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   OLG Hamm, 26.08.2013 - I-18 U 164/12, 18 U 164/12   

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https://dejure.org/2013,26568
OLG Hamm, 26.08.2013 - I-18 U 164/12, 18 U 164/12 (https://dejure.org/2013,26568)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.08.2013 - I-18 U 164/12, 18 U 164/12 (https://dejure.org/2013,26568)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. August 2013 - I-18 U 164/12, 18 U 164/12 (https://dejure.org/2013,26568)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsumfang des Frachtführers bei Ablieferung des Transportsguts an Dritte

  • tis-gdv.de

    Verlust, Obhut, Ablieferung, Täuschung, Falschablieferung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art. 17 CMR
    Haftung des Frachtführers bei Ablieferung des Transportsguts an Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Haftung des Frachtführers bei Ablieferung des Transportguts an Dritte

Besprechungen u.ä.

  • transportrecht.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Frachtführers bei Falschablieferung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 21.11.2019 - 18 U 132/18

    Haftung des Frachtführers für Verlust

    Das Frachtgut ist dabei regelmäßig an den dem Frachtführer genannten oder im Frachtbrief eingetragenen Empfänger abzuliefern (BGH, Urteil v. 13.07.2000, Az. I ZR 156/98; OLG Hamm, Urt. v. 26.08.2013, Az. 18 U 164/12; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.06.2002, Az. 18 U 215/01; OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.07.2002, Az. 18 U 33/02).

    Das Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 26.08.2013 (Az.: I-18 U 164/12).

  • OLG München, 06.06.2019 - 14 U 1700/18

    Haftung des Frachtführers bei Auslieferung an vermeintlichen Mitarbeiter des

    Dementsprechend genügte hier die Auslieferung an Personen, die sich mit einem Stempel als Mitarbeiter der angeblichen Bestellerin, i.e. der "G. A." ausgaben, nicht den Anforderungen an eine Ablieferung im Sinne von Art. 13 CMR, sondern bleibt es dabei, dass dafür eine Aushändigung des Transportguts an Mitarbeiter der JTK I. G. notwendig gewesen wäre, weil allein die JTK I. G. - und eben nicht die unter falschem Namen agierende Bestellerin der Halbzeuge - im Frachtbrief als Empfängerin genannt war (in diesem Sinne auch OLG Hamm, Urt. v. 26.8.2013, Az.: I-18 U 164/12, 18 U 164/12, zit. nach juris Rn. 7, 10).
  • OLG Koblenz, 07.01.2019 - 2 U 221/18

    Frachtführerhaftung für Falschablieferung an unbekannte Person

    Der Frachtführer haftet dem Absender eines Gutes, der durch betrügerisches Verhalten des Bestellers zur Versendung an eine bestimmte Empfängeranschrift veranlasst worden ist, auch dann wegen Verlustes des Gutes, wenn er dieses nicht an den im Frachtvertrag bezeichneten Empfänger oder an Leute übergibt, die als Mitarbeiter dieses Empfängers auftreten (OLG Hamm TranspR 2013, 431; Baumbach/Hopt/Merkt, HGB, 38. Aufl. 2018, Art. 17 CMR Rn. 2).
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