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   OLG Köln, 08.12.2011 - I-18 U 38/11   

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OLG Köln, 08.12.2011 - I-18 U 38/11 (https://dejure.org/2011,1897)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.12.2011 - I-18 U 38/11 (https://dejure.org/2011,1897)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - I-18 U 38/11 (https://dejure.org/2011,1897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Zum Einsichtnahmerecht eines Mitgesellschafters in Gesellschaftsunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 259; ZPO § 118 Abs. 1
    Klageziel eines Anspruchs auf Rechnungslegung und Auskunfterteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einsichtsrechte des nicht geschäftsführenden oHG-Gesellschafters

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Gesellschafter, Personengesellschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Streit der Gesellschafter der Gaffel-Brauerei über Einsichtsrechte in Gesellschaftsunterlagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 219
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 54/56

    Einsichtsrecht des Kommanditisten

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2011 - 18 U 38/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Einsicht verlangende Gesellschafter allgemein auf künftige Einsicht in die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft klagen, die sodann mehrfach ausgeübt werden kann (Urteil vom 8.7.1957 - II ZR 54/56, iuris Rdn. 25, BGHZ 25, 115 ff.).

    aa) Unter Zugrundelegung der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 8.7.1957 - II ZR 54/56, iuris Rdn. 25, BGHZ 25, 115 ff., und vom 2.7.1979 - II ZR 213/78, iuris Rdn. 5, WM 1979, 1061 f., ist in dem Fall, dass ein Gesellschafter auf künftige Einsichtsgewährung in die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft klagt, über ein zum Ausschluss oder zur Beschränkung des Einsichtsrechts führendes Verweigerungsrecht grundsätzlich erst im Vollstreckungsverfahren zu entscheiden (vgl. Schäfer, in: Staub, HGB 5. Aufl. § 118 Rdn. 53; Martens, in: Schlegelberger, HGB 5. Aufl. § 118 Rdn. 40; Mayen, in: Ebenroth/Boujong/Jost/Stroh, HGB § 118 Rdn. 30; Enzinger, in: Münchener Kommentar, HGB 2. Aufl. § 118 Rdn. 38).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02

    Taxameter

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2011 - 18 U 38/11
    Insoweit kann nichts anderes gelten als für ein im Wege der Rechnungslegung zu erfüllendes Auskunftsbegehren, das regelmäßig eine künftige Rechnungslegung einschließt (BGH, Urteil vom 4.5.2004 - X ZR 234/02, iuris Rdn. 18 f., BGHZ 159, 66 ff.).
  • BGH, 02.07.1979 - II ZR 213/78

    Das Einsichtsrecht des Kommanditisten - Prüfung der Bilanz der

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2011 - 18 U 38/11
    aa) Unter Zugrundelegung der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 8.7.1957 - II ZR 54/56, iuris Rdn. 25, BGHZ 25, 115 ff., und vom 2.7.1979 - II ZR 213/78, iuris Rdn. 5, WM 1979, 1061 f., ist in dem Fall, dass ein Gesellschafter auf künftige Einsichtsgewährung in die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft klagt, über ein zum Ausschluss oder zur Beschränkung des Einsichtsrechts führendes Verweigerungsrecht grundsätzlich erst im Vollstreckungsverfahren zu entscheiden (vgl. Schäfer, in: Staub, HGB 5. Aufl. § 118 Rdn. 53; Martens, in: Schlegelberger, HGB 5. Aufl. § 118 Rdn. 40; Mayen, in: Ebenroth/Boujong/Jost/Stroh, HGB § 118 Rdn. 30; Enzinger, in: Münchener Kommentar, HGB 2. Aufl. § 118 Rdn. 38).
  • OLG Köln, 30.08.2007 - 18 U 53/07

    Widerstand gegen strategische Grundentscheidung der Gesellschaft kann Abberufung

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2011 - 18 U 38/11
    Dem Kläger ist durch Urteil des Senats vom 30.8.2007 (18 U 53/07) untersagt worden, als Geschäftsführer der Gesellschaft aufzutreten oder zu handeln.
  • LG Köln, 27.01.2011 - 83 O 93/10

    Anspruch eines von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafters auf

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2011 - 18 U 38/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.1.2011 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 83 O 93/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Kläger einmalig Einsicht in die Handelsbücher und Papiere der F & Co. oHG und der F1 GmbH zu gewähren ist, die zum Zeitpunkt der Vollstreckung des Urteils im Besitz der F & Co. oHG und der F1 GmbH sind.
  • OLG Köln, 19.12.2013 - 18 U 218/11

    Auflösung einer Gesellschaft oder Ausschluss einzelner Gesellschafter wegen eines

    Im Verfahren 83 O 93/10 Landgericht Köln bzw. 18 U 38/11 Oberlandesgericht Köln stritten die Parteien um das Einsichtsrecht des Klägers in bestimmte Geschäftsunterlagen der F. Die Beklagten zu 1) und 3) hatten dem Kläger den zu den Geschäftsunterlagen gehörenden E-Mail-Verkehr lediglich in gedruckter Form und mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, er solle die eingesehenen Unterlage paraphieren.

    Hinsichtlich der Details wird auf das Senatsurteil vom 8. Dezember 2011 - 18 U 38/11 - Bezug genommen.

    Außerdem entspricht die Vorgehensweise der Beklagten zu 1) und 3), die E-Mails auszudrucken und die durchgesehenen E-Mails vom Kläger zum Nachweis der Erfüllung paraphieren zu lassen, wie dem Senat aus dem Verfahren 18 U 38/11 bekannt ist, einem Vorschlag des Landgerichts in dem genannten Verfahren.

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang im Urteil vom 8. Dezember 2011 - 18 U 38/11 - ausgeführt, dass ein berechtigtes Interesse der Beklagten, dem Kläger generell den Einblick in die Privatkonten zu verwehren, nicht ersichtlich ist, weil es im Belieben der Beklagten steht, ob derartige Unterlagen überhaupt anfallen.

    Vor dem Senat betrifft dies insbesondere die Verfahren 18 U 129/09 betreffend die Erhöhung der Geschäftsführervergütung, 18 U 38/11 betreffend das Einsichtsrecht des Klägers und 18 U 39/12 betreffend die Nutzung privater E-Mail-Adressen.

  • OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 500/14

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer KG-Gesellschafterversammlung: Einberufung einer

    Der Hinweis auf das Vollstreckungsverfahren hat zwar in der Rechtsprechung ein Vorbild (so OLG Köln, BB 2012, 219 f.), die in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die vor allem in dem Urteil vom 2. Juli 1979 ihre Ausprägung erfahren hat, deutet aber auf eine Ausformung der Ausübungsschranke hin, die bereits auf der materiell-rechtlichen Ebene anzusiedeln ist.

    Vor diesem Hintergrund ist die Verweisung der Beklagten auf das Vollstreckungsverfahren (so OLG Köln, BB 2012, 219 f.) folgerichtig.

    Die in dem angefochtenen Urteil angeführte Entscheidung des OLG Köln vom 08.12.2011(BB 2012, 219 f.) und die dortige Verweisung auf das Vollstreckungsverfahren steht dem nicht entgegen, da diese einen anders gelagerten Sachverhalt betraf.

  • OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 506/14

    Kommanditgesellschaft: Klage des ehemaligen Kommanditisten auf Feststellung der

    Der Hinweis auf das Vollstreckungsverfahren hat zwar in der Rechtsprechung ein Vorbild (so OLG Köln, BB 2012, 219 f.), die in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die vor allem in dem Urteil vom 2. Juli 1979 ihre Ausprägung erfahren hat, deutet aber auf eine Ausformung der Ausübungsschranke hin, die bereits auf der materiell-rechtlichen Ebene anzusiedeln ist.

    Vor diesem Hintergrund ist die Verweisung der Beklagten auf das Vollstreckungsverfahren (so OLG Köln, BB 2012, 219 f.) folgerichtig.

    Die in dem angefochtenen Urteil angeführte Entscheidung des OLG Köln vom 08.12.2011(BB 2012, 219 f.) und die dortige Verweisung auf das Vollstreckungsverfahren steht dem nicht entgegen, da diese einen anders gelagerten Sachverhalt betraf.

  • BGH, 14.03.2023 - II ZR 152/21

    Auslegung einer Schlichtungsklausel einer Partnerschaftsgesellschaft von

    Über ein zum Ausschluss oder zur Beschränkung des Einsichtsrechts führendes Verweigerungsrecht der in Anspruch genommenen Gesellschafter gegen die Klage eines Gesellschafters ist grundsätzlich erst im Vollstreckungsverfahren zu entscheiden (BGH, Urteil vom 8. Juli 1957- II ZR 54/56, BGHZ 25, 115, 122; Urteil vom 2. Juli 1979 - II ZR 213/78, WM 1979, 1061 f.; OLG Köln, Urteil vom 8. Dezember 2011 - I-18 U 38/11, juris Rn. 38).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Bei der Wertberechnung ist von der durch das Landgericht in einigen der vor dem Senat anhängigen Parallelverfahren (Berufungsaktenzeichen: 18 U 37/10, 18 U 38/11) vorgenommenen "Korrektur" des rechnerischen Interpolationsergebnisses abzusehen.
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    h) Bei der Wertberechnung ist von der durch das Landgericht auch in einigen der vor dem Senat anhängigen Parallelverfahren (Berufungsaz.: 18 U 37/10, 18 U 38/11) vorgenommenen "Korrektur" des rechnerischen Interpolationsergebnisses abzusehen.
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Bei der Wertberechnung ist von der durch das Landgericht auch in einigen der vor dem Senat anhängigen Parallelverfahren (Berufungsaz.: 18 U 37/10, 18 U 38/11) vorgenommenen "Korrektur" des rechnerischen Interpolationsergebnisses abzusehen.
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Bei der Wertberechnung ist von der durch das Landgericht in einigen der vor dem Senat anhängigen Parallelverfahren (Berufungsaktenzeichen: 18 U 37/10, 18 U 38/11) vorgenommenen "Korrektur" des rechnerischen Interpolationsergebnisses abzusehen.
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