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OLG Hamm, 26.08.2013 - I-18 U 164/12, 18 U 164/12 |
Zitiervorschläge
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. August 2013 - I-18 U 164/12, 18 U 164/12 (https://dejure.org/2013,26568)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Ablieferung, berechtigter Empfänger
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Ablieferung, berechtigter Empfänger
- ra-skwar.de
Betrug durch Besteller - Haftung Frachtführer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsumfang des Frachtführers bei Ablieferung des Transportsguts an Dritte
- tis-gdv.de
Verlust, Obhut, Ablieferung, Täuschung, Falschablieferung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Art. 17 CMR
Haftung des Frachtführers bei Ablieferung des Transportsguts an Dritte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur Haftung des Frachtführers bei Ablieferung des Transportguts an Dritte
Besprechungen u.ä.
- transportrecht.org
(Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Frachtführers bei Falschablieferung
Verfahrensgang
- LG Essen, 05.09.2012 - 42 O 19/12
- OLG Hamm, 26.08.2013 - I-18 U 164/12, 18 U 164/12
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 21.11.2019 - 18 U 132/18
Haftung des Frachtführers für Verlust
Das Frachtgut ist dabei regelmäßig an den dem Frachtführer genannten oder im Frachtbrief eingetragenen Empfänger abzuliefern (BGH, Urteil v. 13.07.2000, Az. I ZR 156/98; OLG Hamm, Urt. v. 26.08.2013, Az. 18 U 164/12;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.06.2002, Az. 18 U 215/01;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.07.2002, Az. 18 U 33/02).Das Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 26.08.2013 (Az.: I-18 U 164/12).
- OLG München, 06.06.2019 - 14 U 1700/18
Haftung des Frachtführers bei Auslieferung an vermeintlichen Mitarbeiter des …
Dementsprechend genügte hier die Auslieferung an Personen, die sich mit einem Stempel als Mitarbeiter der angeblichen Bestellerin, i.e. der "G. A." ausgaben, nicht den Anforderungen an eine Ablieferung im Sinne von Art. 13 CMR, sondern bleibt es dabei, dass dafür eine Aushändigung des Transportguts an Mitarbeiter der JTK I. G. notwendig gewesen wäre, weil allein die JTK I. G. - und eben nicht die unter falschem Namen agierende Bestellerin der Halbzeuge - im Frachtbrief als Empfängerin genannt war (in diesem Sinne auch OLG Hamm, Urt. v. 26.8.2013, Az.: I-18 U 164/12, 18 U 164/12, zit. nach juris Rn. 7, 10). - OLG Koblenz, 07.01.2019 - 2 U 221/18
Frachtführerhaftung für Falschablieferung an unbekannte Person
Der Frachtführer haftet dem Absender eines Gutes, der durch betrügerisches Verhalten des Bestellers zur Versendung an eine bestimmte Empfängeranschrift veranlasst worden ist, auch dann wegen Verlustes des Gutes, wenn er dieses nicht an den im Frachtvertrag bezeichneten Empfänger oder an Leute übergibt, die als Mitarbeiter dieses Empfängers auftreten (OLG Hamm TranspR 2013, 431;… Baumbach/Hopt/Merkt, HGB, 38. Aufl. 2018, Art. 17 CMR Rn. 2).