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   OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01   

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https://dejure.org/2002,4129
OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01 (https://dejure.org/2002,4129)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2002 - 18 U 183/01 (https://dejure.org/2002,4129)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 18 U 183/01 (https://dejure.org/2002,4129)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 1423
  • NZG 2003, 42
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01
    Dies führt - entgegen der Auffassung des Klägers - dazu, dass eine Auszahlung der Kommanditgesellschaft an den Gesellschafter, welche im Ergebnis wirtschaftlich zu einer Beeinträchtigung des Stammkapitals der Komplementär-GmbH führt, gemäß § 31 Abs. 1 GmbH-Gesetz zurückgefordert werden kann (vgl. BGH NJW 1973, 1036 ff.; 1977, 104 ff.; 1980, 1524 ff.).
  • BGH, 29.03.1973 - II ZR 25/70

    Haftung für überhöhte Entnahmen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01
    Dies führt - entgegen der Auffassung des Klägers - dazu, dass eine Auszahlung der Kommanditgesellschaft an den Gesellschafter, welche im Ergebnis wirtschaftlich zu einer Beeinträchtigung des Stammkapitals der Komplementär-GmbH führt, gemäß § 31 Abs. 1 GmbH-Gesetz zurückgefordert werden kann (vgl. BGH NJW 1973, 1036 ff.; 1977, 104 ff.; 1980, 1524 ff.).
  • OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00

    Verdeckte Sacheinlage durch Hin- und Herzahlen bei Gründung einer Vorrats-GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01
    Entgegen der von dem Kläger auch in dem Berufungsverfahren beibehaltenen Meinung steht die von dem Landgericht und dem erkennenden Senat vertretene Rechtsauffassung nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (ZInsO 2000, 501), denn der von dem Oberlandesgericht Schleswig entschiedene Fall betrifft eine direkte Rückzahlung von Leistungen an einen Gesellschafter an diesen.
  • BGH, 27.09.1976 - II ZR 162/75

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen bei GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01
    Dies führt - entgegen der Auffassung des Klägers - dazu, dass eine Auszahlung der Kommanditgesellschaft an den Gesellschafter, welche im Ergebnis wirtschaftlich zu einer Beeinträchtigung des Stammkapitals der Komplementär-GmbH führt, gemäß § 31 Abs. 1 GmbH-Gesetz zurückgefordert werden kann (vgl. BGH NJW 1973, 1036 ff.; 1977, 104 ff.; 1980, 1524 ff.).
  • BGH, 10.12.2007 - II ZR 180/06

    Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH zum Zweck der

    c) Unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringungsregeln fehlgehend ist schließlich die Ansicht des Berufungsgerichts, es liege bei der hier gegebenen Fallkonstellation - anders als bei derjenigen im Senatsurteil vom 2. Dezember 2002 (BGHZ 153, 107) - deshalb kein unzulässiges Hin- und Herzahlen, sondern eine wirksame Einlageleistung der Beklagten vor, weil bei der GmbH & Co. KG durch entsprechende Anwendbarkeit von §§ 30, 31 GmbHG verhindert werde, dass die Inferenten auf die an die KG weitergeleiteten Einlagemittel Zugriff nehmen könnten (i.d.S. auch OLG Köln GmbHR 2002, 968; K.Schmidt, DB 1985, 1986; ders. Gesellschaftsrecht aaO, S. 1655; Kunkel/Lanzius, NZG 2007, 527, 529).
  • OLG Jena, 28.06.2006 - 6 U 717/05

    Gesellschaftereinlage; GmbH & Co. KG

    Die Beklagten berufen sich auf die Entscheidung des OLG Köln vom 5.2.2002 (GmbHR 2002, 968).

    Wirtschaftlich betrachtet, ist daher ein Darlehen, welches die Verwaltungs-GmbH "ihrer" Kommanditgesellschaft auszahlt, nicht zugleich als Zahlungsvorgang an die Gesellschafter zu werten (so auch OLG Köln GmbHR 2002, 968).

  • OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06

    Das "Hin- und Herzahlen" des Einlagebetrags in geringem zeitlichen Abstand tilgt

    Er wiederholt und vertieft seine Rechtsauffassung aus erster Instanz und beruft sich hierfür u.a. auf die Entscheidungen des OLG Köln vom 5.2.2002 - 18 U 183/01 - sowie des OLG Jena vom 28.6.2006 - 6 U 717/05 -.

    Deshalb spreche die "wirtschaftliche Einheit" der GmbH & Co KG dafür, die Finanzierung der KG durch die Stammeinlagen ihrer Komplementär-GmbH zu gestatten (ähnlich bereits OLG Köln, Urt. v. 5.2.2002 - 18 U 183/01 - = WM 2003, 1423 = NZG 2003, 42, allerdings ausschließlich zu §§ 30, 31 GmbHG).

  • OLG Jena, 17.05.2006 - 6 U 717/05

    Gesellschaftereinlage; GmbH & Co. KG

    Wirtschaftlich betrachtet, ist daher ein Darlehen, welches die Verwaltungs-GmbH "ihrer" Kommanditgesellschaft auszahlt, nicht zugleich als Zahlungsvorgang an die Gesellschafter zu werten (so auch OLG Köln GmbHR 2002, 968).

    Die Beklagten berufen sich auf die Entscheidung des OLG Köln vom 5.2.2002 (GmbHR 2002, 968).

    Wirtschaftlich betrachtet, ist daher ein Darlehen, welches die Verwaltungs-GmbH "ihrer" Kommanditgesellschaft auszahlt, nicht zugleich als Zahlungsvorgang an die Gesellschafter zu werten (so auch OLG Köln GmbHR 2002, 968).

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 238/07

    Haftung eines Steuerberaters wegen einer unrichtigen gesellschaftsrechtlichen

    Die vom Berufungsgericht zitierten widerstreitenden Urteile der Oberlandesgerichte Oldenburg vom 31. Januar 2002 (veröffentlicht erst im Oktober 2003 in OLG-Report 2003, 387) und OLG Köln vom 5. Februar 2002 (veröffentlicht im Januar 2003 in NZG 2003, 42 = WM 2003, 1423) konnte und brauchte der Beklagte am Tage seiner Beratung (noch) nicht zu kennen.
  • OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06

    Verstoß gegen Kapitalerhaltungsregeln durch ungesicherte darlehensweise

    Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (NZG 2003, 42) verstößt die darlehensweise Weiterleitung der geleisteten Stammeinlage von der Komplementär GmbH an die KG nicht gegen § 30 GmbHG.
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