Rechtsprechung
LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Fristlose Kündigung, schwere Beleidigung des Vorgesetzten auf einer Weihnachtsfeier
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 Abs. 1 BGB
Fristlose Kündigung, schwere Beleidigung des Vorgesetzten auf einer Weihnachtsfeier - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten während einer Weihnachtsfeier; Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung; Erhebliche Ehrverletzung des Vorgesetzten durch den Arbeitnehmer; Nachweis der Beleidigungen gegenüber dem Vorgesetzten; ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Fristlose Kündigung bei grober Beleidigung des Vorgesetzten auf Weihnachtsfeier - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch auf Betriebsfeiern keine Beleidigungen!
- haufe.de (Rechtsprechungsübersicht)
Alle Jahre wieder
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beleidigung von Vorgesetzten auf der Weihnachtsfeier kann zur Kündigung führen - LAG Hamm zur außerordentlichen Kündigung wegen grober Beleidigung von Vorgesetzten auf einer Betriebsfeier
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 18.03.2004 - 3 Ca 37/03
- LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04
a) Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, können einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797; BAG, Urteil vom 11.07.1991 - 2 AZR 633/90 - NZA 1992, 383).Aber auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797; BAG, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - n.v.).
- BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04
Eine vorherige Abmahnung war entbehrlich (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 10.02.1999 - 2 AZR 31/98 - DB 1999, 1121). - BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
Nichtigkeit einer Personalratswahl - Kündigungsbefugnis des Vorsitzenden des …
Auszug aus LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04
a) Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, können einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797; BAG, Urteil vom 11.07.1991 - 2 AZR 633/90 - NZA 1992, 383).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04
Das Recht der freien Meinungsäußerung aus Art. 5 des Grundgesetzes schützt keine Beleidigungen und Schmähungen (BVerfG vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 1993, 266; BVerfG vom 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 1999, 185). - BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung eines …
Auszug aus LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04
Auch wer auf einer Betriebsfeier außerhalb der Arbeitszeit den Arbeitgeber oder Vorgesetzten grob beleidigt, untergräbt die Autorität des Beleidigten und verstößt damit erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06.02.1997 - 2 AZR 38/96 - n.v.). - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den …
Auszug aus LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04
Aber auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797; BAG, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - n.v.). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04
Das Recht der freien Meinungsäußerung aus Art. 5 des Grundgesetzes schützt keine Beleidigungen und Schmähungen (BVerfG vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 1993, 266; BVerfG vom 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 1999, 185).
- ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11
Beleidigung, Facebook, Internet, Kündigung
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass grobe Beleidigungen insbesondere des Arbeitgebers oder seiner Vertreter, oder auch von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffene bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bedeuten und eine außerordentliche, fristlose Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung rechtfertigen können (siehe nur BAG, Urteil vom 17.08.1957 - 2 AZR 121/55 -, in: AP Nr. 1 zu § 124 a Gewerbeordnung; Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 -, in: DB 2003, 1797 f.;… Urteil vom 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 -, in: NZA 2005, 650 ff., juris Rdnr. 22; LAG Hamm, Urteil vom 30.06.04 - 18 Sa 836/04 - n.V.;… Fischermeier in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften (kurz: KR/Fischermeier), 9. Aufl., § 626 BGB, Rdnr. 415 und KR/Griebeling, § 1 KSchG, Rdnr. 462).