Rechtsprechung
   OLG München, 25.09.2012 - 18 U 1069/12 Pre   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28439
OLG München, 25.09.2012 - 18 U 1069/12 Pre (https://dejure.org/2012,28439)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.2012 - 18 U 1069/12 Pre (https://dejure.org/2012,28439)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 2012 - 18 U 1069/12 Pre (https://dejure.org/2012,28439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Anspruch auf Richtigstellung in der Presse, wenn mehrdeutige Formulierung eine rechtskonforme Deutung zulässt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gegendarstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gegendarstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Gegendarstellung, wenn Formulierung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zulässt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 25.09.2012 - 18 U 1069/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Stolpe-Beschluss, BVerfGE 114, 339 - 356) verstoßen jedoch zivilrechtliche Sanktionen, zu denen auch die Verpflichtung zur Richtigstellung gehört, dann gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn Formulierungen oder Umstände einer mehrdeutigen Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zulassen.
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG München, 25.09.2012 - 18 U 1069/12
    Bei der Ermittlung des Aussagegehalts ist nämlich zu berücksichtigen, dass jede Äußerung in ihrem Kontext zu sehen ist und nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden darf (BGHZ 132, 13; BGH NJW 1994, 2614).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG München, 25.09.2012 - 18 U 1069/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zum Beleg seiner Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidung des 6. Senats des Bundesgerichtshofs vom 26.10.1999 (BGH NJW 2000, 656).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG München, 25.09.2012 - 18 U 1069/12
    Bei der Ermittlung des Aussagegehalts ist nämlich zu berücksichtigen, dass jede Äußerung in ihrem Kontext zu sehen ist und nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden darf (BGHZ 132, 13; BGH NJW 1994, 2614).
  • OLG Köln, 12.11.2013 - 15 U 65/13

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Versterben eines redaktionellen

    Dabei reicht es aus, dass die Behauptung nicht schlechthin unwahr, aber unvollständig, übertrieben oder missverständlich ist, wobei eine solche zivilrechtliche Sanktion allerdings ausscheidet, wenn Formulierungen oder Umstände einer mehrdeutigen Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zulassen (vgl. OLG München, Urteil vom 25.9.2012 - 18 U 1069/12, abrufbar bei juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht