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   OLG Köln, 10.12.2013 - 18 U 98/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42287
OLG Köln, 10.12.2013 - 18 U 98/13 (https://dejure.org/2013,42287)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.2013 - 18 U 98/13 (https://dejure.org/2013,42287)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 18 U 98/13 (https://dejure.org/2013,42287)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden eines Pferdehalters für Verletzungen an seinem Pferd durch den Kontakt mit anderen freilebenden Pferden; Anforderungen an das Vorliegen eines anspruchsausschließenden Handelns auf eigene Gefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833; BGB § 254
    Haftung des Halters eines Pferdes für Verletzungen eines anderen auf derselben Koppel eingestellten Pferdes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines Pferdehalters für Verletzungen an Pferd durch Kontakt mit anderen Pferden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pferd verletzt Pferd durch Huftritt - Kleine Herde auf kleinem Raum birgt großes Risiko

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines Pferdehalters für Verletzungen an Pferd durch Kontakt mit anderen Pferden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung im Aktivstall - artgerechte Pferdehaltung vs. erhöhtes Haftungsrisiko?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 23.06.1992 - 3 U 185/91

    Haftung gegenüber dem Halter eines verletzten Tieres

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2013 - 18 U 98/13
    Unter anderem hat der Senat ausgeführt, dass offen bleiben könne, ob die einer Entscheidung des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Juni 1992 - 3 U 185/91 - zugrundeliegenden Grundsätze den stillschweigenden Haftungsausschluss und das Handeln auf eigene Gefahr betreffend auf den vorliegenden Fall Anwendung finden könnten.

    Zum anderen weichen die Erwägungen des Senats insofern nicht von der Entscheidung des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Juni 1992 (3 U 185/91 -, juris Rn. 20 f.) ab, als der Senat, wie sich den vorstehenden Ausführungen entnehmen lässt, auf die besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles abgestellt hat, nämlich insbesondere auf die hier gewählte Haltungsform und auf den dafür zur Verfügung stehenden Raum.

  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 188/80

    Anspruch auf Schadensersatz für einen Unfall mit einem zu einem Verein gehörenden

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2013 - 18 U 98/13
    Jedoch scheidet eine Haftung aus, wenn das Verhalten des Geschädigten selbstwidersprüchlich erscheint, weil er dasjenige Risiko übernommen hat, das sich im Schaden verwirklicht hat (vgl. BGH, Urt. v. 12. Januar 1982 - VI ZR 188/80 -, juris Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 10.05.2012 - 2 U 573/09

    Tierhalterhaftung - Pferdeherde

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2013 - 18 U 98/13
    a) Ob das Vorbringen der Klägerin zur Verursachung der Verletzung durch die Pferde der Beklagten unter Berücksichtigung auch des Schriftsatzes vom 2. Dezember 2013 ausreicht, kann der Senat ebenso offen lassen, wie er nicht zu entscheiden braucht, ob die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urt. v. 10. Mai 2012 - 2 U 573/09 -, juris Rn. 19 f.) zur Anwendung der §§ 830, 833 BGB zu überzeugen vermag.
  • OLG Schleswig, 16.12.2016 - 17 U 52/16

    Gemeinsame Unterbringung von Pferden verschiedener Tierhalter auf einem

    aa) Das OLG Köln (OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 18 U 98/13 -, Juris) hat bei einem vergleichbaren Sachverhalt - das Pferd der Klägerin war in einer Gruppe mit drei anderen Pferden in einem Paddock untergebracht und hatte Verletzungen offenbar durch einen Huftritt erlitten, dessen Verursacher sich nicht feststellen ließ - eine Haftung der Halterin ausgeschlossen und ausgeführt:.
  • LG Göttingen, 23.02.2017 - 8 O 200/15

    Tierhalterhaftung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Hengstes

    Denkbar ist auch, dass die Haftung der beklagten Partei überwiegend (OLG Celle, VersR 1981, 1058, Reduzierung um 2/3, auch wegen Fehlverhaltens des Geschädigten) oder gänzlich (OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 1255; OLG Köln, NJW-RR 2003, 884; OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 382; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 696; OLG Köln, 10.12.2013, 18 U 98/13) aufgrund der klägerischen Tiergefahr verneint wird.
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