilen, an sie 113.956,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2011 zu zahlen, hilfsweise, das angefochtene Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückzuverweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Essen, 19.07.2012 - 18 O 299/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52281
LG Essen, 19.07.2012 - 18 O 299/11 (https://dejure.org/2012,52281)
LG Essen, Entscheidung vom 19.07.2012 - 18 O 299/11 (https://dejure.org/2012,52281)
LG Essen, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 18 O 299/11 (https://dejure.org/2012,52281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,52281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 20 U 201/12

    Inhaber einer Fallschirmsportschule kann Versicherungsschutz für verunfallten

    Der Kläger beantragt demgemäß, 1. unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Essen vom 19.07.2012 sowie des Versäumnisurteils des Landgerichts Essen vom 16.02.2012, jeweils Az. 18 O 299/11, festzustellen, dass die Beklagte dem Kläger Versicherungsschutz für den.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht