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   OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13   

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https://dejure.org/2014,47266
OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13 (https://dejure.org/2014,47266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2014 - 18 U 56/13 (https://dejure.org/2014,47266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - 18 U 56/13 (https://dejure.org/2014,47266)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • baurechtsiegen.de

    Sicherungsabrede in Bauvertrag - Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 765 Abs. 1 ; VOB/B § 4 Nr. 7
    Umfang einer Fertigstellungsbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede aus einem Bauvertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00

    Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13
    Selbst wenn man davon ausginge, dass dieser Einredeausschluss als unangemessene Benachteiligung ganz oder teilweise (so hinsichtlich der Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen: BGH, NJW 2003, 1521, oder der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: BGH, NJW 2012, 296) unwirksam sein könnte, führte dies nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede insgesamt.

    Dies hätte vielmehr regelmäßig nur zur Folge, dass die Teilklausel zum Einredeverzicht unwirksam ist, d.h. der Schuldner oder der Bürge kann die in den Geschäftsbedingungen ausgeschlossene Einrede doch erheben (BGH, NJW 2003, 1521 für die Aufrechnung durch den Bürgen; ebenso BGH, NJW 2012, 296, für die Anfechtung durch den Vertragspartner).

  • BGH, 12.02.2009 - VII ZR 39/08

    Wirksamkeit einer Sicherungsvereinbarung im Übrigen bei Unwirksamkeit einer in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13
    Auch bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft, wie sie hier in Rede steht, führt die Unwirksamkeit der Verpflichtung zum Verzicht des Bürgen auf bestimmte Einreden nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede im Übrigen (BGH, NJW 2009, 1664).

    Mag er in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Sicherung abweichend von den gesetzlichen Regelungen durch den teilweisen Verzicht auf Einreden noch verstärken wollen, so ist die Vereinbarung für ihn und den Auftragnehmer auch dann sinnvoll und gewollt, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind (BGH, NJW 2009, 1664).

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13
    Selbst wenn man davon ausginge, dass dieser Einredeausschluss als unangemessene Benachteiligung ganz oder teilweise (so hinsichtlich der Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen: BGH, NJW 2003, 1521, oder der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: BGH, NJW 2012, 296) unwirksam sein könnte, führte dies nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede insgesamt.

    Dies hätte vielmehr regelmäßig nur zur Folge, dass die Teilklausel zum Einredeverzicht unwirksam ist, d.h. der Schuldner oder der Bürge kann die in den Geschäftsbedingungen ausgeschlossene Einrede doch erheben (BGH, NJW 2003, 1521 für die Aufrechnung durch den Bürgen; ebenso BGH, NJW 2012, 296, für die Anfechtung durch den Vertragspartner).

  • OLG Karlsruhe, 06.08.2013 - 19 U 99/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Sicherung von Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13
    Anders als der Senat sahen das Oberlandesgericht München (U. v. 16.7.2013 - 9 U 5194/12) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (U. v. 6.8.2013 - 19 U 99/12) in vergleichbaren Vertragsbedingungen zur Sicherheitsleistung eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB.
  • OLG München, 16.07.2013 - 9 U 5194/12

    Formularmäßige Vereinbarung von kumulierenden Sicherheiten im Bauvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13
    Anders als der Senat sahen das Oberlandesgericht München (U. v. 16.7.2013 - 9 U 5194/12) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (U. v. 6.8.2013 - 19 U 99/12) in vergleichbaren Vertragsbedingungen zur Sicherheitsleistung eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB.
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13
    Dazu gehört auch, dass allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen soweit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, NJW 2010, 3152).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13
    Eine Kumulation von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft ist nur dann unwirksam, wenn die Voraussetzungen unzumutbar sind, unter denen nach Empfang der Schlusszahlung und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche die Vertragserfüllungs- in eine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt wird (BGH, NJW 2011, 2195, für eine Kumulation auf 10%).
  • BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89

    Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13
    Dieses Transparenzgebot wurde vor Einführung der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 307 Abs. 1 S. 2 BGB bereits der Generalklausel des § 9 AGBG entnommen (st. Rspr., so z.B. BGH NJW 1990, 2383), so dass für den hier relevanten Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahr 1999 nichts anderes gilt.
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 21 U 139/09

    Auslegung der Gestellung einer Gewährleistungsbürgschaft zur Ablösung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13
    Damit unterscheidet sich die hier verwendete Klausel maßgeblich von solchen, die den Austausch der Vertragserfüllungsbürgschaft durch eine weniger hohe Gewährleistungsbürgschaft von der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung durch den Auftragnehmer abhängig machen und keine frühere Umwandlung in eine Gewährleistungsbürgschaft vorsehen (so in dem vom OLG Hamm, NJW 2010, 2737, entschiedenen Fall).
  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 7/10

    AGB eines Bauvertrages: Übersicherung des Auftraggebers durch Verwendung von zwei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 56/13
    Üblich und als Obergrenze auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Rechtsprechung grundsätzlich gebilligt sind bis zu 10% der Auftragssumme für die Vertragserfüllungssicherheit (vgl. BGH, NJW 2011, 2125) und bis zu 5% der Abrechnungssumme für die Gewährleistungsbürgschaft (vgl. BGH, MDR 2004, 805).
  • BGH, 26.02.2004 - VII ZR 247/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer unbefristeten, unwiderruflichen,

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