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   LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16   

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LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16 (https://dejure.org/2017,31128)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.05.2017 - 18 Sa 768/16 (https://dejure.org/2017,31128)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 18 Sa 768/16 (https://dejure.org/2017,31128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 278 Abs. 6 ZPO, § 6 Ziff. V MTV, A... bschn. V des MTV, § 138 Abs. 4 ZPO, §§ 64 Abs. 2 b), 8 Abs. 2 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG, § 615 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 74c HGB, § 259 ZPO, § 75a HGB, § 74 Abs. 1 HGB, §§ 127a, 126 Abs. 4 BGB, Abschn. IV Satz 1 MTV, Abschn. V MTV, §§ 74 Abs. 2, 74b HGB, § 74 Abs. 2 HGB, § 74b Abs. 2, Abs. 3 HGB, § 74b Abs. 1 HGB, § 614 BGG, § 6 MTV, §§ 74 ff. HGB, § 74b Abs. 2 HGB, § 74 b Abs. 2 HGB, § 74a Abs. 2 HGB, § 74a Abs. 1 HGB, § 613a Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 74b HGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 74; HGB § 74 b
    Aktienoptionsprogramm

  • rechtsportal.de

    HGB § 74 ; HGB § 74 b
    Höhe der Karenzentschädigung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • ArbG Iserlohn, 20.03.2014 - 2 Ca 443/14

    Kürzung des Arbeitsentgelts durch Abzug einer Energiepauschale wegen Nutzung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16
    Am 24. September 2015 stellte das Arbeitsgericht Offenbach am Main das Zustandekommen eines gerichtlichen Vergleiches nach § 278 Abs. 6 ZPO fest, nach welchem das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund einer Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 08. Dezember 2014 zum 30. September 2015 beendet wurde (Az. - 2 Ca 443/14).

    Die Kammer hat die Akten des Vorverfahren vor dem Arbeitsgericht Offnebach am Main mit dem Az. - 2 Ca 443/14 beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Anspruchsgrundlage für die Karenzentschädigung des Klägers ist das in § 3 der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag mit Datum vom 21. Mai 2012 vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot (in deutscher Übersetzung: Anlage B1 zum Schriftsatz der Beklagten vom 21. Februar 2017, Bl. 213-216 d.A) iVm. Ziff. 5 des durch Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 24. September 2015 (- 2 Ca 443/14) festgestellten Vergleichs (Anlage zur Klageschrift, Bl. 27 f. d.A.).

    Dies ist unwahrscheinlich, kann jedoch dahinstehen, da das Wettbewerbsverbot dann durch den Vergleich vom 24. September 2015 (Arbeitsgericht Offenbach - 2 Ca 443/14) bestätigt und um eine wirksame Regelung zur Höhe der Karenz ergänzt worden wäre.

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16
    Dabei ist das LAG Baden-Würtemberg der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, dass ein unmittelbarer Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Aktienoptionen und ähnliche Leistungen voraussetze, dass der Anspruch aus dem Aktienoptionsprogramm ein arbeitsvertraglicher Anspruch sei und der Vertragsarbeitgeber - zumindest auch - verpflichtet sei, nicht aber ausschließlich die emittierende Gesellschaft (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - NZA 2008, 1066, Rz. 23; BAG Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - NZA 2008, 836, Rz. 17; BAG Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - NZA 2003, 487, Rz. 53 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass dies ausdrücklich oder konkludent erfolgen kann, der Arbeitgeber muss dann die Erfüllbarkeit der eingegangenen Verpflichtung sicherstellen (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - NZA 2008, 1066, Rz. 23; BAG Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - NZA 2008, 836, Rz. 17).

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07

    Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16
    Dabei ist das LAG Baden-Würtemberg der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, dass ein unmittelbarer Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Aktienoptionen und ähnliche Leistungen voraussetze, dass der Anspruch aus dem Aktienoptionsprogramm ein arbeitsvertraglicher Anspruch sei und der Vertragsarbeitgeber - zumindest auch - verpflichtet sei, nicht aber ausschließlich die emittierende Gesellschaft (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - NZA 2008, 1066, Rz. 23; BAG Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - NZA 2008, 836, Rz. 17; BAG Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - NZA 2003, 487, Rz. 53 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass dies ausdrücklich oder konkludent erfolgen kann, der Arbeitgeber muss dann die Erfüllbarkeit der eingegangenen Verpflichtung sicherstellen (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - NZA 2008, 1066, Rz. 23; BAG Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - NZA 2008, 836, Rz. 17).

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16
    Dabei ist das LAG Baden-Würtemberg der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, dass ein unmittelbarer Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Aktienoptionen und ähnliche Leistungen voraussetze, dass der Anspruch aus dem Aktienoptionsprogramm ein arbeitsvertraglicher Anspruch sei und der Vertragsarbeitgeber - zumindest auch - verpflichtet sei, nicht aber ausschließlich die emittierende Gesellschaft (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - NZA 2008, 1066, Rz. 23; BAG Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - NZA 2008, 836, Rz. 17; BAG Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - NZA 2003, 487, Rz. 53 ).

    Es kann differenziert werden zwischen der Berechnung der Entschädigung für die Einhaltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch einen Arbeitgeber, der in den Grenzen des § 74a Abs. 1 HGB auch ein Wettbewerbsverbot mit Konzernbezug ( Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 7. Aufl., Rz. 259 ff. ) vereinbaren darf, und der Verpflichtung eines Betriebserwerbers, nach § 613a Abs. 1 BGB für ein Aktienoptionsprogramm eines Konzerns einzustehen (vgl. BAG Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - NZA 2003, 487, Rz. 57 f. ).

  • ArbG Offenbach, 28.04.2016 - 2 Ca 22/16

    Einzelfallentscheidung zur Berücksichtigung von Aktenoptionen und Restricted

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 26. April 2016 - 2 Ca 22/16 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgericht Offenbach am Main vom 28. April 2016 - 2 Ca 22/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2009 - 2 Sa 17/08

    Karenzentschädigung und Kfz-Zuschuss

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16
    Das LAG Baden-Würtemberg hat in einem Urteil vom 14. Januar 2009 ( - 2 Sa 17/08 - veröffentlicht in juris, Rz. 59 ff.) den Wert von Aktienoptionen und ähnlicher Leistungen bei der Karenzberechnung nach § 74b Abs. 2 HBG herangezogen, jedoch zuvor - insoweit strenger - bejaht, dass eine eigene Verpflichtung des konzernangehörigen Arbeitgebers bestand, den Arbeitnehmer an dem Aktienoptionsprogramm eines anderen Konzernunternehmens teilnehmen zu lassen ( - 2 Sa 17/08 - veröffentlicht in juris, Rz. 63-65.).
  • BAG, 21.07.1981 - 3 AZR 666/78

    Karenzentschädigung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16
    (vgl. BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 3 AZR 666/78 - DB 1982, 1227, Rz. 13 f.; Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 7. Aufl., Rz. 378 ff. ).
  • BAG, 12.11.1971 - 3 AZR 116/71

    Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16
    Mögliche Unwirksamkeitsgründe, die sich aus der Abweichung des Regelung in § 6 MTV zu §§ 74 ff. HGB ergeben könnten (vgl. Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 7. Aufl., Rz. 19, BAG Urteil vom 12. November 1971 - 3 AZR 116/71 - BB 1973, 474, Rz. 51 ff. ), sind nicht erheblich, da die Parteien in Ziff. 5 Satz 1 des Vergleichs vom 24. September 2015 nur hinsichtlich der Höhe der Karenzentschädigung auf den MTV verwiesen haben.
  • BAG, 16.11.1973 - 3 AZR 61/73

    Berechnung der Karenzentschädigung - Anrechenbare Leistungen - Gratifikationen -

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16
    § 6 Abschn. V. Ziff. 2. und Ziff. 3. MTV greift die zu § 74b Abs. 2 und Abs. 3 HGB ergangene Rechtsprechung auf: Es sind solche Leistungen zu berücksichtigen, die für die Arbeitsleistung selbst gewährt werden, wobei kein Rechtsanspruch bestehen muss (vgl. BAG Urteil vom 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - NJW 1974, 765, Rz. 37 ff.; MüKoHGB-v. Hoyningen-Huene, 4. Aufl., § 74b, Rz. 10 ).
  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16
    Die Übergabe des geänderten Wettbewerbsverbots an den Arbeitnehmer stellt keine Formvorschrift, sondern nur eine Dokumentationsregelung dar (vgl. BAG Urteil vom 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - NZA 2005, 411, Rz. 21).
  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 673/15

    Versetzung - Annex - besonderes Feststellungsinteresse

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 73/05

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters im Stadtplanungsamt

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 453/21

    Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter

    Die vom Kläger und vereinzelt in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl. Hessisches LAG 31. Mai 2017 - 18 Sa 768/16 - zu II 3 b der Gründe) angenommene Parallelität der Sachverhalte besteht nicht.
  • LAG Hamm, 11.08.2021 - 10 Sa 284/21

    Berechnung der Karenzentschädigung; Begriff der vertragsmäßigen Leistung;

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit der Formulierung ein irgendwie geartetes und vom Vertragsarbeitgeber losgelöstes Zuflussprinzip etablieren wollte (so wohl LAG Hessen, 31.05.2017, Az. 18 Sa 768/16, Rn. 59).

    Soweit Bauer und Diller (Wettbewerbsverbote, 8. Aufl. 2019, Rn. 375) dazu ausführen, dass sich die Karenzentschädigung deshalb am Marktwert des Arbeitnehmers zu orientieren habe (zustimmend wohl LAG Hessen, 31.05.2017, 18 Sa 768/16, Rn. 57 und 59) führt dies nicht automatisch zur Einbeziehung sämtlicher Vergünstigungen Dritter.

    d) Dass freiwillige Leistungen des Arbeitgebers bei Bemessung der Karenzentschädigung zu berücksichtigen sind (BAG, 16.11.1973, 3 AZR 61/73, Rn. 36), rechtfertigt ebenfalls nicht den Schluss, dass auch Leistungen Dritter, zu denen sich der Arbeitgeber nicht verpflichtet hat, zu berücksichtigen wären (aA wohl LAG Hessen, 31.05.2017, 18 Sa 768/16, Rn. 58, letztlich aber offen gelassen).

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ArbGG zuzulassen, da trotz der ebenfalls erfolgten Revisionszulassungen durch das LAG Baden-Württemberg und das LAG Hessen eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu den entscheidungserheblichen Fragen noch aussteht und die Kammer von den im Urteil des LAG Hessen, 31.05.2017, 18 Sa 768/16, aufgeworfenen Erwägungen abweicht (der Orientierungssatz entspricht nicht der in Rn. 58 ff. geäußerten Rechtsauffassung, auch wenn die Entscheidung letztlich nicht darauf gestützt wurde).

  • ArbG Minden, 17.02.2021 - 3 Ca 470/20

    Die Zuwendungen von Restricted Stock Units durch eine Konzerngesellschaft stellen

    Es ist nämlich nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit der Formulierung ein irgendwie geartetes und vom Vertragsarbeitgeber losgelöstes Zuflussprinzip etablieren wollte (so im Ergebnis aber LArbG Hessen, Urt. v. 31.05.2017, Az. 18 Sa 768/16, Rn. 59).

    Soweit Bauer und Diller (Wettbewerbsverbote, 8. Aufl. 2019, Rn. 375) weitergehend vertreten, dass sich die Karenzentschädigung deshalb am Marktwert des Arbeitnehmers zu orientieren habe (zustimmend wohl LArbG Hessen, Urt. v. 31.05.2017, Az. 18 Sa 768/16, Rn. 57 und 59) bedarf dies einer Präzisierung.

    Dass freiwillige Leistungen des Arbeitgebers bei Bemessung der Karenzentschädigung zu berücksichtigen sind (BAG, Urt. v. 16.11.1973, Az. 3 AZR 61/73, Rn. 36), rechtfertigt nicht den Schluss, dass auch Leistungen Dritter, zu denen sich der Arbeitgeber nicht verpflichtet hat - insofern möglicherweise "freiwillig" (?) - zu berücksichtigen sind (aA LArbG Hessen, Urt. v. 31.05.2017, Az. 18 Sa 768/16, Rn. 59 in einem obiter dictum).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2020 - 15 Sa 964/20

    Karenzentschädigung - Kommanditanteile - variable Entgeltbestandteile -

    Zwar wurden die übertragenen Kommanditanteile bezogen auf ein anderes Unternehmen innerhalb des Konzerns gewährt, doch sind hierin trotzdem vertragsmäßige Leistungen der Beklagten zu sehen, da diese als Arbeitgeberin eine eigene Verpflichtung eingehen wollte (Hessisches LAG 31.05.2017 - 18 Sa 768/16 - Juris; LAG Baden-Württemberg 14.01.2009 - 2 Sa 17/08 - juris; Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 8. Aufl. 2019 Rn. 375).
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