Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.04.2007 - I-18 U 70/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,66371
OLG Düsseldorf, 04.04.2007 - I-18 U 70/06 (https://dejure.org/2007,66371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2007 - I-18 U 70/06 (https://dejure.org/2007,66371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2007 - I-18 U 70/06 (https://dejure.org/2007,66371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,66371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer gebündelten Amtspflichtverletzung bei vorsätzlichem Begehen aller Amtspflichtverletzungen durch die Finanzverwaltung; Einstufung der Rückführung von völlig überhöhten Steuerschulden auf Rechtsanwendungsfehler als fahrlässige Amtspflichtverletzung; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.10.2000 - III ZR 121/99

    Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2007 - 18 U 70/06
    Zu dieser Grundsatzentscheidung gehören neben der vom Kläger angeführten Entscheidung auch die Entscheidungen NJW 1998, 2051 und WM 2001, 145.

    Beispiel: BGH WM 2001, 145: Die Gemeinde hatte dem Kläger die Auskunft erteilt, die Erschließungskosten für ein Grundstück würden 13 DM je qm nicht überschreiten.

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 252/89

    Ablehnung der Genehmigung einer Nutzungsänderung wegen planungsrechtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2007 - 18 U 70/06
    Diese Besonderheiten hat der Senat in seinem Urteil 18 U 114/00 auf der Grundlage mehrerer Entscheidungen des BGH (NJW 1998, 2051; NJW 1992, 2303; VersR 1986, 687; BGHR BGB § 852 Amtshaftung 2; NJE 1995, 2778; BGHR BGB § 839 Abs. 3 Verjährungsunterbrechung 1; NJW 1988, 1776) in folgenden Rechtsgrundsätzen zusammengefasst:.

    Mit der gleichen Argumentation hat der Bundesgerichtshof eine Amtshaftungsklage vor Entscheidung über den Bußgeldbescheid als nicht zumutbar angesehen (BGHZ 138, 247 und BGH WM 94, 988; BGHR BGB § 852 Amtshaftung 2).

  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2007 - 18 U 70/06
    So hat der BGH jüngst in seinem Beschluss vom 12. Oktober 2006 (Az.: III ZR 144/05) noch einmal betont, dass mehrere unerlaubte Handlungen, auch soweit sie sich in gleichartiger Weise wiederholen, zu einer gesonderten verjährungsrechtlichen Betrachtung führen, weil jede Verletzungshandlung eine neue Schädigung und einen neuen Schadensersatzanspruch erzeugt.

    Diesen Grundsatz hat der BGH im besagten Vorlagebeschluss vom 12. Oktober 2006 (Az. III ZR 144/05) noch einmal bekräftigt.

  • LG Münster, 24.04.2017 - 11 O 381/14

    Primärrechtsschutz gegen vermeintlich amtspflichtwidriges Verwaltungshandeln

    Dem Anspruchsteller obliegt es deshalb zunächst einmal, den von ihm zur Entscheidung gestellten Streitgegenstand nach Art und Anzahl der geltend gemachten Amtspflichtverletzungen klar und unmissverständlich darzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. April 2007 - I-18 U 70/06 -, Rn. 75, juris).

    Wenn der Geschädigte durch den Rechtsbehelf den Schadenseintritt noch abwenden kann, greift der Grundsatz des Vorranges des Primärrechtsschutzes zur Rechtfertigung der analogen Anwendung ein; wenn in dem durch den Rechtsbehelf eingeleiteten Verfahren die Frage, ob das schadenstiftende Verwaltungshandeln rechtswidrig oder rechtmäßig war, faktisch geklärt wird, greift zur Rechtfertigung der Analogie der Gesichtspunkt der Prozessökonomie ein, wonach es dem Geschädigten nicht zuzumuten ist, in zwei parallel geführten Prozessen die Rechtswidrigkeit der schadenstiftenden Verwaltungsmaßnahme geltend machen zu müssen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. April 2007 - I-18 U 70/06 -, Rn. 254 ff., juris; bestätigt von BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - III ZR 129/07 -, Rn. 2ff., juris).

    Im vorliegenden Verfahren geht der Vorwurf der Kläger jedoch (auch) dahin, dass der Steuerfahnder gemessen an seinen zum Zeitpunkt der Betriebsprüfung bestehenden Erkenntnis- und Ermittlungsmöglichkeiten schuldhaft falsche Tatsachen festgestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. April 2007 - I-18 U 70/06 -, Rn. 288, juris).

  • BGH, 17.09.2008 - III ZR 129/07

    Verjährung unerlaubter Handlungen

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. April 2007 - I-18 U 70/06 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht