Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 118/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276 § 823 § 839 § 847; GG Art. 34
Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Amtshaftung; Parkplatz; Pflasterung; Bäume; Niveauunterschied
Verfahrensgang
- LG Kleve - 3 O 488/93
- OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 118/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1114
- VersR 1995, 1440
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16
Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde für Kraftfahrzeugschäden infolge …
Vielmehr sind die öffentlichen Verkehrswege grundsätzlich in dem Zustand hinzunehmen, wie sie sich dem Benutzer erkennbar darbieten, wobei sich der Benutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen muss (BGH NJW 1980, 2194, 2195; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1114). - OLG Saarbrücken, 14.01.2016 - 4 U 69/15
Amtshaftung im Saarland: Sturzunfall eines Fußgängers auf einer Baumschutzscheibe
Vielmehr sind die öffentlichen Verkehrswege grundsätzlich in dem Zustand hinzunehmen, wie sie sich dem Benutzer erkennbar darbieten, wobei sich der Benutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen muss (BGH NJW 1980, 2194, 2195; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1114). - LG Aachen, 01.10.2015 - 12 O 87/15
Verkehrssicherungspflichten der Behörde bei Bodenwelle auf Autobahn
Vom Straßenbaulastträger ist aber zu erwarten, dass er diejenigen Gefahren ausräumt und erforderlichenfalls vor ihnen warnt, die für den Verkehrsteilnehmer, der die nötige Sorgfalt beachtet, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einrichten kann (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08 - juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 - NJW-RR 1995, 1114).
- OLG Düsseldorf, 24.09.2008 - 18 U 213/07
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch schiefen Randstein
Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur die Gefahren ausräumen, vor denen ein sorgfältiger Benutzer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteile vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 -, abgedruckt in NJW-RR 1995, 123, und vom 19.10.2000 - 18 U 41/00 - vgl. auch BGH, VersR 1967, 281, 282 und 1979, 1055). - OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95
Baustelle auf Gehweg: Unebenheiten, Passieren einer Engstelle
Dazu zählen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Niveauunterschiede von 2 cm durchaus, teilweise hat der Senat auch darüber hinausgehende Niveauunterschiede schon als geringfügig bewertet (vgl. Urteil des Senats vom 15. November 1990 - 18 U 106/90 -, unveröffentlicht; Urteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - 18 U 118/94, OLGR Düs 1995, 123). - LG Aachen, 30.06.2015 - 12 O 482/14
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Rutschbahn auf einer Kirmes
Mithin kann im Grundsatz erwartet werden, dass diejenigen Gefahren beseitigt und erforderlichenfalls vor ihnen gewarnt wird, die für den Verkehrsteilnehmer, der die nötige Sorgfalt beachtet, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einrichten kann (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 - NJW-RR 1995, 1114). - LG Aachen, 16.09.2014 - 12 O 12/14
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch wurzelbedingte Bodenanhebungen und …
Grundsätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, dass in Anbetracht des ausgedehnten Straßen- und Wegenetzes der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften die Gewährleistung einer gänzlich gefahrlosen Nutzung der Verkehrsflächen mit zumutbaren Aufwand nicht erreichbar ist, sodass von einem Straßenbaulastträger nur erwartet werden kann, dass er diejenigen Gefahren ausräumt und erforderlichenfalls vor ihnen warnt, die für den Verkehrsteilnehmer, der die nötige Sorgfalt beachtet, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einrichten kann (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 - NJW-RR 1995, 1114). - LG Aachen, 29.03.2012 - 12 O 540/11
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Aufstellen eines Pollers auf einem …
In Anbetracht des ausgedehnten Straßen- und Wegenetzes der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften ist die Gewährleistung einer gänzlich gefahrlosen Nutzung der Verkehrsflächen mit zumutbaren Aufwand nicht erreichbar, sodass von einem Straßenbaulastträger nur erwartet werden kann, dass er diejenigen Gefahren ausräumt und erforderlichenfalls vor ihnen warnt, die für den Verkehrsteilnehmer, der die nötige Sorgfalt beachtet, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einrichten kann (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08 - juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 - NJW-RR 1995, 1114). - LG Aachen, 18.12.2014 - 12 O 293/14
Verkehrssicherungspflicht; öffentliche Straße; Rennrad
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass in Anbetracht des ausgedehnten Straßen- und Wegenetzes der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften die Gewährleistung einer gänzlich gefahrlosen Nutzung der Verkehrsflächen mit zumutbaren Aufwand nicht erreichbar ist, sodass von einem Straßenbaulastträger nur erwartet werden kann, dass er diejenigen Gefahren ausräumt und erforderlichenfalls vor ihnen warnt, die für den Verkehrsteilnehmer, der die nötige Sorgfalt beachtet, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einrichten kann (BGH, Urteil vom 21.06.1979 - III ZR 58/78 - VersR 1979, 1055; OLG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - 7 U 189/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 - NJW-RR 1995, 1114). - OLG Düsseldorf, 29.06.1995 - 18 U 1/95
Sorgfaltspflichten eines Gehwegbenutzers
Von dem Ergebnis der Beweisaufnahme ausgehend mußte die Klägerin eine derartige Vertiefung von etwa 2 cm als Fußgängerin nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als verkehrsüblich hinnehmen und sich darauf einstellen (vgl. Urteile des Senats vom 13.04.1995 - 18 U 203/94 -, vom 15.12.1994 - 18 U 118/94 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, und vom 17.03.1994 - 18 U 148/93 -, OLG Düs 1994, 280). - OLG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 U 29/97
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für einen Gehweg
- LG Aachen, 16.04.2020 - 12 O 257/19
Amtshaftung gegenüber Kindern im Park
- LG Aachen, 12.12.2019 - 12 O 269/19
Kontrolle einer Unterführung