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   OLG Hamm, 10.06.2010 - I-18 U 154/09   

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https://dejure.org/2010,10409
OLG Hamm, 10.06.2010 - I-18 U 154/09 (https://dejure.org/2010,10409)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.2010 - I-18 U 154/09 (https://dejure.org/2010,10409)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - I-18 U 154/09 (https://dejure.org/2010,10409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Versicherungsmaklers wegen unrichtiger Beratung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Versicherungsmaklers wegen unrichtiger Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VM, Pflichten des VM, Beratungspflicht des VM beim Wechsel der Krankenversicherung, Aufklärungspflicht, Abratepflicht, Hinweispflicht, Hauptpflicht des VM, Angebotsvergleich, Analysepflicht des VM, Versicherungsvergleich, Umdeckung, ...

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Makler haftet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versicherungsmakler haftet weil Wechsel vom alten zum neuen Krankenversicherer misslang und zur früh gekündigter Altversicherer nach Ablehnung durch Neuversicherer nur mit Prämienerhöhung Kündigungsrücknahme zustimmte

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Private Krankenversicherung: Makler haften für Falschberatung bei Kündigung und Neuabschluss von Verträgen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 18 U 154/09
    Die gegenteilige Annahme stünde im Widerspruch zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht (vgl. zum Einwand des Mitverschuldens bei der Erteilung unrichtiger Auskünfte BGH NJW-RR 1998, 16).
  • BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85

    Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 18 U 154/09
    Wiederkehrende Leistungen i. S. des § 258 ZPO sind solche einseitigen Verpflichtungen, die sich in ihrer Gesamtheit als Folge ein und desselben Rechtsverhältnisses ergeben, so dass die einzelne Leistung nur noch vom Zeitablauf abhängig ist, ohne dass aber der Umfang der Schuld von vornherein feststeht (vgl. BGH NJW 1986, 3142, bei beck-online).
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08

    Versicherungsvertreter Versicherungsmakler

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 18 U 154/09
    Es gilt die Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens, d.h., es ist davon auszugehen, dass sich der Kläger so verhalten hätte, wie es die Beklagte richtigerweise empfohlen hätte (Senat, Urteil vom 8.10.2009, 18 U 26/08, bei juris; Palandt, BGB, 69. Aufl., § 280 Rn. 39 m.w.N..).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 269/06

    Umfang der Aufklärungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 18 U 154/09
    Denn die Pflichten des Versicherungsmaklers gehen weit (vgl. im Einzelnen BGH, VersR 2009, 1495, bei juris; NJW-RR 2007, 1503, bei juris; BGHZ 94, 356; Senat, Urteil vom 03.09.2007, 18 U 179/06, bei juris).
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 18 U 154/09
    Denn die Pflichten des Versicherungsmaklers gehen weit (vgl. im Einzelnen BGH, VersR 2009, 1495, bei juris; NJW-RR 2007, 1503, bei juris; BGHZ 94, 356; Senat, Urteil vom 03.09.2007, 18 U 179/06, bei juris).
  • OLG Hamm, 03.09.2007 - 18 U 179/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung einer Gelegenheit zur

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 18 U 154/09
    Denn die Pflichten des Versicherungsmaklers gehen weit (vgl. im Einzelnen BGH, VersR 2009, 1495, bei juris; NJW-RR 2007, 1503, bei juris; BGHZ 94, 356; Senat, Urteil vom 03.09.2007, 18 U 179/06, bei juris).
  • BGH, 16.07.2009 - III ZR 21/09

    Unfallschaden - Pflicht des eingeschalteten Versicherungsmaklers

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 18 U 154/09
    Denn die Pflichten des Versicherungsmaklers gehen weit (vgl. im Einzelnen BGH, VersR 2009, 1495, bei juris; NJW-RR 2007, 1503, bei juris; BGHZ 94, 356; Senat, Urteil vom 03.09.2007, 18 U 179/06, bei juris).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2007 - 12 U 214/06

    Haftung des Versicherungsmaklers wegen fehlerhafter Beratung in Bezug auf eine

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 18 U 154/09
    Als treuhänderischer Sachwalter schuldet er dem Versicherungsinteressenten Beratung und Betreuung in Bezug auf den zu vermittelnden Vertrag (OLG Frankfurt, RuS 2009, 218, bei juris).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 36/16

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Pflichtverletzungen im Rahmen der Beratung

    Er hat zu beachten, dass der Versicherungsnehmer in der Regel weder eine Deckungslücke noch eine Verschlechterung des Versicherungsschutzes in Kauf nehmen will (OLG München, Urt. v. 22.06.2012 - 25 U 3343/11 - VersR 2012, 1292, Anm. Münkel, jurisPR-VersR 2/2013 Anm. 1; siehe auch Münkel, Anm. zu OLG Hamm - 18 U 154/09 -, jurisPR-VersR 4/2011, Anm. 3).

    Schlägt ein Versicherungsvermittler im Rahmen einer Analyse der bestehenden Versicherungssituation seines Kunden eine entsprechende Umdeckung vor, so muss er, was das Prozedere des Versichererwechsels anbelangt, dem Versicherungsnehmer deutlich vor Augen führen, dass eine vorzeitige Kündigung mit gravierenden Nachteilen - einer Einschränkung des Versicherungsschutzes oder gar dem vollständigen Verlust - verbunden sein kann, und empfehlen, die bestehende Versicherung erst zu kündigen, wenn gewährleistet ist, dass der angestrebte Versicherungsvertrag mit den gewünschten Konditionen zustande kommt (vgl. - für den durch einen Versicherungsmakler vermittelten Wechsel des Krankenversicherers - OLG Hamm, zfs 2010, 507).

  • OLG Braunschweig, 28.12.2018 - 11 U 94/18

    Pflichten des Versicherungsmaklers hinsichtlich der Überprüfung der Beantwortung

    Ein Versicherungsmakler muss daher bei einem beabsichtigten Wechsel der Versicherung ausdrücklich davon abraten, eine bestehende Versicherung zu kündigen, bevor gewährleistet ist, dass der angestrebte Versicherungsvertrag mit dem neuen Versicherer zu den gewünschten Konditionen zustande kommt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.06.2010 - 18 U 154/09 -, juris).
  • LG Krefeld, 17.12.2015 - 3 O 29/15

    Haftung eines Versicherers wegen Aufklärungspflichtverletzung

    Eine Aufklärung über die Risiken der Kündigung allein soll nicht genügen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2010 - 18 U 154/09, juris).

    Selbst wenn die aktuell vorhandenen Daten keinen Anlass bieten, an der Annahme des Versicherungsantrags zu zweifeln, erscheint es daher durchaus pflichtwidrig, eine - mit Blick auf die Prämienersparnis partiell vorteilhafte - vorzeitige Kündigung des früheren Vertrags zu veranlassen oder auch nur den Anschein zu erwecken, dass eine solche Vertragsbeendigung bedenkenlos erfolgen könne (in diese Richtung wohl OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2010 - 18 U 154/09, juris).

  • OLG Hamm, 27.09.2023 - 20 U 22/23
    Insbesondere kann dem Versicherungsnehmer das Unterlassen eigener Erkundigungen grundsätzlich nicht als Mitverschulden angelastet werden, da dies einer Beratungspflicht des Versicherers widerspräche (Prölss/Martin / Rudy § 6 Rn. 64; HK-VVG/Münkel, 4. Aufl. 2020, VVG § 6 Rn. 55; OLG Hamm, Urteil vom 10. Juni 2010 - 18 U 154/09 -, juris Rn. 13).
  • OLG Dresden, 09.04.2019 - 4 U 441/19

    Schadensersatz von einem Versicherungsvermittler

    Schlägt ein Versicherungsvermittler im Rahmen einer Analyse der bestehenden Versicherungssituation seines Kunden eine Umdeckung vor, so muss er dem Versicherungsnehmer deutlich vor Augen führen, dass eine vorzeitige Kündigung mit gravierenden Nachteilen - einer Einschränkung des Versicherungsschutzes oder gar dem vollständigen Verlust - verbunden sein kann, und empfehlen, die bestehende Versicherung erst zu kündigen, wenn gewährleistet ist, dass der angestrebte Versicherungsvertrag mit den gewünschten Konditionen zustande kommt (OLG Saarbrücken aaO; so auch OLG Hamm, 10. Juni 2010, 18 U 154/09, juris Rn.60).
  • OLG Saarbrücken, 24.11.2021 - 5 U 20/19

    Zur Haftung eines Versicherungsvertreters wegen Verletzung von Beratungspflichten

    Er hat zu beachten, dass der Versicherungsnehmer in der Regel weder eine Deckungslücke noch eine Verschlechterung des Versicherungsschutzes in Kauf nehmen will (Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 5 U 36/16, VersR 2018, 480; OLG München, VersR 2012, 1292; siehe auch Münkel, jurisPR-VersR 4/2011, Anm. 3 zu OLG Hamm, Urteil vom 10. Juni 2010 - 18 U 154/09).
  • OLG Hamm, 18.08.2023 - 20 U 22/23

    Falschberatung durch Versicherungsvertreter bei Kündigung eines Altvertrags und

    Insbesondere kann dem Versicherungsnehmer das Unterlassen eigener Erkundigungen grundsätzlich nicht als Mitverschulden angelastet werden, da dies einer Beratungspflicht des Versicherers widerspräche (Prölss/Martin / Rudy § 6 Rn. 64; HK-VVG/Münkel, 4. Aufl. 2020, VVG § 6 Rn. 55; OLG Hamm, Urteil vom 10. Juni 2010 - 18 U 154/09 -, juris Rn. 13).
  • OLG Dresden, 16.05.2019 - 4 U 441/19

    Schadensersatz von einem Versicherungsvermittler

    Schlägt ein Versicherungsvermittler im Rahmen einer Analyse der bestehenden Versicherungssituation seines Kunden eine Umdeckung vor, so muss er dem Versicherungsnehmer deutlich vor Augen führen, dass eine vorzeitige Kündigung mit gravierenden Nachteilen - einer Einschränkung des Versicherungsschutzes oder gar dem vollständigen Verlust - verbunden sein kann, und empfehlen, die bestehende Versicherung erst zu kündigen, wenn gewährleistet ist, dass der angestrebte Versicherungsvertrag mit den gewünschten Konditionen zustande kommt (OLG Saarbrücken aaO; so auch OLG Hamm, 10. Juni 2010, 18 U 154/09, juris Rn.60).
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treffen den Versicherungsmakler weitgehende Beratungs- und Betreuungspflichten (Urt. v. 22.05.1985, -IVa ZR 190/83-, zitiert nach juris), so bei einer Beratung hinsichtlich einer Änderung des Vertrages als auch bei Abwicklung der bereits vorhandenen Verträge (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2010, -18 U 154/09, zitiert nach juris).
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