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   LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21   

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https://dejure.org/2022,9874
LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21 (https://dejure.org/2022,9874)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.03.2022 - 18 Sa 141/21 (https://dejure.org/2022,9874)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. März 2022 - 18 Sa 141/21 (https://dejure.org/2022,9874)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Satz 1 TzBfG, § 313 Abs. 1 BGB

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 17 Satz 1 TzBfG ; § 313 Abs. 1 BGB
    Anwendungsbereich der Befristungskontrollklage nach § 17 S. 1 TzBfG ; Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Verlängerungsklausel; Arbeitsvertrag mit Verlängerungsklausel eines Fußballspielers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Offenbach, 09.12.2020 - 4 Ca 270/20
    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 09. Dezember 2020 - 4 Ca 270/20 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 9. Dezember 2020 - 4 Ca 270/20 - teilweise abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien über den 30. Juni 2020 bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 hinaus fortbesteht.

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21
    Der Kläger habe nach Maßgabe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16 - keinen Anspruch auf Spieleinsätze gehabt, sondern lediglich eine rechtlich nicht geschützte Chance eingesetzt zu werden.

    Durch sie ist nicht eine Option auf eine Vertragsverlängerung geregelt worden (vgl. Klausel in BAG Urteil vom 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16 - NZA 2018, 703, Rz. 2, 30 ).

  • BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11

    Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der

    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21
    Auf das Ergebnis der Anpassung eines Vertrags gemäß § 313 Abs. 1 BGB kann unmittelbar geklagt werden ( BGH Urteil vom 30. September 2011 - V ZR 17/11 - NJW 2012, 373, Rz. 25 ).
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 65/19

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rückstellungen

    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21
    Unzumutbarkeit setzt voraus, dass das Festhalten am Vertrag zu untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führen wurde ( BAG Urteil vom 8. Dezember 2020 - 3 AZR 65/19 - NZA 2021, 344, Rz. 19 ).
  • BGH, 26.04.2017 - IV ZR 126/16

    Private Rentenversicherung mit Versorgung in Form von Witwenrente:

    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21
    Entzieht sich ein Ereignis wegen einer grundlegenden Änderung der Verhältnisse einer Beurteilung nach dem Parteiwillen, kommt eine ergänzende Auslegung nicht in Betracht, die Anpassung hat nach § 313 BGB zu erfolgen ( BGH Urteil vom 26. April 2017 - IV ZR 126/16 - NJW 2017, 2191, Rz.17, Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 313 BGB, Rz. 10; jurisPK-BGB-Pfeiffer, Stand 31.05.2021, § 313 BGB, Rz. 47 ).
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21
    Diese lassen erkennen, dass besondere Bestimmungen für eine Anpassung von Verträgen geschaffen werden mussten (s. auch zum Betriebsrisiko bei staatlich verfügter Betriebsschließung: BAG Urteil vom 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - NZA 2022, 182 ).
  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21
    Lassen sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels durch Auslegung der innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig bestimmen, kann selbst das völlige Fehlen eines förmlichen Berufungsantrags unschädlich sein (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - juris, Rz. 21 f., BAG Urteil vom 20. Juni 1989 - 3 AZR 504/87 - NZA 1989, 843, Rz. 17).
  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21
    Lassen sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels durch Auslegung der innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig bestimmen, kann selbst das völlige Fehlen eines förmlichen Berufungsantrags unschädlich sein (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - juris, Rz. 21 f., BAG Urteil vom 20. Juni 1989 - 3 AZR 504/87 - NZA 1989, 843, Rz. 17).
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 153/15

    Befristung - Feststellungsklage des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21
    Die Befristungskontrollklage gemäß § 17 S. 1 TzBfG erfasst nicht nur den Streit über die Wirksamkeit einer Befristung, sondern - im Falle einer Zweckbefristung - auch den Streit über den Eintritt der Zweckerreichung, sowie den Streit über den in der Befristungsabrede vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( BAG Urteil vom 15. Februar 2017 - 7 AZR 153/15 - NZA 2017, 803, Rz. 11; BAG Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - NZA 2004, 283, Rz. 15 ).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21
    Die Befristungskontrollklage gemäß § 17 S. 1 TzBfG erfasst nicht nur den Streit über die Wirksamkeit einer Befristung, sondern - im Falle einer Zweckbefristung - auch den Streit über den Eintritt der Zweckerreichung, sowie den Streit über den in der Befristungsabrede vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( BAG Urteil vom 15. Februar 2017 - 7 AZR 153/15 - NZA 2017, 803, Rz. 11; BAG Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - NZA 2004, 283, Rz. 15 ).
  • BAG, 24.05.2023 - 7 AZR 169/22

    Verlängerungsklausel im Profifußball - Vertragsanpassung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. März 2022 - 18 Sa 141/21 - wird zurückgewiesen.
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