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   OLG Hamm, 17.12.2009 - I-18 U 126/07   

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https://dejure.org/2009,13271
OLG Hamm, 17.12.2009 - I-18 U 126/07 (https://dejure.org/2009,13271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.12.2009 - I-18 U 126/07 (https://dejure.org/2009,13271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - I-18 U 126/07 (https://dejure.org/2009,13271)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Stufenklage, Widerklage, Zwischenfeststellungsklage, unzulässiges Teilurteil, Handelsvertretervertrag, Kündigung, Buchauszug

  • openjur.de

    Stufenklage, Widerklage, Zwischenfeststellungsklage, unzulässiges Teilurteil, Handelsvertretervertrag, Kündigung, Buchauszug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 87c HGB, § 256 Abs. 2 ZPO, § 301 ZPO
    Stufenklage, Widerklage, Zwischenfeststellungsklage, unzulässiges Teilurteil, Handelsvertretervertrag, Kündigung, Buchauszug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Verfahren einer Stufenklage auf Erteilung eines Buchauszuges und einer Widerklage auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen; Anforderungen an den Inhalt eines Buchauszuges

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Verfahren einer Stufenklage auf Erteilung eines Buchauszuges und einer Widerklage auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen; Anforderungen an den Inhalt eines Buchauszuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301; HGB § 86 Abs. 1; HGB § 89a
    Zulässigkeit eines Teilurteils im Verfahren einer Stufenklage auf Erteilung eines Buchauszuges und einer Widerklage auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen; Anforderungen an den Inhalt eines Buchauszuges

  • rechtsportal.de

    ZPO § 301 ; HGB § 86 Abs. 1 ; HGB § 89a
    Zulässigkeit eines Teilurteils im Verfahren einer Stufenklage auf Erteilung eines Buchauszuges und einer Widerklage auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen; Anforderungen an den Inhalt eines Buchauszuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07
    Danach muss der Buchauszug alles enthalten, was nach den gesetzlichen Regelungen und der getroffenen Provisionsvereinbarung für die Berechnung der Provision von Bedeutung sein kann (BGH NJW 2001, 2333; Baumbach/Hopt, a. a. O., § 87 c Rdnr. 15).

    Eine bestimmte Darstellungsweise kann dem Unternehmer jedoch nicht vorgeschrieben werden, da er die Form wählen kann, die für ihn am günstigsten ist (MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, a. a. O., § 87c Rn 40; BGH NJW 2001, 2333).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07
    Dabei handelt es sich um eine nach § 264 Nr. 3 ZPO im Berufungsverfahren zulässige Klageänderung (BGH NJW 2004, 2152).

    Die Klage auf Erteilung des Buchauszugs ist in der Gestalt der Anpassung der Klageanträge im Senatstermin vom 09.11.2009, einer im Berufungsverfahren zulässigen Klageänderung nach § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 2004, 2152), begründet.

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98

    Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07
    Die Frage der Zumutbarkeit ist stets im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Art und Schwere der Vertragsverletzung und ihrer Folgen für den Vertragspartner zu beurteilen (BGH NJW-RR 2001, 677; BGH NJW-RR 1999, 1481).

    Sie ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn das Fehlverhalten eines Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, dass sie auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (BGH NJW-RR 2001, 677; BGH NJW-RR 1999, 1481; BGH NJW 1992, 496; BGH, NJW 1981, 1264).

  • BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99

    Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses aus wichtigem Grund wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07
    Die Frage der Zumutbarkeit ist stets im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Art und Schwere der Vertragsverletzung und ihrer Folgen für den Vertragspartner zu beurteilen (BGH NJW-RR 2001, 677; BGH NJW-RR 1999, 1481).

    Sie ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn das Fehlverhalten eines Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, dass sie auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (BGH NJW-RR 2001, 677; BGH NJW-RR 1999, 1481; BGH NJW 1992, 496; BGH, NJW 1981, 1264).

  • OLG Karlsruhe, 19.04.2005 - 17 U 217/04

    Kündigung eines Projektsteuerungsvertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07
    Es ist allgemein anerkannt, dass trotz möglicher Widerspruchsgefahren über eine Zwischenfeststellungsklage durch Teilurteil entschieden werden kann (Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 301 Rn 7; BGH NJW 1956, 1755; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 568).
  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79

    Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07
    Sie ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn das Fehlverhalten eines Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, dass sie auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (BGH NJW-RR 2001, 677; BGH NJW-RR 1999, 1481; BGH NJW 1992, 496; BGH, NJW 1981, 1264).
  • OLG München, 12.07.2002 - 21 U 1608/02

    Außerordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrags bei unzureichender

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07
    Zwar kann der unzureichende Einsatz bzw. die Untätigkeit des Handelsvertreters ein Kündigungsgrund im Sinne von § 89a HGB sein, denn der Handelsvertreter ist nach § 86 Abs. 1 HGB verpflichtet, sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen (Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Löwisch, a. a. O., § 89a Rn 51; OLG München NJW-RR 2003, 401).
  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 122/90

    Voraussetzungen für die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07
    Sie ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn das Fehlverhalten eines Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, dass sie auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (BGH NJW-RR 2001, 677; BGH NJW-RR 1999, 1481; BGH NJW 1992, 496; BGH, NJW 1981, 1264).
  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 269/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils auf Räumung einer Mietwohnung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07
    Eine Widerspruchsgefahr besteht immer dann, wenn im Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche erneut stellt (BGH, MDR 2008, 331, 332).
  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 117/90

    Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages; Provisionsanspruch des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07
    Das gilt allerdings grundsätzlich nur dann, wenn dieses Recht im Vertrag zum Ausdruck gebracht wird (BGH NJW-RR 1992, 1059).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 150/55

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 25.10.2012 - 18 U 193/11

    - Volkswohl Bund 1 -, Anspruch auf Buchauszug, Maklerbetreuer, Anspruch auf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung im Schrifttum ist zwar eine vorherige Abrechnung Voraussetzung für die Erteilung des Buchauszugs, die jedoch als gegeben anzusehen ist, wenn der Unternehmer erklärt, die zu erstellende Abrechnung ergebe für den fraglichen Zeitraum keine Provisionsansprüche zugunsten des Handelsvertreters und dieser diese Mitteilung als Provisionsabrechnung hinnimmt (Senat, Urt. v. 17.12.2009 - 18 U 126/07 - BeckRS 2010, 02540, unter IV. 1., Rn. 106; Baumbach/ Hopt, a.a.O., § 87c Rn. 18; Löwisch, a.a.O., § 87c Rn. 67; Küstner/ Thume- Riemer, a.a.O., Kap. VI Rn. 103 m.w.N.).
  • OLG München, 17.04.2019 - 7 U 2711/18

    Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges

    Nur die zweifelsfrei nicht provisionspflichtigen Geschäfte können bei der Erteilung des Buchauszugs unberücksichtigt bleiben" (BGH, Urteil vom 23.02.1989, Az. I ZR 203/87, Rdnr. 14, OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.01.2011, Az. 12 U 744/10, Rdnr. 28, Senatsurteil vom 11.04.2018, Az. 7 U 1972/17, Rdnr. 37, vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2009, Az. 18 U 126/07, Rdnr. 116 aE).
  • LG Düsseldorf, 24.06.2022 - 36 O 6/21
    Sie wird aber bei der Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO, durch die über das Rechtsverhältnis des Handelsvertretervertrags entschieden wird, und das für die Entscheidung über die Klage auf Zahlung der sich aus dem Buchauszug ergebenden Provisionen vorgreiflich ist, allgemein hingenommen (OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2009 - 18 U 126/09 m.w.N.).
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