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OLG Düsseldorf, 05.06.2002 - 18 U 215/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 26.08.2013 - 18 U 164/12
Haftung des Frachtführers bei Ablieferung des Transportsguts an Dritte
In dem dort entschiedenen Fall (Urteil vom 05.06.2002, 18 U 215/01) übergab der Frachtführer das Gut der - real nicht existierenden - Empfängerfirma, die aber im Frachtbrief als Empfänger bezeichnet war. - OLG Hamm, 21.11.2019 - 18 U 132/18
Haftung des Frachtführers für Verlust
Das Frachtgut ist dabei regelmäßig an den dem Frachtführer genannten oder im Frachtbrief eingetragenen Empfänger abzuliefern (BGH, Urteil v. 13.07.2000, Az. I ZR 156/98;… OLG Hamm, Urt. v. 26.08.2013, Az. 18 U 164/12; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.06.2002, Az. 18 U 215/01;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.07.2002, Az. 18 U 33/02).Eine solche Pflicht kann nur aus einer besonderen Vereinbarung erfolgen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.06.2002, a.a.O.).
- OLG München, 06.06.2019 - 14 U 1700/18
Haftung des Frachtführers bei Auslieferung an vermeintlichen Mitarbeiter des …
Dementsprechend kommt es nicht zu einer transportrechtlichen Haftung, wenn ein Betrüger unter dem Namen einer gar nicht existierenden Person auftritt, dieser Name im Frachtbrief als Empfänger angegeben wird und das Gut dann von dem unter diesem falschen Namen auftretenden Betrüger tatsächlich in Empfang genommen wird (vergleiche zu einer solchen Konstellation OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.6.2002, Az.: 18 U 215/01, zit. nach juris Rn. 26). - OLG Düsseldorf, 15.07.2019 - 18 U 478/19
Schadensersatz aus einem Transportvertrag; Mitverschulden eines Versenders; …
Die Auslieferung an einen nach der vorstehenden Maßgabe Nichtberechtigten stellt indes keine Ablieferung im Sinne des Art. 17 CMR dar (Senat, Urteil v. 05.06.2002, 18 U 215/01; Urteil v. 12.07.2017, I-18 U 57/16).