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OLG Karlsruhe, 09.01.2009 - 18 UF 207/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines unterhaltspflichtigen Vaters auf Auskunft über das Einkommen und Vermögen der Mutter seines Sohnes i.R.e. Klage auf Unterhalt durch den Sohn
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 08.08.2008 - 45 F 214/08
- OLG Karlsruhe, 09.01.2009 - 18 UF 207/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1497
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09
Kindesunterhalt: Anspruch eines volljährigen studierenden Kindes auf Finanzierung …
Dann muss das Kind dartun und beweisen, dass der Unterhaltsanspruch fortbesteht, insbesondere welche Haftungsquote auf den jeweiligen Elternteil entfällt (OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 1497; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 552). - OLG Hamm, 13.09.2012 - 6 UF 49/12
Auskunftsansprüche der Elternteile untereinander bei beiderseitiger …
In der vorliegenden Konstellation verneint der Senat allerdings das Bestehen eines Auskunftsanspruchs (einen Auskunftsanspruch mit guten Gründen generell verneinend OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1497). - OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 3 UF 96/19
Berechnung einer Mindestbeschwer für ein Beschwerdeverfahren
Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 09.01.2009, 18 UF 207/08, FamRZ 2009, 1497) hat einen solchen Auskunftsanspruch abgelehnt, weil das (volljährige) Kind ein Auskunftsrecht habe.