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   OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - I-18 U 28/05   

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https://dejure.org/2005,3244
OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - I-18 U 28/05 (https://dejure.org/2005,3244)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2005 - I-18 U 28/05 (https://dejure.org/2005,3244)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - I-18 U 28/05 (https://dejure.org/2005,3244)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Herbeiführung der Aufrechnungslage; Herstellung der Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung; Geltendmachung der erloschenen Frachtlohnansprüche der Gemeinschuldnerin; Dispositionsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    InsO § 5; ; InsO §§ ... 94 ff; ; InsO § 95; ; InsO § 96; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO §§ 129 ff; ; InsO § 130 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 143; ; InsO § 146; ; HGB § 407; ; HGB § 439; ; KO § 55 Nr. 3; ; BGB § 206; ; BGB § 242; ; BGB §§ 119 ff

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3 ,; HGB § 407 § 439
    Zum Anwendungsbereich des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO - Unzulässigkeit der Aufrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2121
  • NZI 2006, 39
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05
    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof jedoch in seiner Entscheidung BGHZ 147, 233 aufgegeben.

    Im Übrigen war es auch schon unter der Geltung der alten Konkursordnung allgemeine Meinung, dass der Konkursverwalter nach erfolgreicher Anfechtung der Herstellung der Aufrechnungslage (wieder) die ursprüngliche Forderung der Gemeinschuldnerin geltend macht (vgl. BGHZ 145, 245; BGHZ 147, 233; BGHZ 135, 39 sowie BGH ZIP 2001, 2055).

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 237/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05
    Die bei der Herstellung der Aufrechnungslage anfechtbare Rechtshandlung besteht darin, dass die Aufrechnungslage in einer nach §§ 129 ff InsO anfechtbaren Weise erworben wurde, also das Gegenseitigkeitsverhältnis in anfechtbarer Weise begründet wurde (vgl. BGHZ 159, 388 sowie BGH ZIP 2005, 181).

    (BGH ZIP 2005, 181).

  • BGH, 09.10.2003 - IX ZR 28/03

    Benachteiligung der Gläubiger durch Veräußerung eines sicherungsübereigneten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05
    Im Einzelnen ist hierzu folgendes auszuführen: I. In Übereinstimmung mit den bisher ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur InsO (vgl. BGHZ 135, 39; BGHZ 159, 388; BGH ZIP 2003, 2370) vertritt der Senat die Auffassung, dass auf den vorliegenden Sachverhalt die Bestimmung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO anzuwenden ist, wenn man mit dem Kläger unterstellt, dass die Beklagte die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung hergestellt hat.

    Die Rechtsfolge des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO erschöpft sich wie dargelegt darin, dass die Aufrechnungslage mit Insolvenzeröffnung rückwirkend beseitigt wird, so dass die durch die Aufrechnung ursprünglich getilgte Forderung der Gemeinschuldnerin unabhängig von der Gegenforderung der Beklagten wieder durchgesetzt werden kann (vgl. BGH ZIP 2003, 2370).

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05
    Im Einzelnen ist hierzu folgendes auszuführen: I. In Übereinstimmung mit den bisher ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur InsO (vgl. BGHZ 135, 39; BGHZ 159, 388; BGH ZIP 2003, 2370) vertritt der Senat die Auffassung, dass auf den vorliegenden Sachverhalt die Bestimmung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO anzuwenden ist, wenn man mit dem Kläger unterstellt, dass die Beklagte die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung hergestellt hat.

    Die bei der Herstellung der Aufrechnungslage anfechtbare Rechtshandlung besteht darin, dass die Aufrechnungslage in einer nach §§ 129 ff InsO anfechtbaren Weise erworben wurde, also das Gegenseitigkeitsverhältnis in anfechtbarer Weise begründet wurde (vgl. BGHZ 159, 388 sowie BGH ZIP 2005, 181).

  • BGH, 05.03.1997 - VIII ZR 118/96

    Berufen des Schuldners auf Unkenntnis von einer Forderungsabtretung; Auslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05
    Im Einzelnen ist hierzu folgendes auszuführen: I. In Übereinstimmung mit den bisher ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur InsO (vgl. BGHZ 135, 39; BGHZ 159, 388; BGH ZIP 2003, 2370) vertritt der Senat die Auffassung, dass auf den vorliegenden Sachverhalt die Bestimmung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO anzuwenden ist, wenn man mit dem Kläger unterstellt, dass die Beklagte die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung hergestellt hat.

    Im Übrigen war es auch schon unter der Geltung der alten Konkursordnung allgemeine Meinung, dass der Konkursverwalter nach erfolgreicher Anfechtung der Herstellung der Aufrechnungslage (wieder) die ursprüngliche Forderung der Gemeinschuldnerin geltend macht (vgl. BGHZ 145, 245; BGHZ 147, 233; BGHZ 135, 39 sowie BGH ZIP 2001, 2055).

  • OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 17 U 61/03

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer Aufrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05
    § 96 InsO hat mithin zur Folge, dass dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit einer Anfechtung des gesamten Vertrages genommen ist, wenn die Gläubigerbenachteiligung bereits durch die Unzulässigkeit der Aufrechnung beseitigt wird und der verbleibende Vertrag keine Gläubigerbenachteiligung mehr zur Folge hat (so zu Recht OLG Frankfurt, OLGR 2004, 237).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99

    Vergütungsanspruch für die Nutzung von Geräten, Gerüsten und anderen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05
    Im Übrigen war es auch schon unter der Geltung der alten Konkursordnung allgemeine Meinung, dass der Konkursverwalter nach erfolgreicher Anfechtung der Herstellung der Aufrechnungslage (wieder) die ursprüngliche Forderung der Gemeinschuldnerin geltend macht (vgl. BGHZ 145, 245; BGHZ 147, 233; BGHZ 135, 39 sowie BGH ZIP 2001, 2055).
  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 207/00

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05
    Im Übrigen war es auch schon unter der Geltung der alten Konkursordnung allgemeine Meinung, dass der Konkursverwalter nach erfolgreicher Anfechtung der Herstellung der Aufrechnungslage (wieder) die ursprüngliche Forderung der Gemeinschuldnerin geltend macht (vgl. BGHZ 145, 245; BGHZ 147, 233; BGHZ 135, 39 sowie BGH ZIP 2001, 2055).
  • LG Düsseldorf, 26.10.2004 - 6 O 46/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05
    Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Oktober 2004 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (6 O 46/04) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 27.10.2000 - V ZR 172/99

    Rücktritt des Käufers von einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05
    III. Wenn somit Streitgegenstand des vorliegenden Rechtsstreits die ursprünglichen Frachtlohnansprüche der Gemeinschuldnerin sind, ist es nach Auffassung des Senats rechtsdogmatisch zwingend, diese Ansprüche mit dem Landgericht der Verjährungsvorschrift des § 439 HGB zu unterstellen (so ausdrücklich auch Heublein in ZIP 2000, 161 ff (164)).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZR 136/05

    Wirkung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung;

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NZI 2006, 39 ff veröffentlicht ist, hat dahin stehen lassen, ob die Beklagte die Aufrechnungslage in insolvenzrechtlich anfechtbarer Weise hergestellt hat.

    Im Schrifttum wird teilweise angenommen, die Hauptforderung verjähre innerhalb der für sie im Allgemeinen maßgeblichen Frist (Kirchhof aaO; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 143 Rn. 52; HmbKomm-InsO/Jacobs, § 96 Rn. 25; Heublein ZIP 2000, 161, 164; Henkel EWiR 2006, 53, 54).

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OLG Köln, Entscheidung vom 01. November 2005 - 18 U 28/05 (https://dejure.org/2005,16327)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens aus einem Verkehrsunfall; Beweiswürdigung hinsichtlich eines behaupteten Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot sowie des Vorwurfs des Fahrens mit unangepasster Geschwindigkeit; Möglichkeit des Absehens von der ...

  • Judicialis

    StVO § 2; ; StVO § 2 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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