Rechtsprechung
OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 256; BGB § 241 Abs. 2
Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Social-Media-Accounts - rewis.io
Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Social-Media-Accounts
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GG Art. 5 Abs. 1 ; BGB § 241 Abs. 2
Rechtstellung des Nutzers einer Social-Media-Plattform; Anspruch auf Belassung einer zulässigen Meinungsäußerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Nutzer trägt Darlegungs- und Beweislast dafür dass Löschung oder Sperrung bei Facebook zu Unrecht erfolgte
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sperrung eines Facebook-Profils wegen Hassbotschaften
Verfahrensgang
- LG München I, 22.05.2019 - 27 O 6703/18
- OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pr
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 1171
- MDR 2020, 782
- MMR 2021, 71
- afp 2020, 367
Wird zitiert von ... (15)
- OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 3641/19
Zulässige Einschränkung von Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken
Durch eine Bekanntgabe einer diese Ansprüche zusprechenden Entscheidung könnten mögliche Beeinträchtigungen des Ansehens der Klagepartei ebenso leicht behoben werden wie durch die Bekanntgabe eines Feststellungsurteils (so auch OLG München, Urteil vom 18. Februar 2020 - 18 U 3465/19, GRUR-RS 2020, 9355 Rn. 45). - OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20
Löschung von Post bei Facebook - Nachholung unterlassener Anhörung
Auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass das zwischen den Parteien bestehende Schuldverhältnis über § 241 Abs. 2 BGB durch die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte der Parteien geprägt wird, verletzt daher eine pflichtwidrige Einschränkung von Kommunikationsmöglichkeiten, die dem Kläger ohnehin nur aufgrund des mit der Beklagten geschlossenen Nutzungsvertrags zur Verfügung stehen, ihn nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (vgl. OLG München, Urteil vom 28. Februar 2020 - 18 U 3465/19 Rn. 71).Der zeitweiligen Einschränkung der privaten Kommunikationsmöglichkeit auf Facebook kommt für sich genommenen kein Vermögenswert zu; sie stellt daher keinen Schaden in diesem Sinne dar (Wybitul/Haß/Albrecht NJW 2018, 113 (114); OLG München Urt. v. 18.2.2020 - 18 U 3465/19 - Rz. 108).
- OLG Dresden, 20.08.2020 - 4 U 784/20
Löschung eines Beitrags begründet keinen DSGVO-Schadensersatzanspruch
Dabei darf auch nicht außer Betracht bleiben, dass der Vertrag zwischen Nutzer und Plattformbetreiber gem. § 241 Abs. 2 BGB auch den Nutzer verpflichtet, bei der Inanspruchnahme von Leistungen auf die Belange des Betreibers Rücksicht zu nehmen (OLG München, Urteil vom 18.2.2020, 18 U 3465/19, Rn 79 - juris).
- LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/19
Keine zwingende Anhörung bei Kontosperrung aufgrund außerordentlicher Kündigung
Soweit der Kläger Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend macht, fußt die Zuständigkeit auf Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, da die Deaktivierung seines Kontos als schädigenden Ereignis primär am Wohnort des Klägers eintritt (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).Zwischen den Parteien bestand ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis sui generis (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).
Für die Datenverarbeitung durch die Beklagte lag die zuvor erteilte Zustimmung des Klägers zu den Nutzungsbedingungen der Beklagten vor (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).
Der Kläger hat der Beklagten mit Abschluss des Nutzungsvertrages die Einwilligung zur umfassenden Nutzung seiner Beiträge und Daten erteilt (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).
- LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/1
Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten, Beschwerde, Software, Streitwert, …
Soweit der Kläger Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend macht, fußt die Zuständigkeit auf Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, da die Deaktivierung seines Kontos als schädigenden Ereignis primär am Wohnort des Klägers eintritt (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).Zwischen den Parteien bestand ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis sui generis (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).
Für die Datenverarbeitung durch die Beklagte lag die zuvor erteilte Zustimmung des Klägers zu den Nutzungsbedingungen der Beklagten vor (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).
Der Kläger hat der Beklagten mit Abschluss des Nutzungsvertrages die Einwilligung zur umfassenden Nutzung seiner Beiträge und Daten erteilt (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).
- OLG München, 12.05.2020 - 18 U 2689/19
Multiple Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen einer Social-Media-Plattform
Ist der Klägerin aber eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar, so ist im Interesse der endgültigen Klärung der Streitfrage in einem Prozess das erforderliche Feststellungsinteresse regelmäßig zu verneinen (…vgl. Zöller/Greger a.a.O. § 256 Rn. 7 a m.w.N.; vgl. auch Senat…, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19 Pre, MDR 2020, 552, juris Rn. 88, und Urteil vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre, juris Rn. 62).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt als Grundlage für Ansprüche des Nutzers einer Social-Media-Plattform im Zusammenhang mit der Löschung von Beiträgen und Sperrung seines Profils allein der Erfüllungsanspruch aus dem Vertrag, durch den sich der Plattformbetreiber verpflichtet, dem Nutzer die Nutzung der von ihm angebotenen Dienste zu ermöglichen, in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB und der bei dessen Auslegung zu beachtenden mittelbaren Drittwirkung des Grundrechts des Nutzers auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) in Betracht (vgl. Urteil vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre, juris Rn. 73 ff.;… Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19 Pre, MDR 2020, 552, juris Rn. 90 f., 106 ff.;… Beschluss vom 28.12.2018 - 18 W 1955/18, BeckRS 2018, 36727, Rn. 13;… Beschluss vom 24.08.2018 - 18 W 1294/18, NJW 2018, 3115, juris Rn. 13).
Die Beklagte ist in dem durch den Zweck der von ihr betriebenen Plattform, den Nutzern einen allgemeinen Informations- und Meinungsaustausch zu ermöglichen, vorgegebenen Rahmen grundsätzlich berechtigt, die den Nutzern obliegenden Pflichten durch das Aufstellen von Verhaltensregeln zu konkretisieren (vgl. Senat…, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19 Pre, MDR 2020, 552, juris Rn. 116; Urteil vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre, juris Rn. 79 m.w.N.).
Im Übrigen wäre ein Anspruch aber nach der Rechtsprechung des Senats auch dann nicht gegeben, wenn die zeitweiligen Sperren rechtswidrig gewesen wären (…vgl. Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19 Pre, MDR 2020, 552, juris Rn. 198 ff.; Urteil vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre, juris Rn. 98 ff.):.
- OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20 Der Kläger hat mithin nicht dargelegt, dass die Rechtsschutzversicherung mit einer vertraglich geschuldeten Leistung in Verzug geraten ist und ihm hierdurch Kosten verursacht worden wären (so auch OLG München…, Beschluss vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19, Rz. 212; Beschluss vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19, Rz. 114 m.w.N.).
- OLG München, 20.09.2022 - 18 U 6314/20
Keine Sperre eines Social-Media-Accounts ohne Begründung
Ist dem Kläger aber eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar, so ist im Interesse der endgültigen Klärung der Streitfrage in einem Prozess das erforderliche Feststellungsinteresse regelmäßig zu verneinen (…vgl. Zöller/Greger a.a.O. § 256 Rn. 7a m.w.N.; vgl. auch Senat…, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19 Pre, MDR 2020, 552, juris Rn. 88, und Urteil vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre, juris Rn. 62). - OLG Düsseldorf, 04.12.2020 - 7 U 131/19 Für einen Erfüllungsanspruch und gegen einen Schadenersatzanspruch spricht nach Auffassung des Senats, dass mit dem Antrag zu 3. von der Beklagten die originär versprochene Leistung, nämlich die Nutzung des Netzwerkes durch Posten von Meinungsäußerungen verlangt wird (ähnlich Beurskens, NJW 2018, 3418, 3420; a.A. OLG München, Urteil vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19).
- OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 2008/20
Rechtswidrige Sperrung von Accounts in einem sozialen Netzwerk
Durch eine Bekanntgabe einer diese Ansprüche zusprechenden Entscheidung könnten mögliche Beeinträchtigungen des Ansehens des Klägers ebenso leicht behoben werden wie durch die Bekanntgabe eines Feststellungsurteils (OLG München, Urteil vom 18.02.2020 - 18 U 3465/1945, GRUR-RS 2020, 9355 Rn. 45).Dass die Rechtsschutzversicherung des Klägers im konkreten Fall eine Deckungszusage zunächst verweigert hätte und in Schreiben des Prozessbevollmächtigten an die Versicherung - wenn es solche gegeben haben sollte - entscheidende Argumente enthalten gewesen wären, die der Kläger nicht auch selbst hätte vorbringen können, hat er aber weder vorgetragen noch unter Beweis gestellt (so auch OLG München, Urteil vom 18.02.2020 - 18 U 3465/19 Pre, NJW-RR 2020, 1171 Rn. 97).
- OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 4039/19
Kein Anspruch auf Freischaltung eines wegen Hassrede gelöschten Beitrags
- OLG München, 14.12.2021 - 18 U 6997/20
Keine Account-Sperre ohne Anhörung
- LG München II, 20.11.2020 - 8 O 2259/19
Keine Geldentschädigung für Einschränkungen bei der Nutzung eines sozialen …
- LG Schwerin, 21.10.2020 - 3 O 234/19
Sperrung eines Beitrags im sozialen Netzwerk Facebook: Hassrede bei Verwendung …
- LG Cottbus, 07.10.2020 - 1 O 229/20