Rechtsprechung
LG Bonn, 30.12.2009 - 18 O 310/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Unberechtigter Schufaeintrag, Anspruch auf Geldentschädigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitteilung an ein Schuldnerverzeichnis durch ein Telekommunikationsunternehmen wegen des Widerspruchs gegen nach Widerruf der Einzugsermächtigung erfolgte Bankeinzüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unberechtigter Schufa-Eintrag: Schadensersatz
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Folgen eines negativen Schufa-Eintrags können gravierend sein
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - 15 U 196/04
Zum Richtigstellungsanspruch eines Bankkunden für den Fall, dass von der Bank …
Auszug aus LG Bonn, 30.12.2009 - 18 O 310/09
Eine nicht von den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten - wie sie vorliegend erfolgt iststellt sich als eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, das als sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB anerkannt ist (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005, 15 U 196/04, BeckRS 2005 30356101; AG Hamm, Urteil vom 14.10.2008, 16 C 127/08 zitiert nach juris). - BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LG Bonn, 30.12.2009 - 18 O 310/09
Ob eine schwerwiegende Beeinträchtigung vorliegt, hängt von Art, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei auch zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingegriffen wurde (BGH NJW 1995, 861, 864). - AG Hamm, 14.10.2008 - 16 C 127/08
Zur Zulässigkeit der Datenweitergabe von säumigen Schuldnern an …
Auszug aus LG Bonn, 30.12.2009 - 18 O 310/09
Eine nicht von den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten - wie sie vorliegend erfolgt iststellt sich als eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, das als sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB anerkannt ist (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005, 15 U 196/04, BeckRS 2005 30356101; AG Hamm, Urteil vom 14.10.2008, 16 C 127/08 zitiert nach juris). - BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Auszug aus LG Bonn, 30.12.2009 - 18 O 310/09
Dogmatisch ist der Anspruch auf Geldentschädigung vom Schmerzensgeldanspruch zu unterscheidenden (vgl. BGH NJW 2000, 2195, 2197;… Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Auflage, § 253 Rn. 10).