Rechtsprechung
   LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14649
LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09 (https://dejure.org/2011,14649)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09 (https://dejure.org/2011,14649)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 18 Sa 1587/09 (https://dejure.org/2011,14649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsübergang, Firmenfortführung, Umgehung, Eigenkündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613a BGB, § 25 HGB
    Betriebsübergang, Firmenfortführung, Umgehung, Eigenkündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlassung der Arbeitnehmer der Betriebsveräußerin zum Ausspruch von Kündigungen ohne konkrete Zusagen der Betriebserwerberin bzgl. der weiteren Beschäftigung ist keine Umgehung des § 613a BGB ; Fristlose Eigenkündigungen vor Betriebsübergang; Bnbegründete Zahlungsklage ...

  • hensche.de

    Betriebsübergang

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Eigenkündigungen vor Betriebsübergang; unbegründete Zahlungsklage der Arbeitsverwaltung aus übergegangenem Recht bei rechtswirksamer Veranlassung zur Eigenkündigung durch Betriebsveräußerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Maßgeblicher Zeitpunkt des Betriebsübergangs bei Inhaberwechsel eines betriebsmittelgeprägten Betriebs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09
    Das ist auch dann anzunehmen, wenn die Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und bestehende Arbeitsplatzangebote des Betriebserwerbers veranlasst werden, ihre Arbeitsverhältnisse mit dem Betriebsveräußerer selbst fristlos zu kündigen, um mit dem Betriebserwerber neue Arbeitsverträge abschließen zu können (LAG Brandenburg, Urteil vom 02.02.2006 - 9 Sa 328/05).

    Ausreichend ist, dass - auch wenn dies nicht ausdrücklich ausgesprochen wird - nach den gesamten Umständen klar ist, dass der Arbeitnehmer vom Erwerber des Betriebs eingestellt wird (LAG Brandenburg, Urteil vom 02.02.2006 - 9 Sa 328/05).

    Demgegenüber reicht es nicht aus, wenn das Motiv des Rechtsgeschäfts lediglich in der erleichterten Betriebsübernahme liegt (BAG, Urteil vom 18.08.2005 - 8 AZR 523/04; LAG Brandenburg, Urteil vom 02.02.2006 - 9 Sa 328/05).

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 30.01.2008 - 8 AZR 2/07; Urteil vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05; Preis, in: Erfurter Kommentar, § 613a BGB Rn. 43, 50 m. w. N.) ist der Wechsel der Rechtspersönlichkeit maßgeblich: der bisherige Inhaber muss seine wirtschaftliche Betätigung in dem Betrieb oder Betriebsteil einstellen; der Übernehmer muss die Geschäftstätigkeit tatsächlich weiterführen oder wieder aufnehmen.

    Für das Vorliegen eines Betriebsübergangs ist es unmaßgeblich, wer wirtschaftlich die Geschicke des Betriebes bestimmt (BAG, Urteil vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05).

    Das Direktionsrecht gegenüber Arbeitnehmern muss nicht durch den Betriebsinhaber selbst ausgeübt werden (BAG, Urteil vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05; Urteil vom 20.03.2003 - 8 AZR 312/02).

  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 21.05.2008 - 8 AZR 481/07; Urteil vom 23.11.2006 - 8 AZR 349/06; Urteil vom 18.08.2005 - 8 AZR 523/04; Urteil vom 10.12.1998 - 8 AZR 324/97; Urteil vom 28.04.1987 - 3 AZR 75/86) sind Rechtsgeschäfte, deren objektive Zielsetzung in der Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes besteht, wegen Umgehung des § 613a BGB nichtig.

    Demgegenüber reicht es nicht aus, wenn das Motiv des Rechtsgeschäfts lediglich in der erleichterten Betriebsübernahme liegt (BAG, Urteil vom 18.08.2005 - 8 AZR 523/04; LAG Brandenburg, Urteil vom 02.02.2006 - 9 Sa 328/05).

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 21.05.2008 - 8 AZR 481/07; Urteil vom 23.11.2006 - 8 AZR 349/06; Urteil vom 18.08.2005 - 8 AZR 523/04; Urteil vom 10.12.1998 - 8 AZR 324/97; Urteil vom 28.04.1987 - 3 AZR 75/86) sind Rechtsgeschäfte, deren objektive Zielsetzung in der Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes besteht, wegen Umgehung des § 613a BGB nichtig.

    Der Schutzzweck des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB besteht darin, zu verhindern, dass der Vertragsinhalt des einzelnen Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund geändert wird (BAG, Urteil vom 23.11.2006 - 8 AZR 349/06).

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 312/02

    Sicherungsübereignung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09
    Das Direktionsrecht gegenüber Arbeitnehmern muss nicht durch den Betriebsinhaber selbst ausgeübt werden (BAG, Urteil vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05; Urteil vom 20.03.2003 - 8 AZR 312/02).

    Nach allgemeinen Grundsätzen muss derjenige, der eine günstige Rechtsfolge für sich in Anspruch nimmt, darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen dieser Rechtsfolge vorliegen; die Darlegungslast trifft also denjenigen, der sich auf den Betriebsübergang beruft (BAG, Urteil vom 20.03.2003 - 8 AZR 312/02; Pfeiffer, in: KR, 9. Auflage 2010, § 613a BGB Rn. 99 bis 100).

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01

    Teilbetriebsübergang - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09
    Insoweit gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2011 - 8 AZR 326/09; Urteil vom 04.05.2006 - 8 AZR 299/05; Urteil vom 08.08.2002 - 8 AZR 583/01; Urteil vom 26.08.1999 - 8 AZR 718/98) Folgendes: Auch bei dem Erwerb eines Betriebsteils ist es erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt.

    Erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer dem übertragenen Betriebsteils zuzuordnen ist; hierfür reicht es nicht aus, dass der Arbeitnehmer (auch) für den Betriebsteil Tätigkeiten erbrachte (BAG, Urteil vom 08.08.2002 - 8 AZR 583/01 m. w. N.).

  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 481/07

    Betriebsübergang - Gründung einer Service GmbH

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 21.05.2008 - 8 AZR 481/07; Urteil vom 23.11.2006 - 8 AZR 349/06; Urteil vom 18.08.2005 - 8 AZR 523/04; Urteil vom 10.12.1998 - 8 AZR 324/97; Urteil vom 28.04.1987 - 3 AZR 75/86) sind Rechtsgeschäfte, deren objektive Zielsetzung in der Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes besteht, wegen Umgehung des § 613a BGB nichtig.
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 21.05.2008 - 8 AZR 481/07; Urteil vom 23.11.2006 - 8 AZR 349/06; Urteil vom 18.08.2005 - 8 AZR 523/04; Urteil vom 10.12.1998 - 8 AZR 324/97; Urteil vom 28.04.1987 - 3 AZR 75/86) sind Rechtsgeschäfte, deren objektive Zielsetzung in der Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes besteht, wegen Umgehung des § 613a BGB nichtig.
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 324/01

    Fortführung eines Unternehmens unter der bisherigen Firma bei Fortführung mit

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09
    Für eine Haftung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB gelten folgende Grundsätze (BGH, Urteil vom 24.09.2008 - VIII ZR 192/06; Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 324/01; Urteil vom 10.10.1985 - IX ZR 153/84; Baumbach/Hopt, HGB, 34. Auflage 2010, § 25 Rn. 7 f.): Beim Wechsel des Inhabers ist die Firmenfortführung eine Voraussetzung für die in § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorgesehene Haftung, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, welche der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten auf den Nachfolger ist.
  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09
    Für eine Haftung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB gelten folgende Grundsätze (BGH, Urteil vom 24.09.2008 - VIII ZR 192/06; Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 324/01; Urteil vom 10.10.1985 - IX ZR 153/84; Baumbach/Hopt, HGB, 34. Auflage 2010, § 25 Rn. 7 f.): Beim Wechsel des Inhabers ist die Firmenfortführung eine Voraussetzung für die in § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorgesehene Haftung, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, welche der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten auf den Nachfolger ist.
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.07.2006 - 2 Sa 150/06

    Vergütung, Rechtsnachfolge, Firmenfortführung, Schuldübernahme (kumulative),

  • BGH, 24.09.2008 - VIII ZR 192/06

    Begriff der Fortführung eines Handelsgeschäfts

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität -

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 2/07

    Betriebsübergang in der Insolvenz - Nutzungsvereinbarung als Rechtsgeschäft

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 709/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

  • ArbG Herford, 30.10.2009 - 1 Ca 1355/08

    Betriebsübergang trotz Eigenkündigung aller Arbeitnehmer

  • BAG, 27.09.2012 - 8 AZR 826/11

    Betriebsübergang - Eigenkündigung der Arbeitnehmer

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. Mai 2011 - 18 Sa 1587/09 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Berlin, 01.11.2018 - 41 Ca 1674/18

    Betriebs(teil)übergang - Zeitpunkt - Zuordnung des Arbeitsverhältnisses -

    Es mag zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen sein, ihn auch bei der Beurteilung des Übertragungszeitpunktes anzuwenden (so etwa LAG Hamm [27.05.2011] - 18 Sa 1587/09 - juris Rn. 56 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht