Rechtsprechung
OLG Köln, 24.06.1993 - 18 U 38/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Einjährige Kündigungsfrist bei Kfz-VHV
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.03.1991 - 82 O 222/90
- OLG Köln, 24.06.1993 - 18 U 38/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1140
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.06.1959 - KAR 1/59
Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB
Auszug aus OLG Köln, 24.06.1993 - 18 U 38/91
Wenn der Senat dennoch über die wettbewerbsrechtliche Vorfrage der Wirksamkeit der Kündigung unter dem Gesichtspunkt von § 26 Abs. 2 GWB entscheidet, so stützt er sich hierbei auf die Entscheidung des BGH vom 15.6.1959 (BGHZ 30, 186 f.) - dem auch die herrschende Auffassung gefolgt ist (…vgl. Langen, Kommentar zum Kartellgesetz, § 96 Rdnr. 5) - wonach eine Aussetzung nicht in Betracht kommt, wenn das Prozeßgericht jeden Zweifel an der richtigen Beantwortung der Kartellrechtsfrage für ausgeschlossen hält.
- OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01
Handelsrecht: Kein Ausgleichsanspruch bei fehlender vertraglicher Verpflichtung …
An diese Entscheidung schließt sich der Nichtannahmebeschluss desselben Senats vom 09.10.1996 (VIII ZR 284/95) an, mit dem die Revision gegen das Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (18 U 38/91), der wiederum über die Frage des Bestehens von Ausgleichsansprüchen bei der hier streitigen vertraglichen Konstellation zu entscheiden und ihr Bestehen abgelehnt hatte, nicht angenommen wurde.