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   LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10   

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LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10 (https://dejure.org/2011,22589)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10 (https://dejure.org/2011,22589)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 18 Sa 2049/10 (https://dejure.org/2011,22589)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Benachteiligungsverbot, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, kirchliche Areitsvertragsregelungen, AVR, Dritter Weg

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 4 Abs. 1 TzBfG, AVR Caritas
    Benachteiligungsverbot, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, kirchliche Areitsvertragsregelungen, AVR, Dritter Weg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung geringfügig Beschäftigter in kirchlichen Einrichtungen; Benachteiligung geringfügig Beschäftigter durch kirchliche Arbeitsvertragsregelungen im Form des erzbischöflichen Dekrets; Zahlungsklage einer Pflegeassistentin im Nachtdienst

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung geringfügig Beschäftigter in kirchlichen Einrichtungen; Benachteiligung geringfügig Beschäftigter durch kirchliche Arbeitsvertragsregelungen im Form des erzbischöflichen Dekrets; Zahlungsklage einer Pflegeassistentin im Nachtdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Düsseldorf, 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10

    Nichtige Herabsetzung der Vergütung für Teilzeitkräfte des Caritasverbandes;

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10
    Kirchliche Arbeitsvertragsregelungen, die nicht auf dem Verfahren des Dritten Weges zustande gekommen, sondern durch ein erzbischöfliches Dekret in Kraft gesetzt worden sind, verstoßen gegen § 4 Abs. 1 TzBfG, falls geringfügig Beschäftigte nach diesen Arbeitsvertragsregelungen ein geringeres Entgelt als das Bruttoentgelt vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter erhalten sollen (ebenso LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10).

    Der Inhalt kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen ist an übergeordnetes Recht und damit auch an das Benachteiligungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG gebunden (so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10).

    Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte (LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10; Hanau, DB 2005, 946, 947 f.; Sievers, 3. Auflage 2010, § 4 TzBfG Rn. 40; wohl auch Thüsing, ZTR 2005, 118, 121).

    Das ist bei einem erzbischöflichen Dekret nicht der Fall (so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10).

    Im Hinblick auf erzbischöfliche Dekrete fehlt es an Verfahrensregeln, die einen gleichgewichtigen Einfluss der Arbeitnehmerseite auf die Entscheidungsfindung und den Inhalt der getroffenen Arbeitsvertragsregelungen sicherstellen (so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10).

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06

    Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd.

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10
    Denn auch tarifvertragliche Vorschriften sind am Benachteiligungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG zu messen (BAG, Urteil vom 25.04.2007- 6 AZR 746/06 m. w. N.) Aus § 22 Abs. 1 TzBfG folgt, dass es sich bei § 4 TzBfG um zwingendes Recht handelt (Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 4 TzBfG Rn. 5).

    Das Benachteiligungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG erstreckt sich auf alle Formen der Teilzeitbeschäftigung; dazu gehören gem. § 2 Abs. 2 TzBfG auch geringfügig Beschäftigte im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 6 AZR 746/06; Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 4 TzBfG Rn. 57 m. w. N.).

    Die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Differenzierungen sind abhängig von persönlichen Umständen; sie verfolgen öffentlich-rechtliche und zum Teil auch arbeitsmarktpolitische Zwecke, die eine unterschiedliche Behandlung nicht rechtfertigen (BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 6 AZR 746/06).

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10
    Zwar sind jedenfalls diejenigen kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen, die auf dem Verfahren des Dritten Weges zustande gekommen sind, hinsichtlich der Rechtskontrolle mit Tarifverträgen gleichzustellen (BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 6 AZR 796/09; Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07; LAG Hamm, Urteil vom 15.07.2011 - 18 Sa 973/10).

    Jedoch ist zu berücksichtigen, dass das Verfahren des Dritten Weges mit paritätischer Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission und Weisungsungebundenheit ihrer Mitglieder gewährleistet, dass die Arbeitgeberseite nicht einseitig ihre Interessen durchsetzen kann (BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 6 AZR 796/09; Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07).

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 796/09

    Kirchliche Arbeitsvertragsregelung - Rückwirkendes Inkrafttreten

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10
    Zwar sind jedenfalls diejenigen kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen, die auf dem Verfahren des Dritten Weges zustande gekommen sind, hinsichtlich der Rechtskontrolle mit Tarifverträgen gleichzustellen (BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 6 AZR 796/09; Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07; LAG Hamm, Urteil vom 15.07.2011 - 18 Sa 973/10).

    Jedoch ist zu berücksichtigen, dass das Verfahren des Dritten Weges mit paritätischer Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission und Weisungsungebundenheit ihrer Mitglieder gewährleistet, dass die Arbeitgeberseite nicht einseitig ihre Interessen durchsetzen kann (BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 6 AZR 796/09; Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07).

  • LAG Hamm, 15.07.2011 - 18 Sa 973/10

    Beendigung kirchlicher Arbeitsverhältnisse bei Anspruch auf Regelaltersrente

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10
    Zwar sind jedenfalls diejenigen kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen, die auf dem Verfahren des Dritten Weges zustande gekommen sind, hinsichtlich der Rechtskontrolle mit Tarifverträgen gleichzustellen (BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 6 AZR 796/09; Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07; LAG Hamm, Urteil vom 15.07.2011 - 18 Sa 973/10).

    Die durch paritätische Mitwirkung der Arbeitnehmer im Verfahren des Dritten Weges zustande gekommenen Arbeitsvertragsregelungen entsprechen mit Blick auf die größere Sachnähe des Normgebers, die leichtere Anpassungsmöglichkeit der Regelungen und eine im Vergleich zum Einzelarbeitsvertrag eher bestehende materielle Richtigkeitsgewähr der tariflichen Normsetzung (LAG Hamm, Urteil vom 15.07.2011 - 18 Sa 973/10).

  • BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82

    Konkursausfallgeld

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10
    Dies sind solche Gesetze, die für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dieselbe Bedeutung haben wie für jedermann (BVerfG, Beschluss vom 21.09.1976 - 2 BvR 350/75; Urteil vom 13.12.1983 - 2 BvL 13/82; BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 710/07).

    Betrifft das die Freiheit der Kirchen einschränkende Gesetz keine reinen innerkirchlichen Angelegenheiten, ist der im Grundgesetz angelegten Wechselwirkung von Kirchenfreiheit und Schrankenzweck durch entsprechende Güterabwägung Rechnung zu tragen, wobei dem Selbstverständnis der Kirchen ein besonderes Gewicht beizumessen ist (BVerfG, Urteil vom 13.12.1983 - 2 BvL 13/82).

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 710/07

    Befristung - Tariföffnungsklausel - Kirche

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10
    Das ist die schlichte Folge dieser Rechtswahl (BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83; BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 710/07).

    Dies sind solche Gesetze, die für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dieselbe Bedeutung haben wie für jedermann (BVerfG, Beschluss vom 21.09.1976 - 2 BvR 350/75; Urteil vom 13.12.1983 - 2 BvL 13/82; BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 710/07).

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10
    Die aufgrund der Regelung des allgemeinen Benachteiligungsverbots nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG erforderliche Kausalität liegt bereits dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit Anknüpfungspunkte für die Ungleichbehandlung ist, nicht jedoch dann, wenn andere Umstände, die keinen Bezug zu der Arbeitszeit haben, ausschlaggebend sind (BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 1 BeschFG; Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 4 TzBfG Rn. 34).
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10
    Dies gilt im Bereich kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen dann, wenn die Regelungen durch die paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommission beschlossen werden (BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10
    Dies sind solche Gesetze, die für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dieselbe Bedeutung haben wie für jedermann (BVerfG, Beschluss vom 21.09.1976 - 2 BvR 350/75; Urteil vom 13.12.1983 - 2 BvL 13/82; BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 710/07).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

  • ArbG Bielefeld, 20.10.2010 - 6 Ca 1506/10
  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 18 Sa 719/13

    AVR Caritas; geringfügig Beschäftigte; pauschale Vergütung.

    Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Beklagten wies das Landesarbeitsgericht Hamm zurück (Urteil vom 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10).

    Soweit die Parteien im Arbeitsvertrag vom 28.09.2001 unter § 5 eine abweichende Regelung nach Maßgabe der früher geltenden Anlage 18 zu den AVR vereinbarten, hat die Klägerin diese Vereinbarung jedenfalls durch die Klage vom 21.06.2010 (18 Sa 2049/10) konkludent widerrufen.

    Ohne eine solche Kompensation begegnet die Zahlung eines geringeren (Netto-)Entgelts für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter rechtlichen Bedenken (LAG Hamm 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10; Thüsing, ZTR 2005, 118, 124 ff.).

  • ArbG Essen, 08.01.2015 - 5 Ca 1987/14

    Feststellungsbegehren einer geringfügig Beschäftigten bzgl. des Zahlungsanspruchs

    Es handelt sich um eine Spezialregelung gegenüber dem allgemeinen Benachteiligungsverbot nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, wobei die in § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG vorgesehene Rechtfertigungsmöglichkeit durch sachliche Gründe auch für § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG gilt (LAG Hamm v. 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10 - juris; LAG Düsseldorf v. 03.02.2011 - 5 Sa 1351/10 - juris).

    Dass ein Arbeitnehmer infolge des geringeren Umfangs seiner Arbeitsverpflichtung sozialversicherungsrechtlich anders als ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer behandelt wird, hat keinen Einfluss auf den Wert seiner Arbeitsleistung (LAG Hamm v. 29.07.2011, a. a. O.; BAG v. 12.06.1996 - 5 AZR 960/94 - NZA 1997, 191 ff., allerdings noch zu § 2 BeschFG 1985).

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16

    Benachteiligung - teilzeitbeschäftigter Aushilfsfahrer - Vorenthaltung von Spesen

    Maßgeblich für die Frage einer Benachteiligung im Hinblick auf die Entgelthöhe ist ein Vergleich des jeweiligen Bruttoentgelts und keinesfalls - auch nicht bei geringfügig Beschäftigten - ein Abstellen auf die Nettovergütung (vgl. LAG Hamm vom 29.07.2011, 18 Sa 2049/10).

    Maßgeblich für die Frage, ob ein Teilzeitbeschäftigter gegenüber einem Vollzeitbeschäftigten im Hinblick auf die Höhe des Entgelts benachteiligt wird, ist schon zur Vermeidung von Problemen bei der Rechtsanwendung ein Vergleich des jeweiligen Bruttoentgelts und nicht - auch nicht bei geringfügig Beschäftigten - ein Abstellen auf die Nettovergütung (vgl. LAG Hamm vom 29.07.2011, 18 Sa 2049/10).

  • ArbG Bielefeld, 16.04.2013 - 2 Ca 82/12

    Geringfügig Beschäftigte, AVR

    Das Benachteiligungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG erstreckt sich auch auf alle Formen der Teilzeitbeschäftigung; dazu gehören gemäß § 2 Abs. 2 TzBfG auch geringfügig Beschäftigte im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB IV. (vgl. dazu LAG Hamm, Urteil vom 29.07.2011, 18 Sa 2049/10).
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