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   LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10   

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LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10 (https://dejure.org/2011,12772)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10 (https://dejure.org/2011,12772)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. März 2011 - 18 Sa 1077/10 (https://dejure.org/2011,12772)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und von Beihilfe gegenüber ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Postgewerkschaft ist nicht zulässig; Entzug von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und von Beihilfe gegenüber ehemaligen Beschäftigten der Deutschen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe und Entgeltfortzahlung für Beschäftigte der früheren Deutschen Postgewerkschaft; Inhaltskontrolle arbeitsvertraglich in Bezug genommener gewerkschaftlicher Tarifregelung zur Ablösung des bisherigen Krankenversicherungsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10
    Ansatzpunkt ist in erster Linie der Vertragswortlaut ( BAG Urteil vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BB 2010, 2498 ).

    Die tarifersetzende Funktion eines Regelungswerks kann jedoch nur bei der Inhaltskontrolle selbst gem. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB zu berücksichtigten sein, wie für auf dem "Dritten Weg" zustande gekommene kirchliche Arbeitsvertragsregelungen verweisende Bezugnahmeklauseln entschieden ( BAG Urteile vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BB 2010, 2498 und - 6 AZR 170/08 - veröffentlicht in juris ).

    Ein Abänderungsvorbehalt stellt grundsätzlich eine von den Rechtsvorschriften abweichende Regelung gem. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB dar ( BAG Urteil vom 11. Februar 2009 - 10 AZR 222/08 - NZA 2009, 428; BAG Urteil vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BB 2010, 2498 ).

    Bei der Angemessenheitskontrolle ist nicht auf die durch den Arbeitgeber tatsächlich erfolgten Regelungen abzustellen, sondern auf die Möglichkeiten, die ihm eine Klausel einräumt ( BAG Urteil vom 11. Februar 2009 - 10 AZR 222/08 - NZA 2009 428; BAG Urteil vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BB 2010, 2498 ).

    Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit tragen auch solche Klauseln, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Wiese ein Risiko regeln, dass sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat ( BAG Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - NZA 2006, 1042; BAG Urteil vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BB 2010, 2498 ).

    Ein Verweis auf Regelungen, die zumindest auch teilweise einseitig von der Arbeitgeberseite abgeändert werden könnten, dürfte deshalb nach den bereits angeführten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2010 zur Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsbedingungen unangemessen sein (vgl. - 6 AZR 847/07 - BB 2010, 2498 und - 6 AZR 170/08 - veröffentlicht in juris ).

    Eine solche Regelung ist angemessen iSv. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. BAG Urteil vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BB 2010, 2498 ).

    Eine Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB findet insoweit statt, als der Individualvertragsinhalt teilweise durch eine oder mehrere Betriebsvereinbarungen ersetzt werden soll, die gegenüber dem Individualvertrag nicht günstiger sind (vgl., jedoch nicht für eine Regelung durch BV: BAG Urteile vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BB 2010, 2 498 und - 6 AZR 170/08 - veröffentlicht in juris ).

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 170/08

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10
    Die tarifersetzende Funktion eines Regelungswerks kann jedoch nur bei der Inhaltskontrolle selbst gem. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB zu berücksichtigten sein, wie für auf dem "Dritten Weg" zustande gekommene kirchliche Arbeitsvertragsregelungen verweisende Bezugnahmeklauseln entschieden ( BAG Urteile vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BB 2010, 2498 und - 6 AZR 170/08 - veröffentlicht in juris ).

    Ein Verweis auf Regelungen, die zumindest auch teilweise einseitig von der Arbeitgeberseite abgeändert werden könnten, dürfte deshalb nach den bereits angeführten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2010 zur Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsbedingungen unangemessen sein (vgl. - 6 AZR 847/07 - BB 2010, 2498 und - 6 AZR 170/08 - veröffentlicht in juris ).

    Eine Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB findet insoweit statt, als der Individualvertragsinhalt teilweise durch eine oder mehrere Betriebsvereinbarungen ersetzt werden soll, die gegenüber dem Individualvertrag nicht günstiger sind (vgl., jedoch nicht für eine Regelung durch BV: BAG Urteile vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BB 2010, 2 498 und - 6 AZR 170/08 - veröffentlicht in juris ).

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10
    Gewerkschaften können mangels eines Tarifpartners keine Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten abschließen (vgl. BAG Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - veröffentlicht in juris ; BAG Urteil vom 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - NZA 2001, 900 ).

    Es kann hier letztlich dahinstehen, ob die Beklagte berechtigt ist, bei ehemaligen Beschäftigten der DPG, welche keinen Beihilfeanspruch haben, § 16 TR durch § 15 AAB zu ersetzen, also die ohnehin auf einen Krankengeldzuschuss beschränkte Leistung zu befristen (vgl. BAG Urteil vom 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - NZA 2001, 900 ).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10
    § 310 Abs. 4 S. 1 BGB nimmt nur Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen von einer Inhaltskontrolle aus, dementsprechend werden auf Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen verweisende Klauseln nur darauf hin kontrolliert, ob sie gem. § 305c Abs. 1 BGB überraschend waren und deshalb nicht Vertragsbestandteil geworden sind (vgl. BAG Urteil vom 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - NZA 2009, 896 ; BAG Urteil vom 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - NZA 2009, 154 ).

    Zwar kann bei Kollektivvereinbarungen ebenso wie bei einem Verweis auf beamtenrechtliche Regelungen, insbesondere wenn es sich um einzelne Bestimmungen handelt, im Regelfall von einer angemessenen Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen ausgegangen werden (vgl. BAG Urteil vom 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - NZA 2009, 154; BAG Urteil vom 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - NZA 2008, 45 ).

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10
    Klauseln in arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, die auf kollektivrechtlicher Ebene ausgehandelte oder beratene Vertragsbedingungen Bezug nehmen, sind nach denselben Maßstäben auszulegen wie einseitig vom Arbeitgeber vorformulierte Klauseln (vgl. BAG Urteil vom 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - NZA 2009, 896 ).

    § 310 Abs. 4 S. 1 BGB nimmt nur Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen von einer Inhaltskontrolle aus, dementsprechend werden auf Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen verweisende Klauseln nur darauf hin kontrolliert, ob sie gem. § 305c Abs. 1 BGB überraschend waren und deshalb nicht Vertragsbestandteil geworden sind (vgl. BAG Urteil vom 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - NZA 2009, 896 ; BAG Urteil vom 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - NZA 2009, 154 ).

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10
    Ein Abänderungsvorbehalt stellt grundsätzlich eine von den Rechtsvorschriften abweichende Regelung gem. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB dar ( BAG Urteil vom 11. Februar 2009 - 10 AZR 222/08 - NZA 2009, 428; BAG Urteil vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BB 2010, 2498 ).

    Bei der Angemessenheitskontrolle ist nicht auf die durch den Arbeitgeber tatsächlich erfolgten Regelungen abzustellen, sondern auf die Möglichkeiten, die ihm eine Klausel einräumt ( BAG Urteil vom 11. Februar 2009 - 10 AZR 222/08 - NZA 2009 428; BAG Urteil vom 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BB 2010, 2498 ).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10
    Den Betriebsparteien ist es verwehrt, Arbeitsbedingungen für die Zeit nach einem Betriebsübergang unmittelbar zu regeln ( BAG Beschluss vom 18. September 2001 - 1 ABR 54/01 - NZA 2003, 670 ).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 815/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans - Vertrauensschutz- und

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10
    Dies schließt eine Anwendung der Zeitkollisionsregel aus, bei der grundsätzlich nur eine Rückwirkung verschlechternder normativer Regelungen durch das Vertrauensschutz- und das Verhältnismäßigkeitsprinzip beschränkt ist (vgl. BAG Urteil vom 23. Januar 2008 - 1 ABR 988/06 - NZA 2008, 709; BAG Urteil vom 02. Oktober 2007 - 1 AZR 815/06 - NZA-RR 2008, 242 ).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10
    Zwar kann bei Kollektivvereinbarungen ebenso wie bei einem Verweis auf beamtenrechtliche Regelungen, insbesondere wenn es sich um einzelne Bestimmungen handelt, im Regelfall von einer angemessenen Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen ausgegangen werden (vgl. BAG Urteil vom 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - NZA 2009, 154; BAG Urteil vom 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - NZA 2008, 45 ).
  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 477/96

    Beihilfe für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10
    Anders als in dem durch das Bundesarbeitsgericht am 19. Februar 1998 entschiedenen Rechtsstreit ( - 6 AZR 477/96 - AP Nr. 68 zu § 2 BeschFG ) geht es auch nicht um eine Begrenzung eines Beihilfeanspruchs in Form von Zuschussleistungen, sondern um die generelle Abkehr von einer Beihilfegewährung nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes.
  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

  • BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats -

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 478/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2011 - 18 Sa 1077/10 - aufgehoben.
  • ArbG Köln, 19.02.2013 - 16 Ca 5103/12

    Gewährung von Ruheständlern Beihilfen im Krankheitsfall durch eine Gesamtzusage;

    Auch benachteiligt die dynamische Verweisung die Versorgungsempfänger nicht unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB, denn bei einer dynamischen Verweisung auf beamtenrechtliche Vorschriften kann im Regelfall von einer angemessenen Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen ausgegangen werden (LAG Hessen, Urteil vom 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10 - juris Rz 124 m.w.N.).
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