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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5242
OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11 (https://dejure.org/2013,5242)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.02.2013 - 18 UF 13/11 (https://dejure.org/2013,5242)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - 18 UF 13/11 (https://dejure.org/2013,5242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umgangsrecht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1237
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Der nach § 1684 Abs. 1 BGB in der Regel zu gewährende persönliche Umgang soll den von der Ausübung der Personensorge ausgeschlossenen Eltern die Möglichkeit geben, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm anzuknüpfen, einer Verfestigung der bereits eingetretenen Entfremdung entgegenzutreten und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (s. BVerfG FamRZ 2010, 1622).

    Besteht Streit über die Ausübung des Umgangsrechts, muss das Gericht eine Entscheidung treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt, und sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (BVerfG FamRZ 2010, 1622; BVerfG FamRZ 1983, 872; BGH, FamRZ 2005, 1471, 1472; Johannsen/Henrich-Jaeger , a.a.O., § 1684 BGB Rn. 7).

    Dabei muss bei der Frage, ob und in welchem Umfang der Umgang ausgestaltet wird, auf den Kindeswillen und die Vorstellungen des Kindes Rücksicht genommen werden (BVerfG FamRZ 2007, 335; BVerfG FamRZ 2010, 1622).

    Einschränkungen oder der Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit sind gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BGB nur veranlasst, wenn der Schutz des Kindes dies nach den Umständen des Einzelfalls erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfGE 31, 194, 209 f.; BVerfG Beschluss vom 23.1.2008 - 1 BvR 2911/07 - FuR 2008, 338; BGH FamRZ 1988, 711; BGH FamRZ 1984, 1084; BVerfG FamRZ 2010, 1622).

  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 100/87

    Umfangsrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Einschränkungen oder der Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit sind gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BGB nur veranlasst, wenn der Schutz des Kindes dies nach den Umständen des Einzelfalls erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfGE 31, 194, 209 f.; BVerfG Beschluss vom 23.1.2008 - 1 BvR 2911/07 - FuR 2008, 338; BGH FamRZ 1988, 711; BGH FamRZ 1984, 1084; BVerfG FamRZ 2010, 1622).

    Kann diese Gefahr nicht auf andere Weise als durch eine Einschränkung des Umgangs ausreichend sicher abgewehrt werden, müssen diejenigen Maßnahmen getroffen werden, die nach den Umständen des Falles unumgänglich sind, um die Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden (BGH FamRZ 1988, 711).

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Das Gericht hat in Umgangssachen im Interesse des Kindes entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zur Abwendung einer Gefährdung des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen (BGH FamRZ 1994, 158; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1460).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11   

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https://dejure.org/2013,40663
OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11 (https://dejure.org/2013,40663)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.02.2013 - 18 UF 13/11 (https://dejure.org/2013,40663)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - 18 UF 13/11 (https://dejure.org/2013,40663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Grad der Gewissheit bei Bewilligung des Umgangs eines Kindes mit seinem des sexuellen Missbrauchs verdächtigen Elternteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684
    Umgang des Kindes mit einem des sexuellen Missbrauchs verdächtigen Elternteil

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Einschränkung des Umgangsrechts, wenn Verdacht des Missbrauchs nicht gerichtlich bestätigt wird

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Der nach § 1684 Abs. 1 BGB in der Regel zu gewährende persönliche Umgang soll den von der Ausübung der Personensorge ausgeschlossenen Eltern die Möglichkeit geben, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm anzuknüpfen, einer Verfestigung der bereits eingetretenen Entfremdung entgegenzutreten und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (s. BVerfG FamRZ 2010, 1622).

    Besteht Streit über die Ausübung des Umgangsrechts, muss das Gericht eine Entscheidung treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt, und sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (BVerfG FamRZ 2010, 1622; BVerfG FamRZ 1983, 872 ; BGH, FamRZ 2005, 1471, 1472; Johannsen/Henrich-Jaeger, a.a.O., § 1684 BGB Rn. 7).

    Dabei muss bei der Frage, ob und in welchem Umfang der Umgang ausgestaltet wird, auf den Kindeswillen und die Vorstellungen des Kindes Rücksicht genommen werden (BVerfG FamRZ 2007, 335 ; BVerfG FamRZ 2010, 1622).

    Einschränkungen oder der Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit sind gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BGB nur veranlasst, wenn der Schutz des Kindes dies nach den Umständen des Einzelfalls erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfGE 31, 194, 209 f.; BVerfG Beschluss vom 23.1.2008 - 1 BvR 2911/07 - FuR 2008, 338 ; BGH FamRZ 1988, 711 ; BGH FamRZ 1984, 1084 ; BVerfG FamRZ 2010, 1622).

  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 100/87

    Umfangsrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Einschränkungen oder der Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit sind gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BGB nur veranlasst, wenn der Schutz des Kindes dies nach den Umständen des Einzelfalls erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfGE 31, 194, 209 f.; BVerfG Beschluss vom 23.1.2008 - 1 BvR 2911/07 - FuR 2008, 338 ; BGH FamRZ 1988, 711 ; BGH FamRZ 1984, 1084 ; BVerfG FamRZ 2010, 1622).

    Kann diese Gefahr nicht auf andere Weise als durch eine Einschränkung des Umgangs ausreichend sicher abgewehrt werden, müssen diejenigen Maßnahmen getroffen werden, die nach den Umständen des Falles unumgänglich sind, um die Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden (BGH FamRZ 1988, 711 ).

  • OLG Nürnberg, 17.12.2009 - 7 WF 1483/09

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Im Rahmen der aufgrund dieser besonderen Umstände - in Anwendung von § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG - zu treffenden Billigkeitsabwägung ist mit zu berücksichtigen, dass in Sorgerechts- und Umgangsverfahren grundsätzlich mit der Auferlegung der Kosten auf einen Elternteil allein Zurückhaltung geboten ist (OLG Nürnberg FamRZ 2010, 998 ; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1695; Prütting/Helms/Feskorn, FamFG , 2. Aufl. 2011, § 81 Rn. 14 a; Bumiller/Harders, FamFG , 10. Auflage 2011, § 84 Rn. 4), denn Sorgerechts- und Umgangssachen werden regelmäßig im Interesse des Kindes geführt.
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Das Gericht hat in Umgangssachen im Interesse des Kindes entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zur Abwendung einer Gefährdung des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen (BGH FamRZ 1994, 158 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1460).
  • OLG Hamm, 05.09.1997 - 3 UF 289/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Wird durch die gebotenen gerichtlichen Ermittlungen der Verdacht nicht bestätigt, so scheidet eine Einschränkung des Umgangsrechts - auch in Form der Anordnung eines begleiteten Umgangs - aus (OLG Hamm FamRZ 1998, 256 ).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 5 UF 48/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Das Gericht hat in Umgangssachen im Interesse des Kindes entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zur Abwendung einer Gefährdung des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen (BGH FamRZ 1994, 158 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1460).
  • OLG Frankfurt, 30.06.1995 - 6 UF 60/95

    Umgangsbefugnis des Vaters: Verdacht des sexuellen Mißbrauchs des Kindes durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Demgegenüber stellt der bloße Verdacht des sexuellen Missbrauchs des Kindes für sich allein keinen Grund dar, den Umgang einzuschränken oder auszuschließen (KG a.a.O., OLG Bamberg FamRZ 1995, 181 ; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1995, 1432 ; Staudinger/Rauscher a.a.O. Rn. 337; MünchKomm/Hennemann, a.a.O.).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Besteht Streit über die Ausübung des Umgangsrechts, muss das Gericht eine Entscheidung treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt, und sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (BVerfG FamRZ 2010, 1622; BVerfG FamRZ 1983, 872 ; BGH, FamRZ 2005, 1471, 1472; Johannsen/Henrich-Jaeger, a.a.O., § 1684 BGB Rn. 7).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Insoweit bedarf es der Feststellung einer konkreten, in der Gegenwart bestehenden Gefährdung des Kindeswohls (BVerfG, FamRZ 2005, 871 ; BVerfG, FamRZ 2008, 494).
  • OLG Bamberg, 11.04.1994 - 2 WF 45/94

    Übertragung des Sorgerechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts über die

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Demgegenüber stellt der bloße Verdacht des sexuellen Missbrauchs des Kindes für sich allein keinen Grund dar, den Umgang einzuschränken oder auszuschließen (KG a.a.O., OLG Bamberg FamRZ 1995, 181 ; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1995, 1432 ; Staudinger/Rauscher a.a.O. Rn. 337; MünchKomm/Hennemann, a.a.O.).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 95/83

    Ausschluss des väterlichen Umgangsrechtes - Gefährdung des Kindeswohls durch

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 120/04

    Rechtsnatur der Bestätigung einer von den Eltern getroffenen Umgangsregelung

  • OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 10 UF 16/08

    Voraussetzungen für die Einschränkung des Umgangsrechts

  • BVerfG, 07.03.2005 - 1 BvR 552/04

    Unzureichend begründete Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts verletzt

  • OLG Karlsruhe, 10.06.2010 - 16 WF 95/10

    Kostenentscheidung: Zulässigkeit der isolierten Beschwerde in einem

  • BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07

    Unverhältnismäßiger und damit grundrechtsverletzender Eingriff in Elternrecht

  • OLG Hamburg, 02.08.1995 - 12 UF 85/94
  • OLG Stuttgart, 29.09.1993 - 16 UF 222/93

    Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Ausschluss der Befugnis des

  • BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03

    Verletzung des Elternrechts durch Beschränkung des Umgangsrechts eines Vaters mit

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