Rechtsprechung
   OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20 Pre   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,12322
OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20 Pre (https://dejure.org/2022,12322)
OLG München, Entscheidung vom 12.04.2022 - 18 U 6473/20 Pre (https://dejure.org/2022,12322)
OLG München, Entscheidung vom 12. April 2022 - 18 U 6473/20 Pre (https://dejure.org/2022,12322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,12322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Facebook muss Nutzer vor Sperrung des Accounts regelmäßig anhören aber kein allgemeiner und umfassender Anspruch des Nutzers auf Unterlassung künftiger Sperren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Auszug aus OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20
    Zum grundsätzlich bestehenden vertraglichen Anspruch des Nutzers eines sozialen Netzwerks gegen dessen Anbieter auf Unterlassung einer erneuten Kontosperrung und Beitragslöschung bei Fehlen einer Bestimmung in den Geschäftsbedingungen, wonach sich der Anbieter verpflichtet, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest unverzüglich nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung einzuräumen, an die sich eine Neuentscheidung anschließt, mit der die Möglichkeit der Wiederzugänglichmachung des entfernten Beitrags einhergeht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 und BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 192/20).

    Diese folgt aus Art. 17 Abs. 1 lit. c, Abs. 2 i.V.m. Art. 18 Abs. 1 Alt. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel Ia-VO) (vgl. auch BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, NJW 2021, 3179, Rn. 24).

    Dessen Anwendbarkeit ergäbe sich im Übrigen auch ohne Rechtswahl der Parteien aus Art. 6 Abs. 1 lit. b Rom I-VO, weil ein Verbrauchervertrag vorliegt (vgl. auch BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, NJW 2021, 3179, Rn. 26).

    b) Die Beklagte hat - wie sich auch aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021 in zwei vergleichbaren Parallelverfahren ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, NJW 2021, 3179 und BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 192/20, ZUM-RD 2021, 612) - durch die Entfernung der Beiträge der Klägerin und die Sperrung des klägerischen Nutzerkontos gegen ihre Vertragspflichten aus dem zwischen den Parteien bestehenden Nutzungsvertrag verstoßen.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinen Entscheidungen vom 29.07.2021 (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, NJW 2021, 3179, Rn. 31 ff.) wird Bezug genommen.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen vom 29.07.2021 zu Recht ausgeführt, dass die derzeitige Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht interessengerecht ist und es die Beklagte ist, die dem Nutzer durch die Entfernung seines Inhalts und ggf. weitere beschränkende Maßnahmen die Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen verweigert und hierdurch in die - über § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB in die Nutzungsverträge einstrahlende - geschützte Grundrechtsposition des Nutzers eingreift (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, NJW 2021, 3179, Rn. 96).

    Der Bundesgerichtshof führt in Rz. 87 des Urteils im Verfahren III ZR 179/20 aus, dass in eng begrenzten, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher zu bestimmenden Ausnahmefällen eine Anhörung vor Verhängung einer vorübergehenden Sperrung entbehrlich sein kann.

  • OLG München, 14.12.2021 - 18 U 6997/20

    Keine Account-Sperre ohne Anhörung

    Auszug aus OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20
    (1) Die vorzitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021, denen sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 14.12.2021 (18 U 6997/20 Pre) inhaltlich angeschlossen hat, und die er auch weiterhin für überzeugend hält, sind eindeutig.

    Die ersatzlose Streichung der Klausel führt vorliegend nicht dazu, dass keine angemessene, den beiderseitigen Interessen Rechnung tragende Lösung mehr vorhanden wäre (vgl. Senat, Urteil vom 14.12.2021, 18 U 6997/20 Pre).

    Auch in diesem Fall wäre aber die gebotene Anhörung der Klägerin geeignet, eventuelle Missverständnisse über die Zulässigkeit des Beitrags schnell und unkompliziert aufzuklären (vgl. Senat, Urteil vom 14.12.2021, 18 U 6997/20 Pre).

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem

    Auszug aus OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20
    Zum grundsätzlich bestehenden vertraglichen Anspruch des Nutzers eines sozialen Netzwerks gegen dessen Anbieter auf Unterlassung einer erneuten Kontosperrung und Beitragslöschung bei Fehlen einer Bestimmung in den Geschäftsbedingungen, wonach sich der Anbieter verpflichtet, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest unverzüglich nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung einzuräumen, an die sich eine Neuentscheidung anschließt, mit der die Möglichkeit der Wiederzugänglichmachung des entfernten Beitrags einhergeht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 und BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 192/20).

    b) Die Beklagte hat - wie sich auch aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021 in zwei vergleichbaren Parallelverfahren ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, NJW 2021, 3179 und BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 192/20, ZUM-RD 2021, 612) - durch die Entfernung der Beiträge der Klägerin und die Sperrung des klägerischen Nutzerkontos gegen ihre Vertragspflichten aus dem zwischen den Parteien bestehenden Nutzungsvertrag verstoßen.

  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel; Zumutbarkeit des Festhaltens am

    Auszug aus OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20
    Weder wird das Vertragsgefüge völlig einseitig zugunsten des Nutzers verschoben (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.1997 - IX ZR 289/96, BGHZ 137, 153, Rn. 11) noch führt die Streichung für die Beklagte zu einem unzumutbaren Ergebnis im Sinne einer grundlegenden Störung des Vertragsgleichgewichts (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2002 - V ZR 26/01, NJW-RR 2002, 1136, Rn. 10; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 306 Rn. 13):.
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20
    Weder wird das Vertragsgefüge völlig einseitig zugunsten des Nutzers verschoben (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.1997 - IX ZR 289/96, BGHZ 137, 153, Rn. 11) noch führt die Streichung für die Beklagte zu einem unzumutbaren Ergebnis im Sinne einer grundlegenden Störung des Vertragsgleichgewichts (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2002 - V ZR 26/01, NJW-RR 2002, 1136, Rn. 10; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 306 Rn. 13):.
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20
    Dass der gleiche Sachverhalt von zwei Gerichten unterschiedlich beurteilt wird, begründet noch keine Divergenz; hinzukommen muss, dass den Entscheidungen sich widersprechende abstrakte Rechtssätze zu Grunde liegen (BGH, Hinweisbeschluss vom 9.7. 2007 - II ZR 95/06, NJW-RR 2007, 1676), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20
    Das Landgericht hat die - auch im Berufungsverfahren von Amts wegen zu prüfende (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 102/02, NJW 2003, 426, juris Rn. 9) - internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Ergebnis zutreffend bejaht.
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 10 U 24/22

    Löschung von Beiträgen strafbaren Inhalts in sozialen Netzwerken

    Daher kann auch keine entsprechende pauschale Unterlassungsverpflichtung der Beklagten ausgesprochen werden (vgl. KG, Beschluss vom 20.2.2023, 10 W 85/22, GRUR-RS 2023, 2693; OLG München, Urteil vom 12.4.2022, 18 U 6473/20, GRUR-RS 2022, 11666).

    Ein Unterlassungsanspruch in dem von dem Kläger begehrten umfassenden Umfang besteht vor diesem Hintergrund nicht, denn dies würde voraussetzen, dass ausnahmslos in jedem Fall vor jeder Sperre eine Anhörung unerlässlich wäre (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.4.2022, 14 U 270/20, GRUR-RS 2022, 11300; KG, Beschluss vom 20.2.2023, 10 W 85/22, GRUR-RS 2023, 2693; OLG München, Urteil vom 12.4.2022, 18 U 6473/20, GRUR-RS 2022, 11666).

  • OLG Köln, 25.01.2024 - 15 U 45/23

    Account-Sperre auf Social Media: Anspruch auf Zurücksetzung der Lösch- und

    Soweit dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung ohne nähere Begründung abweichend beurteilt wird (vgl. OLG München, Urteile vom 7. Januar 2020 - 18 U 1491/19, MMR 2021, 79 Rn. 146; vom 12. April 2022 - 18 U 6473/20, juris Rn. 45; OLG Rostock, Urteil vom 29. September 2021 - 2 U 4/20, juris Rn. 25 f.; OLG Dresden, Urteil vom 8. März 2022 - 4 U 1050/22, MMR 2022, 479 Rn. 14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Mai 2022 - 14 U 270/20, juris Rn. 53), widerspricht dies nach Auffassung des Senats den Wertungen, die für die Verneinung eines Anspruchs aus Art. 16 Satz 1 DSGVO maßgeblich sind, ohne dass ein Grund dafür ersichtlich wäre, warum diese Wertungen nicht auch für die Auslegung des Vertrags und für die Bestimmung vertraglicher Rücksichtspflichten maßgeblich sein sollen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Mai 2023 - 10 U 24/22, MMR 2023, 962 Rn. 123).

    Zu den dann - auch unabhängig von der Wirksamkeit einer vertraglichen Ermächtigung für eine Kontosperrung - zulässigen und gebotenen Maßnahmen kann auch die vorübergehende Sperrung eines Nutzerkontos gehören (vgl. OLG München, Urteil vom 12. April 2022 - 18 U 6473/20, juris Rn. 50 f.).

    Denn ob die Voraussetzungen für eine Sperrung ohne Anhörung vorliegen, wird sich nur im jeweiligen Einzelfall beurteilen lassen (vgl. OLG München, Urteil vom 12. April 2022 - 18 U 6473/20, juris Rn. 52; KG, Beschluss vom 20. Februar 2023 - 10 W 85/22, MMR 2023, 509 Rn. 29).

  • KG, 20.02.2023 - 10 W 85/22

    Ansprüche auf Aufhebung einer Sperrung des Nutzerkontos, Freischaltung eines

    Ein solches Ergebnis könnte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die ersatzlose Streichung der Klausel das Vertragsgefüge völlig einseitig zugunsten des Vertragspartners des Verwenders verschieben würde, so dass diesem ein Festhalten an dem lückenhaften Vertrag nicht zuzumuten wäre (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2019 - V ZR 77/18, Randnummer 18; OLG Celle, Urteil vom 20. Januar 2022 - 13 U 84/19, Randnummer 80/81 - juris; MMR 2022, 399 ff.; OLG München, Urteil vom 12. April 2022 - 18 U 6473/20 Pre, Randnummer 31 - juris; ZUM-RD 2022, 657 ff.).

    Ohne eine solche Änderung kann sie sich dagegen nicht auf Sanktionsmöglichkeiten im Hinblick auf Verletzungen lediglich der von ihr vorgegebenen Regelungen bzw. Richtlinien berufen (ebenso: OLG München, Urteil vom 12. April 2022 - 18 U 6473/20 Pre, Randnummer 33 - juris; ZUM-RD 2022, 657 ff.).

    Dem Antragsteller kann unter Einhaltung des gesetzlichen Gebotes gemäß § 308 ZPO, einer Partei nichts zuzusprechen, was nicht beantragt ist, auch nicht ein weniger weitreichender Unterlassungsanspruch zuerkannt werden, da es sich hierbei nicht lediglich um ein "Minus" des formulierten Zieles handelt (ebenso: OLG München, Urteil vom 12. April 2022 - 18 U 6473/20 Pre, Randnummer 52 - juris; ZUM-RD 2022, 657 ff.; dagegen: OLG München, Urteil vom 20. September 2022 -18 U 6314/20 Pre, Randnummer 46 - juris; GRUR 2023, 96 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht